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Alex086

Wie Arbeitgeber von einfacher Arbeitserlaubnis überzeugen?

Hey Leute,

ich stecke gerade in einem kleinen bürokratischen Teufelskreis und wollte mal fragen, ob jemand eine Lösung hat oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Kurz zu meiner Situation:

  • Ich habe in Deutschland Informatik studiert (Diplom-Informatiker).
  • Mein 18-monatiger Aufenthaltstitel zur Jobsuche ist abgelaufen und laut Gesetz nicht verlängerbar.
  • Ich kann aber durch die 180/90-Tage-Regel weiterhin für kurze Zeiträume in Deutschland bleiben.
  • Nun wollen viele Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis sehen, bevor sie mir ein Angebot machen – aber um die Arbeitserlaubnis zu beantragen, brauche ich ein Jobangebot. 🤦‍♂️

Ich kann den "Aufenthaltstitel zur Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger" beantragen, aber wie kann ich Arbeitgeber davon überzeugen, dass das kein großes Problem ist? Hat jemand Tipps, wie man das am besten erklärt oder wie man Arbeitgeber dazu bringt, trotzdem ein Angebot zu machen?

Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, um aus dieser Sackgasse rauszukommen?

Danke für jede Idee! 😃

5 Comments

Reply (5)

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Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @Alex086  
danke für deine Frage in unserem Forum! 
Es ist wirklich herausfordernd, wenn sich die Voraussetzungen für den Job und den Aufenthaltstitel gegenseitig bedingen.

Soweit ich deine Situation richtig verstehe, bist du seit deinem Abschluss vom Studium auf Jobsuche. Die Arbeitgeber möchten dir jedoch keinen Vertrag/ kein Stellenangebot machen, da du keinen Aufenthaltstitel hast, der dir genau diese Arbeit erlaubt. Für den Aufenthaltstitel brauchst du jedoch einen Vertrag/ ein Stellenangebot.

Im Fall eines in Deutschland abgeschlossenen Studiums kannst du folgende Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragen:

Folgende Voraussetzungen sind ähnlich:

  • anerkannter Abschluss (hast du bereits)
  • du brauchst einen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot (das weist man u.a. durch die vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllte "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" nach)

Folgende Voraussetzungen sind unterschiedlich:

  • Gehaltsanforderungen (bei §18b muss es ein branchenübliches Gehalt sein, bei der Blauen Karte gibt es ein Mindestgehalt/Jahr)
  • Vorteile der Blauen Karte sind v.a. beim Familiennachzug und bei Zeiten der Niederlassungserlaubnis (in deinem Fall wäre die Zeit zur Niederlassungserlaubnis bei beiden Titeln ähnlich - 21 vs. 24 Monate)

     

Um aus deiner Sackgasse herauszukommen, könnten folgende Ideen helfen:

  1. Füge deinen Bewerbungen ein Schreiben hinzu, wo genau erklärt ist, dass du Anspruch auf einen Titel als Fachkraft (§18b, Blaue Karte) hast. Diese jedoch erst beantragen kannst, sobald dir eine "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" vorliegt.
  2. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch das Portal "Make it in Germany" hat umfangreiche Informationen für Arbeitgeber, die Fachkräfte einstellen wollen. Weise Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch auf die Beratungsmöglichkeiten hin, wenn sie verunsichert sich und sich noch nicht gut damit auskennen:

    https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/kontakt
    https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland

     

  3. Wende dich an eine Beratungsstelle vor Ort. Es gibt den Jugendmigrationsdienst für Menschen bis 27 Jahren (JMD) und Migrationsberatungen für Erwachsene (MBE).
    Hier kannst du nach einer Beratungsstelle mit deiner Postleitzahl (PLZ) suchen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
    Wenn du Unterstützung brauchst, melde dich gerne.


Um dir noch konkretere Infos zu geben, bräuchte ich diese Informationen:

  • Was ist deine zuständige Ausländerbehörde?
  • Welche Staatsangehörigkeit hast du?


Ich hoffe, dass du schnell aus dieser Zwickmühle herauskommst und ein Stellenangebot bekommst!

Viele Grüße
Daniela

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Daniela_Community_Managerin

Hi @Alex086  
gibt es schon Neuigkeiten? Hat alles geklappt?

Viele Grüße
Daniela

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Alex086

Hallo Daniela, 

ich bin erstmals sehr dankbar für deine Hilfe!! 

Das gezielte Hinarbeiten auf eine Blaue Karte ist derzeit nicht möglich, da ich mehr Zeit benötige, um eine geeignete Stelle in der IT zu finden.

Mit dem oben genannten Aufenthaltstitel kann eine Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation beantragt werden. Dies ist in der Beschäftigungsverordnung geregelt. Derzeit habe ich ein Jobangebot von einem Bekannten, bei dem ich die Website des Geschäfts sowie die IT-Infrastruktur betreuen würde. Allerdings erfordert dieser Aufenthaltstitel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Vorrangprüfung sowohl die Höhe der Vergütung als auch das Vorhandensein anderer Bewerber berücksichtigt werden. Die entscheidende Frage ist jedoch: Fällt IT für israelische Staatsangehörige unter eine Ausnahme von der Vorrangprüfung?

Mein potenzieller Arbeitgeber würde mir einen Teilzeitvertrag anbieten. Ich orientiere mich dabei an den marktüblichen Gehältern für diese Position. Wie kann mein Arbeitgeber überzeugend begründen, dass er gerade mich für diese Stelle einstellen möchte?

Liebe Grüße,

Alex

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Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @Alex086  
danke für das Update und die Rückfrage.

Es ist toll, dass du ein Arbeitsangebot hast. Insgesamt ist es wichtig, dass das Gehalt branchenüblich ist (wie du es bereits erwähnt hast).
Außerdem sollte das Gehalt für deinen Lebensunterhalt und deine Miete reichen. Hier ist eine Liste, an welchem Gehalt du dich orientieren kannst:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen.pdf

Es ist auch immer hilfreich, wenn du für den Antrag bei der Behörde die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausgefüllt mitbringst.

Die Vorrangprüfung an sich wurde letztes Jahr im Rahmen vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz abgeschafft und wird nicht mehr durchgeführt. Ich suche dazu noch nach einer Quelle.

Eine Prüfung des Arbeitsangebotes durch die Bundesagentur ist trotzdem üblich. 

Viele Grüße
Daniela

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Daniela_Community_Managerin

Hier noch die Quelle zwecks Abschaffung der Vorrangprüfung:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html

Was sind die wesentlichen Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
[...]

  • der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,

[...]

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