Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Was kann ich für die Gesundheit meines Kindes tun?
Aus Babys werden schnell Kindergartenkinder und Schulkinder. Damit Ihr Kind sich möglichst gut entwickeln kann, kontrollieren Kinderärzt*innen seine Gesundheit regelmäßig. Diese Untersuchungen heißen „Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen“ oder einfach „U-Untersuchungen“. Bei den U-Untersuchungen prüfen Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt. Sie besprechen mit Ihnen die Ergebnisse und geben Ihnen weitere Informationen, wie Ihr Kind gesund groß wird. Die U-Untersuchungen sind daher für Sie eine Möglichkeit, Ihre Sorgen oder Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes mit Kinderärzt*innen zu besprechen. Bei den Untersuchungen überprüfen die Kinderärzt*innen auch, ob Ihr Kind alle für sein Alter wichtigen Impfungen erhalten hat.
Was muss ich wissen?
Was sind Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen?
Die Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen – oder auch U-Untersuchungen – sind ein kostenloses Angebot des deutschen Staates an alle Eltern. Mit den U-Untersuchungen können Sie die Gesundheit Ihres Kindes regelmäßig von Kinderärzt*innen überprüfen lassen. Damit stellen die Ärzt*innen sicher, dass Ihrem Kind nichts fehlt, es alle empfohlenen Impfungen hat und es sich gut entwickelt. Die Untersuchungen beginnen direkt nach der Geburt Ihres Kindes und enden, wenn es in die Pubertät kommt, also zwischen 12 und 14 Jahren.
Was bei den U-Untersuchungen genau untersucht wird, entscheidet der „Gemeinsame Bundesausschuss“. Er besteht aus Ärzt*innen, Therapeut*innen und Vertreter*innen der Krankenkassen und Krankenhäuser. Bei ihrer Entscheidung überprüfen die Vertreter*innen, ob mit dieser Untersuchung eine Krankheit entdeckt werden kann. Außerdem achten sie darauf, dass die Untersuchung für die Patient*innen ungefährlich ist.
Eine Liste mit den U-Untersuchungen finden Sie im Abschnitt „Welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen gibt es für mein Kind?“.
Warum sind die U-Untersuchungen wichtig?
Die U-Untersuchungen bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Kinderärzt*innen regelmäßig überprüfen, wie sich Ihr Kind entwickelt. Das ist sehr wichtig, denn manche Krankheiten können Ärzt*innen nur bei Kindern in einem bestimmten Alter behandeln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei Ihrem Kind die Hüftgelenke nicht richtig liegen. Diese Fehlstellung kann nur bei 4 bis 5 Wochen alten Babys gut behandelt werden.
Bei den Untersuchungen haben Sie auch Zeit, Ihre Sorgen mit den Ärzt*innen zu besprechen. Das ist vor allem wichtig, wenn Sie Auffälligkeiten im Verhalten oder bei der Entwicklung Ihres Kindes beobachten. Die Ärzt*innen können Ihre Beobachtungen überprüfen. Und Sie zu möglichen Behandlungsmethoden informieren.
Die Ärzt*innen informieren Sie bei den U-Untersuchungen auch über wichtige Impfungen. Das sind Impfungen gegen schwere Krankheiten, zum Beispiel, gegen Hirnhautentzündung, Masern oder Kinderlähmung. Die Impfungen erhält Ihr Kind nach einem festgelegten Impfplan.
Wer bekommt die U-Untersuchungen?
Alle in Deutschland lebenden Kinder dürfen und sollen an den U-Untersuchungen teilnehmen. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Krankenkasse sind oder nicht.
Wer bezahlt die U-Untersuchungen?
Wenn Sie Mitglied in einer Krankenkasse sind, bezahlt die Krankenkasse alle U-Untersuchungen, die im Abschnitt „Welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen gibt es für mein Kind?“ stehen. Wenn Sie Asylbewerberleistungen bekommen, übernimmt das Sozialamt die Kosten für diese Untersuchungen.
Muss mein Kind die U-Untersuchungen machen?
