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Die Hochschulbewerbung

Wie bewerbe ich mich für ein Studium?

Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland bleiben möchten oder nicht, eröffnet Ihnen ein Studium an einer deutschen Hochschule viele Chancen für Ihr zukünftiges Berufsleben. Der Start als Student*in ist aber nicht ganz einfach. Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen und viele Fristen und Regeln beachten. Hier erfahren Sie, ob und was Sie in Deutschland studieren dürfen, wie Sie sich für einen Studienplatz bewerben und ob Sie Ihr im Ausland begonnenes Studium hier fortsetzen können.

Was muss ich wissen?

Ob Sie in Deutschland studieren dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

1. Sie brauchen in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist ein Schulabschluss, der Sie für das Studium an einer Hochschule qualifiziert. Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für Ihr Heimatland haben, müssen Sie zunächst prüfen lassen, ob dieses Zeugnis auch in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. Dafür ist das Akademische Auslandsamt oder das Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule zuständig. Bei der Datenbank anabin und in der Zulassungsdatenbank des DAAD können Sie vorab prüfen, ob und für welche Art von Studium oder Fach Ihr Zeugnis anerkannt wird. Selbst, wenn die Zulassungsdatenbank Ihr Zeugnis nicht anerkannt, lohnt es sich, direkt bei der Hochschule, an der Sie studieren möchten, nachzufragen. Wenn Sie noch nicht wissen, an welcher Hochschule Sie studieren möchten, können Sie Ihr Zeugnis auch bei einer staatlichen Anerkennungsstelle anerkennen lassen. Die Anerkennung dort kostet aber in der Regel Geld. Staatliche Anerkennungsstellen finden Sie auf anabin.kmk.org.

Wenn Ihr Schulabschluss nicht ausreicht, um in Deutschland zu studieren, können Sie ein sogenanntes Studienkolleg besuchen bzw. eine sogenannte Feststellungsprüfung machen. Im Studienkolleg werden Sie auf das Studium vorbereitet und lernen weiter Deutsch. Sie müssen sich vorab entscheiden, welche Fächer Sie später studieren möchten. Der Kurs dort dauert in der Regel ein Jahr und schließt mit der Feststellungsprüfung ab. Wenn Sie diese Prüfung bestehen, dürfen Sie die von Ihnen vorab ausgewählten Fächer danach in Deutschland studieren. Um an einem Studienkolleg teilnehmen zu dürfen, müssen Sie eine Aufnahmeprüfung bestehen und Deutsch mindestens auf dem Niveau B1 sprechen. In einigen Studienkollegs können Sie die Feststellungsprüfung auch ohne Besuch des Studienkollegs ablegen. Ein Studienkolleg in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website studienkollegs.de. In einigen Studienkollegs bewerben Sie sich direkt. Manchmal müssen Sie den Weg über uni-assist.de gehen. Das Studienkolleg Ihrer Wahl kann Ihnen mehr zum Bewerbungsfahren sagen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine in Deutschland anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben und einige Jahre in Ihrem Beruf gearbeitet haben, können Sie unter Umständen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland studieren. Lassen Sie sich vom Akademischen Auslandsamt oder dem Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule beraten. Sie können Sich außerdem an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) wenden.

2. Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Abgesehen von einigen internationalen Studiengängen sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 oder höher eine Grundvoraussetzung für ein Studium in Deutschland. Ihre Sprachkenntnisse können Sie in der Regel mit dem Zertifikat Telc Deutsch C1 Hochschule, dem Goethe-Zertifikat C2, der bestandenen DSH-Prüfung oder dem bestandenen TestDaF nachweisen. Welches Zertifikat Sie für Ihr Wunschstudium benötigen, kann Ihnen das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der Sie studieren möchten, sagen. Die Prüfungen werden in der Regel mehrmals pro Jahr angeboten. Die Kosten hängen davon ab, bei welcher Organisation und in welchem Land Sie die Prüfung ablegen. Kurse finden Sie in der DAAD-Datenbank, bei der Volkshochschule, auf der Website des Goethe-Instituts oder bei Privatschulen. Mehr darüber erfahren Sie auf unserer Themenseite „Deutsch lernen“.

3. Wenn Sie noch nicht in Deutschland sind, aber in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Kategorieseite "Migration". Wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, dürfen Sie sich – unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus – auf einen Studienplatz bewerben. Auch Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung haben, dürfen in Deutschland studieren.

    Man unterscheidet in Deutschland zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. In den zulassungsfreien Studiengängen gibt es genügend Plätze für alle Bewerber*innen. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze. Darum müssen Sie sich für diese Studiengänge gesondert bewerben. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen unterscheidet man zwischen lokal – also nur an bestimmten Hochschulen - zulassungsbeschränkten Studiengängen und bundesweit - also an allen Hochschulen in Deutschland - zulassungsbeschränkten Studiengängen. Die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge sind: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Ob Ihr Wunschstudiengang an Ihrer Wunschhochschule lokal zulassungsbeschränkt ist, erfahren Sie auf der Homepage der Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat der Hochschule. Aktuell sind ca. 40% aller Fächer in Deutschland zulassungsfrei. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Plätze nach den Kriterien des Numerus Clausus (NC) vergeben. „Numerus clausus“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „beschränkte Anzahl“. Beim NC spielt die Abiturnote und die Wartezeit eine große Rolle. Die Hochschulen können aber zusätzlich durch Auswahlgespräche oder die Ergebnisse des TestAS passende Bewerber*innen auswählen. Mehr zum Thema TestAS erfahren Sie im Abschnitt " Was muss ich als ausländischer Student zusätzlich beachten?".

