Afghanistan Informationen

Afghanistan
Aktualisiert 22.05.2023

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf فارسی/دری,  پښتو

Ausführliche Informationen:

Bislang war es für Menschen aus Afghanistan schwierig, ihre Familien nach Deutschland zu holen, doch das soll nun erleichtert werden. Denn seit 2023 gilt das Landesaufnahmeprogramm auch für Afghan*innen in Deutschland. Bisher ist es aber nur in Thüringen und Berlin gültig. (Stand: April 2023)

Landesaufnahmeprogramm Thüringen und Berlin – Familiennachzug (2023)

Ich wohne in Thüringen. Wie kann ich meine Familie nach Deutschland holen?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Thüringen haben und Ihre Familie zu sich holen möchten, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen

  • Sie haben eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie müssen seit mindestens einem Jahr in Deutschland sein.
  • Sie müssen seit mindestens sechs Monaten in Thüringen wohnen.

Nachzugsberechtigt sind Ehepartner*innen, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Lebenspartner*innen und minderjährigen Kinder. Auch Eltern minderjähriger Kinder können nachgezogen werden (unter Wahrung der Einheit der Familie).

Wichtig: Ehepartner*innen können nur nachgezogen werden, wenn die Ehe bereits vor der Flucht aus Afghanistan bestand. Außerdem darf es sich nicht um eine „zweite oder weitere“ Ehe handeln.

  • Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG Eine Verpflichtungserklärung können Sie bei zuständigen Ausländerbehörden beantragen. Mit einer Verpflichtungserklärung können Sie nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, für den Lebensunterhalt der eingeladenen Person(en) aufzukommen.
Ich wohne in Berlin. Wie kann ich meine Familie nach Deutschland holen?

In Berlin gibt es seit September 2013 das Landesaufnahmeprogramm für Familienangehörige von syrischen Geflüchteten, die in Berlin leben. Seit Ende Januar 2017 wurde dieses Programm auch für irakische Geflüchtete geöffnet. Am 12.01.2023 hat die Berliner Senatsverwaltung für Inneres beschlossen, dieses Programm auch für Familienangehörige von afghanischen Geflüchteten, die sich in Berlin aufhalten, zu starten. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben und Ihre Familie zu sich nach Berlin holen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Sie haben eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie halten sich seit mindestens 6 Monaten in Berlin oder im Bundesland Brandenburg auf.
  • Sie müssen aktuell in Berlin wohnen (Hauptwohnsitz).

Ehepartner*innen, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) dürfen nachziehen.

Für das Landesaufnahmeprogramm Berlin müssen Visumsanträge (unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen bei der Ausländerbehörde) bis zum 31.12.2024 bei einer der deutschen Auslandsvertretungen in Ihrer Nähe (im Iran, in Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Volksrepublik Chinagestellt werden.

Wer kann die Verpflichtungserklärung abgeben?

Menschen aus Afghanistan, die in Thüringen oder Berlin leben, können eine Verpflichtungserklärung für ihre Familienangehörigen abgeben. Die Verpflichtungserklärung kann aber auch von einer dritten Person (z.B. Nachbar*in oder Freund*in usw.) abgegeben werden.

Beachten Sie: In Thüringen können in Ausnahmefällen (z.B. um finanzielle Belastungen zu vermeiden) mehrere Personen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dabei muss jede*r Verpflichtungsgeber*in ein Formular ausfüllen und darauf hinweisen, dass mehrere Personen eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben und deren persönlichen Daten angeben.

Für welche Kosten werde ich als Verpflichtungsträger*in zuständig sein?

Damit die Verpflichtungsgeber*innen nicht finanziell überfordert werden, wird der Umfang der abzugebenden Verpflichtungserklärung begrenzt. Kosten für gesundheitliche/medizinische Leistungen (z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedarf und Behinderung im Sinne der §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes) sind nicht von der Verpflichtungserklärung erfasst. Sie werden nur für die Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten für den Lebensunterhalt zuständig sein.

Wichtig: Für jede Person, die einreisen will, ist eine separate Verpflichtungserklärung erforderlich. Die Verpflichtungserklärung gilt für fünf Jahre ab dem Tag der Einreise.

Wie können meine Verwandten einreisen?

Gilt für Berlin: Um das Visumverfahren für Ihre Familienangehörigen in den benannten Auslandsvertretungen in Gang zu setzen, müssen Sie Ihre Interessenbekundung bei dem Landesamt für Einwanderung einreichen. Die Interessenbekundung ist ein Formular, in dem Sie wichtige Angaben zu sich und zu Ihrem Familienangehörigen machen müssen.
Das Formular „
Interessenbekundung“ muss ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, die im Formular genannt sind, per E-Mail (LAP@lea.berlin.de) an das Referat B5 der „Ausländerbehörde“ geschickt werden.

  • Nach dem Termin und sobald die Anfrage zugesagt wurde, wird geprüft, ob das Verfahren schneller bearbeitet werden kann. Die Entscheidung wird dann an die zuständige deutsche Auslandsvertretung weitergeleitet, je nachdem, wo Ihre Familienangehörigen wohnen.
  • Das Einreisevisum wird dann von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung erteilt.

Weitere Informationen zum Landesaufnahmeprogramm Berlin finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung https://www.berlin.de

Gilt für Thüringen: Für Thüringen gibt es keine näheren Infos zur Einreise. Weitere Informationen zum Familiennachzug in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des Thüringener BIMF und der Webseite vom Flüchtlingsrat Thüringen.

Wichtige Hinweise nach der Einreise

Nach der Einreise müssen Ihre Familienmitglieder bei der „Ausländerbehörde“ in Ihrer Nähe eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilt. Sie ist für zwei Jahre gültig und kann danach verlängert werden. Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Ihre Familienangehörigen arbeiten.

Ihre Familienmitglieder müssen sich dann jeweils in Thüringen oder Berlin aufhalten.

Ausnahme für Thüringen: Wenn Ihre Angehörigen in einer anderen Stadt eine Arbeit finden, die Ihren Lebensunterhalt sichert, dürfen sie umziehen.

Ein Projekt von:
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert.

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