In Deutschland regeln die einzelnen Bundesländer, ob die Teilnahme für Kinder an den U-Untersuchungen verpflichtend ist. Die rechtlichen Grundlagen zu Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen bildet der §26 des SGB V im Sozialgesetzbuch. In den meisten Bundesländern müssen Kinder nicht an den Untersuchungen teilnehmen. Ausnahmen sind: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen (Stand 2023). Wenn Sie in diesen drei Bundesländern wohnen und nicht zu den U-Untersuchungen gehen, können die Behörden das Jugendamt darüber informieren. In Bayern müssen Sie außerdem nachweisen, dass Ihr Kind die nötigen U-Untersuchungen bekommen hat, wenn Ihr Kind mit der Kita oder der Schule beginnt. Wenn Sie das nicht tun, muss die Kita oder die Schule das Jugendamt verständigen. Das Jugendamt fragt dann bei Ihnen nach, warum Ihr Kind die U-Untersuchung noch nicht gemacht hat.
In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, gibt es eine zentrale Stelle, wo Ärzt*innen melden, wenn ein Kind eine Vorsorgeuntersuchung erhalten hat. Meistens ist diese zentrale Stelle ein Teil des Landesministeriums für Gesundheit. Wenn den Mitarbeiter*innen auffällt, dass ein Kind an einer Vorsorgeuntersuchung nicht teilgenommen hat, senden sie den Eltern ein Einladungsschreiben mit einem Termin. Nehmen die Eltern den Termin nicht wahr, drohen ihnen Konsequenzen. Es kann dann zum Beispiel passieren, dass sich das Jugendamt bei Ihnen meldet und nachschaut, ob es Ihrem Kind gut geht. Diese Untersuchung dient der Gesundheit des Kindes. Sie soll dazu helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern festzustellen.
Wo finden die U-Untersuchungen statt?
Das hängt davon ab, ob Ihr Kind in einem Krankenhaus oder woanders geboren wurde.
Wenn Sie Ihr Kind in einem Krankenhaus in Deutschland bekommen haben, finden die ersten beiden U-Untersuchungen in der Regel in diesem Krankenhaus statt. Alle weiteren Untersuchungen finden dann in Ihrer Kinderarztpraxis statt.
Wenn Sie Ihr Kind zuhause bekommen haben, finden alle U-Untersuchungen in Ihrer Kinderarztpraxis statt. Vereinbaren Sie in diesem Fall rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis. Sollten Sie noch keine haben, können Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach einer Praxis in Ihrer Nähe suchen. Klicken Sie zuerst auf Ihr Bundesland und dann auf „Erweiterte Suche“. Sie können dort auch nach Ärzt*innen suchen, die Ihre Sprache sprechen.
Bitte beachten Sie: Die Untersuchungen können lebenswichtig für Ihr Kind sein. Müssen Sie zu lange auf einen Termin warten, kann das unter Umständen Ihrem Kind schaden.
Wie mache ich einen Termin zu einer U-Untersuchung aus?
Einen Termin für die U-Untersuchungen müssen Sie selbst vereinbaren. Rufen Sie dafür bei Ihrer Kinderarztpraxis an. Sollten Sie noch keine haben, können Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach einer Praxis in Ihrer Nähe suchen. Klicken Sie zuerst auf Ihr Bundesland und dann auf „Erweiterte Suche“. Sie können dort auch nach Ärzt*innen suchen, die Ihre Sprache sprechen.
Wann Sie einen Termin zu einer Untersuchung ausmachen sollten, hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Die Zeitspanne für eine Untersuchung haben Ärzt*innen festgelegt. Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie sich auf Deutsch ausrechnen lassen, wann Ihr Kind welche Untersuchung benötigt. Geben Sie dafür den Geburtstag Ihres Kindes in das Feld „Geburtsdatum“ ein.
Bitte beachten Sie: Halten Sie sich unbedingt an die vorgegebenen Zeiträume für die U-Untersuchungen. Wenn Sie das nicht tun, bekommt die Kinderarztpraxis kein Geld für die Untersuchung und kann Ihr Kind unter Umständen nicht kostenlos untersuchen.