      Ja. Ohne Krankenversicherung können Sie nicht in Deutschland studieren. Sie können sich grundsätzlich zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen entscheiden. Die gesetzliche Krankenversicherung ist meistens günstiger. Wenn Sie sich privat versichern, können Sie während des Studiums nicht mehr zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Eine ausländische Krankenversicherung kann in Deutschland unter Umständen anerkannt werden.

      Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung haben, können Sie ihrer Universität einfach den Mitgliedsbescheid vorlegen. Wenn Sie eine private oder ausländische Krankenversicherung haben, müssen Sie den Nachweis zuerst einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Diese kann Ihnen dann bescheinigen, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Bescheinigung müssen Sie anschließend der Universität vorlegen.

      Mehr zum Thema Krankenversicherung erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.

        Manche Hochschulen verlangen die Teilnahme am sogenannten TestAS. Der TestAS ist ein Test für ausländische Studierende, der überprüft, ob die Person für ein bestimmtes Studium geeignet ist. In dem Test wird kein Wissen abgefragt, sondern getestet, ob Ihre intellektuellen Fähigkeiten für ein erfolgreiches Studium in dem von Ihnen ausgewählten Bereich ausreichen. Die Universität wählt unter anderem aufgrund der Ergebnisse dann diejenigen Bewerber*innen aus, die den Test erfolgreich absolviert haben. Vor allem für zulassungsbeschränkte Fächer kann die erfolgreiche Teilnahme wichtig sein. Der Test kann auf Englisch oder Deutsch absolviert werden. Wenn Sie aufgrund Ihrer Flucht- oder Migrationsgeschichte keine Nachweise über Ihre Schul- oder Hochschulabschlüsse haben, kann ein gutes TestAS-Ergebnis eine Voraussetzung für Ihre Zulassung an einer Hochschule sein. Beispielaufgaben aus dem Test finden Sie auf der Website von testas.de. Auf refugees.testas.de finden Sie außerdem kostenlose Übungshefte. Auf der Website von testas.de können sich für den TestAS anmelden. Dort erfahren Sie auch, wie viel Sie für den Test bezahlen müssen. Bitte beachten Sie: Für Geflüchtete ist die Teilnahme kostenlos. Sie können sich über die Website refugees.testas.de anmelden.

          Auf hochschulkompass.de  können Sie nach einer für Sie passenden Hochschule suchen. Auf der Website von Zeit Campus können Sie außerdem das aktuelle "CHE Hochschulranking" sehen, auf dem fast 300 Hochschulen nach verschiedenen Kriterien von Studierenden und Professor*innen bewertet wurden. Viele Studierende ziehen in eine andere Stadt, um an der für sie besten Hochschule zu studieren. Andere bevorzugen es, in der Stadt zu bleiben, in der ihre Familie oder ihre Freund*innen wohnen.

          Bitte beachten Sie: Wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind und eine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen Sie in der Regel innerhalb der ersten drei Jahre nach Ihrer Anerkennung nicht umziehen. Diese sogenannte "Wohnsitzzuweisung" gilt allerdings nicht, wenn Sie in einer anderen Stadt ein Studium oder eine Ausbildung beginnen. Sprechen Sie mit der für Sie zuständigen Ausländerbehörde über Ihre Pläne. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung haben, müssen Sie in der Regel die für Sie geltende Wohnsitzauflage beachten. Das bedeutet, dass Sie auch aufgrund eines Studiums nicht umziehen dürfen.

           

            Das Studienjahr in Deutschland ist in zwei Semester aufgeteilt: das Wintersemester, das im September/Oktober beginnt und das Sommersemester, das im März/April beginnt. Wenn Sie neu anfangen zu studieren, müssen Sie in der Regel im Wintersemester anfangen, da nur wenige Studiengänge auch im Sommersemester starten. Um im Wintersemester anzufangen, müssen Sie sich in der Regel bis zum 31. Mai des gleichen Jahres bewerben. Wenn Sie Ihr Abitur im selben Jahr gemacht haben, verlängert sich die Bewerbungsfrist in der Regel bis zum 15. Juli. Wenn Sie sich für das Sommersemester bewerben, müssen Sie sich in der Regel bis zum 15. Januar bewerben.

            Für Ihre Bewerbung müssen Sie mindestens eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Ihre Deutschzertifikate vorlegen. Einige Hochschulen und Studiengänge verlangen außerdem weitere Nachweise, wie z.B. ein Praktikumszeugnis. Mehr zu den für Ihren Wunschstudiengang geltenden Regeln erfahren Sie beim Akademischen Auslandsamt oder Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule.

            Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien oder lokal zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, müssen Sie sich generell direkt bei der Hochschule, an der Sie studieren möchten, bewerben. Viele Hochschulen haben das Bewerbungsverfahren aber an die Organisation uni-assist ausgelagert. Ob Ihre Wunschhochschule Ihre Bewerbung direkt annimmt oder ob Sie sich über uni-assist bewerben müssen, erfahren Sie auf der Homepage oder im Akademischen Auslandsamt oder dem Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule. Uni-assist sammelt Ihre Unterlagen, bewertet Ihr ausländisches Zeugnis und informiert die Hochschule über Ihre Bewerbung. Dieser Service kostet Geld. Bitte beachten Sie: Bis zum Wintersemester 2019 war uni-assist für Geflüchtete kostenlos. Seit dem Sommersemester 2020 müssen Geflüchtete ebenfalls bezahlen.

            Wenn Sie sich für einen deutschlandweit zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, müssen Sie Ihre Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) abgeben.

            Bitte beachten Sie: Nach der Zusage durch die Hochschule müssen Sie sich dort anmelden (immatrikulieren). Wenn Sie die Frist für die Immatrikulation verpassen, wird Ihr Platz an eine*n andere*n Bewerber*in vergeben. Sie können sich entweder per Post oder persönlich im Studierendensekretariat der Hochschule immatrikulieren. Welcher Weg an Ihrer Wunschhochschule vorgeschrieben ist, erfahren Sie im Zulassungsbescheid. Dort sind auch die Unterlagen aufgeführt, die Sie zur Immatrikulation mitbringen müssen. Das sind in der Regel: Ihre Hochschulzugangsberechtigung, Ihr Ausweis, ein Versicherungsnachweis der Krankenkasse und Ihre Deutschzertifikate.

              Wenn Sie zu spät dran waren oder keine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang bekommen haben, können Sie noch versuchen, über das sogenannte Losverfahren einen unbesetzten Studienplatz zu bekommen. Beim Losverfahren verlosen die Hochschulen Plätze in Studiengängen, für die es nicht genug Bewerber*innen gab. Erkundigen Sie sich am besten direkt im Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule nach freien Plätzen und der Teilnahmefrist für das Losverfahren.Wenn Sie zu spät dran waren oder keine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang bekommen haben, können Sie noch versuchen, über das sogenannte Losverfahren einen unbesetzten Studienplatz zu bekommen. Beim Losverfahren verlosen die Hochschulen Plätze in Studiengängen, für die es nicht genug Bewerber*innen gab. Erkundigen Sie sich am besten direkt im Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule nach freien Plätzen und der Teilnahmefrist für das Losverfahren.

                Ja. Sie können Ihre im Ausland erworbenen Studien- oder Prüfungsleistungen beim Akademischen Auslandsamt oder dem Studierendensekretariat Ihrer Hochschule anerkennen lassen. Einige Studienleistungen können direkt dort anerkannt werden. Andere müssen über das Akademische Auslandsamt oder Studierendensekretariat an die sogenannten „Landesprüfungsämter“ weitergeleitet werden. Ihr Akademisches Auslandsamt oder Studierendensekretariat kann Ihnen mehr dazu sagen.

                  Wenn Sie noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen oder Sie sich noch nicht sicher sind, was Sie studieren möchten, können Sie sich zunächst als sogenannte*r „Gasthörer*in“ an der Hochschule anmelden. Gasthörer*innen sind keine normalen Studierenden, sondern nur Gäste, die an Vorlesungen und Seminaren teilnehmen. Manchmal müssen Sie den Dozenten vorher um Erlaubnis fragen, ob Sie an seinem Seminar teilnehmen dürfen. Ob Sie als Gasthörer*in an Prüfungen teilnehmen dürfen, unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule. Das Studierendensekretariat oder das Akademische Auslandsamt kann Ihnen dazu Genaueres sagen. Sie können als Gasthörer*in aber keinen Abschluss machen. Das bedeutet, dass es immer nur eine Übergangslösung ist.

                  Gasthörer*innen müssen sich nicht um einen Studienplatz bewerben, sondern können sich einfach und ohne weitere Nachweise bei der Hochschule anmelden. In der Regel müssen Sie eine kleine Gebühr bezahlen.

                  Sich als Gasthörer*in einzuschreiben kann nützlich sein, wenn Sie sich mit dem Hochschulsystem vertraut machen, Ihre Deutschkenntnisse verbessern oder die Wartezeit bis zur nächsten Bewerbungsfrist überbrücken wollen. Wenn Sie unsicher sind, welches Fach Sie studieren wollen, kann es ebenfalls von Nutzen sein, sich für ein Semester als Gasthörer*in einzuschreiben.

                    Wichtig

                    Um sicher zu gehen, dass Sie auf jeden Fall einen Studienplatz bekommen, sollten Sie sich immer bei mehreren Hochschulen bewerben. Wenn Sie mehrere Zusagen bekommen, können Sie sich für die für Sie beste Hochschule entscheiden.

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