In Schleswig-Holstein sind alle Kinder sofort nach der Ankunft schulpflichtig.
Solange Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, wird Ihr Kind üblicherweise dort unterrichtet. Anschließend wird Ihr Kind in einer Schule mit einem DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache-Zentrum) unterrichtet. Sie erhalten einen Brief vom Schulamt, in dem Ihnen die Adresse und weiteren Informationen zu der für Ihr Kind zuständigen Schule mitgeteilt werden. Sie müssen Ihr Kind bei dieser Schule persönlich anmelden.
Die Mitarbeiter in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.