Ich oder mein Kind können nicht gut Deutsch. Kann ich mir Hilfe von Dolmetscher*innen für die U-Untersuchungen holen?
Wenn Sie oder Ihr Kind nicht genügend Deutsch sprechen, um sich mit den Kinderärzt*innen während der Untersuchung zu verständigen, können Sie auch Dolmetscher*innen mitbringen. Das können Freund*innen oder Bekannte von Ihnen sein. Oder Sie fragen professionelle Dolmetscher*innen.
Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie selbst die Kosten für professionelle Dolmetscher*innen übernehmen. Wenn Sie nicht genug Geld dafür haben, können Sie ehrenamtliche Dolmetscher*innen fragen. Bei der Suche können Ihnen die Mitarbeiter*innen des Jugendmigrationsdienstes helfen. Sie sprechen mehrere Sprachen. Einen Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendmigrationsdienste.de.
Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Fragen Sie dazu am besten bei einer Beratungsstelle vor Ort nach. Die Mitarbeiter*innen können Sie auch bei der Beantragung unterstützen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website von Pro Asyl oder bei Ihrem Flüchtlingsrat.
Bitte beachten Sie: Sie können auch nach Kinderärzt*innen suchen, die Ihre Sprache sprechen. Praxen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dazu klicken Sie zuerst auf Ihr Bundesland und dann auf „Erweiterte Suche“. Dort können Sie dann gezielt nach Ärzt*innen suchen, die Ihre Sprache sprechen.
Was ist das Kinder-Untersuchungsheft?
Das Kinder-Untersuchungsheft wird auch oft „Gelbes Heft“ genannt, weil es auf gelbem Papier gedruckt ist. Im Kinder-Untersuchungsheft notieren Ärzt*innen, Hebammen oder Pfleger*innen, wann Ihr Kind eine U-Untersuchung erhalten hat und was das Ergebnis der Untersuchung war. Im Heft finden Sie auch Informationen zu den einzelnen Untersuchungen.
Mit dem Heft können Sie nachweisen, dass Ihr Kind bestimmte U-Untersuchungen erhalten hat. Das müssen Sie zum Beispiel machen, wenn Sie Ihr Kind in einer Kita und später in einer Schule anmelden wollen. Wichtig: Sie müssen das gelbe Heft niemandem zeigen. Es kann aber sein, dass Sie dann keinen Kita-Platz bekommen.
Wichtig: Denken Sie daran, das Heft zu jeder Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes mitzunehmen. Eine englische Übersetzung des Heftes finden Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Wo bekomme ich das Kinder-Untersuchungsheft?
Das Kinder-Untersuchungsheft (auch „Gelbes Heft“ genannt) bekommen Sie bei der Geburt Ihres Kindes. In diesem Heft werden die 10 U-Untersuchungen (U1 bis U9) bei jedem Arztbesuch bis zum 6. Lebensjahr Ihres Kindes dokumentiert, um Krankheiten früh zu erkennen. Das Heft bekommen Sie von Ihrer Geburtsklinik oder Hebamme. Wenn Sie das Kinder-Untersuchungsheft verlieren oder noch keines haben, können Sie auch Ihre Arztpraxis darum bitten. Das Kinder-Untersuchungsheft ist kostenlos.
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Kinder-Untersuchungsheft auch elektronisch. Es ist ein Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Über die ePA-App können Sie die Ergebnisse der Untersuchungen sehen. Und Sie können z.B. auch Erinnerungen für die nächsten Untersuchungen bekommen.
Für Kinder und Jugendliche gibt es bestimmte Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Das sind die U-Untersuchungen. Die erste U-Untersuchung bekommt Ihr Kind direkt nach der Geburt und die letzte im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Diese Untersuchungen finden in regelmäßigen Zeitabständen statt, und zwar immer dann, wenn Ihr Kind den nächsten großen Schritt in seiner Entwicklung gemacht hat. An den Untersuchungen sollten Sie daher mit Ihrem Kind in den angegebenen Zeiträumen teilnehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihrem Kind nichts fehlt und es sich gut entwickeln kann.
