Um als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtige*r eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis seit mindestens drei bzw. fünf Jahren besitzen. Dabei wird die Zeit, die Ihr Asylverfahren gedauert hat, mit eingerechnet.
- Sie müssen Deutsch auf dem Niveau A2 sprechen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Wenn Sie die Niederlassungserlaubnis schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragen wollen, müssen Sie Deutsch auf dem Niveau C1 sprechen.
- Sie dürfen keine oder nur geringe Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten. Das heißt, dass Sie den größten Teil Ihres Lebensunterhalts dauerhaft selbst verdienen. Wie viel Prozent Ihres Einkommens vom Jobcenter oder Sozialamt kommen dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel sind es mindestens 50 bis 75%. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ihre Wohnung muss groß genug für Ihre Familie sein. In der Regel benötigen Sie pro Familienmitglied ab 6 Jahren 12 Quadratmeter. Für Kinder unter 6 Jahren reichen 10 Quadratmeter. Babys bis 2 Jahre werden nicht mitgerechnet. Im Ausnahmefall darf eine Wohnung auch ein bisschen kleiner sein. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle.
- Sie müssen eine Krankenversicherung haben.
- Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben.
- Sie dürfen keine Straftaten begangen haben.
- Die Gründe, die zu Ihrer Anerkennung im Asylverfahren geführt haben, liegen weiter vor. Das BAMF darf Ihre Anerkennung also nicht widerrufen haben.