Die U-Untersuchungen sind standardisierte Untersuchungen. Das bedeutet, dass jede Kinderarztpraxis ungefähr die gleichen Dinge untersucht und abfragt.
Welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen gibt es für mein Kind?
U1 – Direkt nach der Geburt
Die U1 findet direkt nach der Geburt statt. Mit dieser Untersuchung wollen die Ärtzt*innen sicher gehen, dass Ihr Kind gesund ist und die Schwangerschaft und Geburt gut überstanden hat. Falls den Ärzt*innen oder Hebammen bei ihren Untersuchungen etwas auffällt, können sie sofort mit der Behandlung beginnen.
Die Ärzt*innen oder Hebammen überprüfen bei der U1:
- ob Ihr Kind richtig atmet.
- ob das Herz normal schlägt.
- wie Ihr Kind auf äußere Reize reagiert.
- ob alle Körperteile vollständig entwickelt sind.
- die Muskelspannung Ihres Kindes.
- das Gewicht, die Größe und den Kopfumfang Ihres Kindes.
- die Hautfarbe Ihres Kindes, um Gelbsucht auszuschließen.
- ob Ihr Kind genug Sauerstoff während der Geburt hatte.
Nach der Untersuchung bekommen Sie das Kinder-Untersuchungsheft (auch „gelbes Heft“ genannt). Dort halten die Ärzt*innen oder Hebammen fest, dass Ihr Kind die U1 bekommen hat. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Was ist das Kinder-Untersuchungsheft?“. Die Ärzt*innen informieren Sie auch über die Untersuchungen, an denen Ihr Kind an den Tagen nach der Geburt teilnehmen sollte.
Bitte beachten Sie: Zwischen den U1- und U2-Untersuchungen gibt es weitere wichtige Vorsorgeuntersuchungen. Die Tests sind alle kostenlos. So sollten Sie zwischen 24 und 48 Stunden nach der Geburt Ihr Kind auf einen angeborenen Herzfehler untersuchen lassen. Auch sollten Sie Ihr Kind auf Stoffwechselstörungen, wie zum Beispiel Mukoviszidose, testen lassen. Die Tests finden zwischen der 36. und 72. Lebensstunde Ihres Kindes statt. Bis zu 72 Stunden nach der Geburt sollten Sie überprüfen lassen, ob Ihr Kind gut hört.
U2 – 3. bis 10. Tag
Die U2 findet zwischen dem 3. und 10. Tag nach der Geburt Ihres Kindes statt. Wenn Sie noch im Krankenhaus mit Ihrem Kind sind, bekommt Ihr Kind die Untersuchung dort. Falls Sie zuhause sind oder nicht im Krankenhaus entbunden haben, findet die U2 in einer Kinderarztpraxis statt.
Wichtig: Bitte machen Sie rechtzeitig, am besten schon vor der Geburt, einen Termin zur U2 in einer Kinderarztpraxis aus. Damit vermeiden Sie, dass Sie auf einen Termin warten müssen und Ihr Kind die wichtige Vorsorgeuntersuchung später als 10 Tage nach der Geburt bekommt.
Bei der U2 untersuchen Ärzt*innen den ganzen Körper Ihres Kindes. Sie wiegen Ihr Kind und messen, wie groß es ist. Sie fragen Sie auch, wie es Ihnen und Ihrem Kind in den ersten Tagen ging, ob Sie Ihr Kind stillen und wenn ja, ob Sie oder Ihr Kind Probleme beim Stillen haben. Sie erhalten auch Informationen zur Ernährung, zu Unterstützungsangeboten in Ihrer Nähe und was Sie tun können, damit Ihr Kind weiterhin gesund bleibt.
Falls die wichtigen Untersuchungen zu Stoffwechselerkrankungen, Herzfehler und Hörfunktion noch nicht stattgefunden haben, testen die Ärzt*innen Ihr Kind bei der U2 auch darauf. Mehr zu diesen wichtigen Untersuchungen erfahren Sie im Abschnitt „U1 – Direkt nach der Geburt“.
Bei der U2 überprüfen die Ärzt*innen:
- die Haut Ihres Kindes. Damit können sie feststellen, ob Ihr Kind an Gelbsucht leidet.
- die Sinnesorgane Ihres Kindes
- die Brust- und Bauchorgane, zum Beispiel Lunge oder Leber, Ihres Kindes
- die Geschlechtsorgane Ihres Kindes
- Mund, Auge, Nase und Ohren Ihres Kindes
- Knochenbau, Muskeln und Nerven Ihres Kindes
Falls Familienmitglieder Probleme mit der Hüfte haben, bekommt Ihr Kind eine Ultraschall-Untersuchung des Hüftgelenks. Damit wollen Ärzt*innen sicher gehen, dass Ihr Kind keine Fehlstellung entwickelt. Hat niemand in Ihrer Familie Hüftbeschwerden, bekommt Ihr Kind diese Untersuchung bei der U3. Mehr zur U3, lesen Sie im Abschnitt „U3 – 4. bis 5. Woche“.
U3 – 4. bis 5. Woche
Die U3 findet zwischen der 4. und 5. Woche nach der Geburt Ihres Kindes statt. Wenn Sie mit Ihrem Kind zuhause und nicht mehr im Krankenhaus sind, vereinbaren Sie für die U3 einen Termin bei einer Kinderarztpraxis. Das machen Sie am besten kurz nach der Geburt. So vermeiden Sie, dass Ihr Kind auf die U3 warten muss.
Bei der U3 überprüfen die Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind seit der Geburt körperlich und geistig entwickelt hat. Sie fragen Sie, ob Ihr Kind Probleme beim Essen, Schlafen oder Verdauen hat. Sie wiegen Ihr Kind und messen, wie groß es ist. Die Kinderärzt*innen informieren Sie auch über Impfungen, die Ihr Kind bekommen sollte. Hier können Sie auch Ihre Fragen zum Thema Impfen stellen.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U3:
- wie Ihr Kind auf Geräusche und bunte Farben reagiert.
- ob Ihr Kind seinen Kopf drehen kann.
- ob Ihr Kind mit seinen Händen, zum Beispiel, einen Finger umgreifen und seine Hände öffnen kann.
Wenn Ärzt*innen Ihr Kind noch nicht auf eine Fehlstellung der Hüfte untersucht haben, führen sie bei der U3 eine Ultraschall-Untersuchung durch. Damit können sie feststellen, ob die Hüfte Ihres Kindes richtig steht. Wenn nicht, kann das zu diesem Zeitpunkt in den meisten Fällen problemlos in Ordnung gebracht werden.
Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zur Ernährung und Entwicklung Ihres Kindes.
Wichtig: Eltern werden und sein ist oft anstrengend. Vor allem ein Baby bringt den Alltag oft durcheinander. Falls Sie sich erschöpft oder überfordert fühlen, können Sie das bei jeder U-Untersuchung mit den Ärzt*innen besprechen. Sie kennen sich damit gut aus und können Ihnen sagen, wo Sie Unterstützung bekommen.
U4 – 3. bis 4. Monat
Die U4 findet im 3. und 4. Monat nach der Geburt Ihres Kindes statt. Für die Untersuchung müssen Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Bei der U4 überprüfen die Kinderärzt*innen erneut, wie sich Ihr Kind geistig und körperlich entwickelt. Die Ärzt*innen wiegen und messen Ihr Kind. Sie fragen Sie, wie Ihr Kind isst und schläft. Und wie Sie Ihr Kind beruhigen, wenn es weint. Haben Sie dabei Probleme, können Sie das beim Untersuchungstermin mit den Kinderärzt*innen besprechen. Die Ärzt*innen informieren Sie auch, wie Sie Ihr Kind beim Sprechen Lernen unterstützen können.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U4:
- die Augen Ihres Kindes und wie gut Ihr Kind sehen kann.
- wie groß die sogenannte Fontanelle ist. Das ist eine Lücke im Schädel Ihres Kindes. Sie ist wichtig, damit der Kopf Ihres Kindes weiterwachsen kann.
Wichtig: Hat Ihr Kind die empfohlenen Impfungen bis zur U4 noch nicht erhalten, können Sie Ihr Kind bei der U4 impfen lassen. Dann sollten Sie einen Termin zur U4 ausmachen, bevor Ihr Kind 9 Wochen alt ist.
U5 – 6. bis 7. Monat
Die U5 findet 6 bis 7 Monate nach der Geburt Ihres Kindes statt. Für die Untersuchung müssen Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Bei der U5 untersuchen die Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind seit der letzten U-Untersuchung körperlich und geistig entwickelt hat. Die Ärzt*innen wiegen und messen Ihr Kind wieder. Sie fragen, wie Ihr Kind isst, schläft, verdaut und sich von Ihnen beruhigen lässt. Die Kinderärzt*innen informieren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Ihr Kind Zähne bekommt und wie Ihr Kind gut schlafen lernt. Auch überprüfen Sie, welche Impfungen Ihr Kind bereits hatte.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U5:
- wie gut Ihr Kind sehen kann.
- wie gut sich Ihr Kind bewegen kann.
- wie es auf fremde Menschen reagiert.
- was für Laute Ihr Kind macht.
U6 – 10. bis 12. Monat
Die U6 findet 10 bis 12 Monate nach der Geburt Ihres Kindes statt. Für die Untersuchung müssen Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Bei der U6 untersuchen die Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind im ersten Lebensjahr entwickelt hat. Die Ärzt*innen informieren Sie, wie Sie die Zähne Ihres Kindes pflegen und wo Sie einen Vorsorgetermin bei einer Zahnarztpraxis ausmachen können. Die Ärzt*innen wiegen und messen Ihr Kind wieder.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U6:
- wie gut Ihr Kind sehen kann.
- wie beweglich Ihr Kind ist und wie es seine Bewegungen kontrolliert.
- wie Ihr Kind auf Geräusche reagiert.
U7 – 21. bis 24. Monat
Die U7 findet 21 bis 24 Monate nach der Geburt Ihres Kindes statt. Für die Untersuchung müssen Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Bei der U7 untersuchen die Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind bis zum zweiten Lebensjahr entwickelt hat. Die Ärzt*innen wiegen und messen Ihr Kind wieder. Die Ärzt*innen fragen Sie auch, wie und was Ihr Kind mit Ihnen spricht. Und wie Ihr Kind sich Ihnen und eventuell den Geschwistern oder anderen Kindern gegenüber verhält.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U7:
- was Ihr Kind bereits sagen kann.
- wie gut Ihr Kind sehen kann.
- die Beine und Wirbelsäule Ihres Kindes.
- die Zähne Ihres Kindes.
U7a – 34. bis 36. Monat
Die U7a findet 34 bis 36 Monate nach der Geburt Ihres Kindes statt. Ihr Kind ist dann zwischen 1 Jahr und 10 Monaten und 2 Jahren alt. Für die Untersuchung müssen Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Bei der U7a untersuchen die Kinderärzt*innen, wie Ihr Kind sich bisher entwickelt hat. Die Ärzt*innen wiegen und messen Ihr Kind wieder. Auch überprüfen die Kinderärzt*innen, ob Ihrem Kind Impfungen fehlen. Sie informieren Sie, wie Sie Ihr Kind beim Sprechen Lernen unterstützen können und ob Ihr Kind sich Videos ansehen, ein Smartphone, Tablet oder eine Spielekonsole benutzen sollte.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U7a:
- den Kiefer, Mund und die Zähne Ihres Kindes
- wie gut Ihr Kind sehen kann. Dabei schauen die Ärzt*innen, ob Ihr Kind räumlich sehen kann, also ob es Dinge dreidimensional erkennen kann.
- wie gut Ihr Kind sprechen kann.
U8 – 46. bis 48. Monat
Die U8 findet 46 bis 48 Monate nach der Geburt Ihres Kindes statt. Ihr Kind ist dann zwischen 3 Jahren und 10 Monaten und 4 Jahren alt. Für die Untersuchung müssen Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Bei der U8 untersuchen die Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind bis zum vierten Lebensjahr entwickelt hat. Die Ärzt*innen wiegen und messen Ihr Kind wieder. Die Kinderärzt*innen wollen von Ihnen wissen, welche Krankheiten Ihr Kind bisher hatte und wie es sich verhält, wenn es mit Ihnen, eventuell den Geschwistern oder anderen Kindern zusammen ist. Sie fragen auch, ob Ihr Kind sich allein beschäftigen kann.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U8:
- wie gut Ihr Kind sieht und hört.
- wie gut Ihr Kind spricht.
- wie sich Ihr Kind bewegt.
- wie es mit Gegenständen umgehen kann, zum Beispiel mit einer Schere.
- den Kiefer und die Zähne Ihres Kindes.
U9 – 60. bis 64. Monat
Die U9 findet statt, wenn Ihr Kind zwischen 5 Jahren und 5 Jahren und 4 Monaten alt ist. Für die Untersuchung müssen Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Die U9 ist die letzte Vorsorgeuntersuchung, bevor Ihr Kind in die Schule kommt. Bei der U9 untersuchen die Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind bis zum fünften Lebensjahr entwickelt hat. Dabei wiegen und messen die Ärzt*innen Ihr Kind wieder. Die Kinderärzt*innen fragen Ihr Kind, für was es sich interessiert, worauf es sich freut und vor was es Angst hat. Sie werden gefragt, wie sich Ihr Kind mit anderen Kindern und in der Familie verhält. Zum Beispiel, ob es bei einem Spiel verlieren kann oder bereit ist, etwas mit anderen Kindern zu teilen.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der U9:
- wie gut Ihr Kind sieht und hört.
- wie gut Ihr Kind spricht. Das testen die Ärzt*innen oft, indem Ihr Kind etwas erzählt, zum Beispiel, über seinen Tag im Kindergarten.
- wie sich Ihr Kind bewegt. Das testen die Ärzt*innen oft, indem Ihr Kind auf den Zehen laufen muss.
- wie es mit Gegenständen umgehen kann, zum Beispiel, mit einer Schere.
- den Kiefer und die Zähne Ihres Kindes
J1 – 12 bis 14 Jahren
Die J1 findet statt, wenn Ihr Kind zwischen 12 und 14 Jahren alt ist. Genau wie die U-Untersuchungen müssen Sie auch rechtzeitig für die J1 einen Termin bei Ihrer Kinderarztpraxis vereinbaren.
Bei der J1-Untersuchung überprüfen die Ärzt*innen, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt hat und ob es ihm generell gut geht. Dazu unterhalten sich die Ärzt*innen mit Ihrem Kind. Sie fragen auch ob es Krankheiten in der Familie gibt. Die Ärzt*innen schauen sich den Impfschutz Ihres Kindes an. Genau wie bei den U-Untersuchungen wiegen und messen die Ärzt*innen Ihr Kind wieder.
Die Kinderärzt*innen untersuchen bei der J1:
- die Haltung Ihres Kindes
- den Blutdruck Ihres Kindes
- die Schilddrüse
- Organe, wie Leber oder Lunge
Nach der Untersuchung besprechen die Ärzt*innen die Ergebnisse mit Ihrem Kind. Ihr Kind kann bei diesem Gespräch Fragen zu den Ergebnissen und auch zu anderen gesundheitlichen Themen stellen.
Bitte beachten Sie: Ihr Kind kann hier selbst entscheiden, ob Sie bei der Untersuchung anwesend sein sollten. Besprechen Sie das am besten mit Ihrem Kind bevor Sie zur J1-Untersuchung gehen.
Wichtig
Die Deutsche Liga für das Kind hat für jede U-Untersuchung einen Erklärfilm in 10 Sprachen erstellt. Sie können die Filme auf seelisch-gesund-aufwachsen.de kostenlos anschauen.
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