Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Kann ich in einem anderen EU-Land wohnen & arbeiten?
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist eine besondere Form der Niederlassungserlaubnis. Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis in anderen EU-Staaten zu bekommen. Dann können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen - auch in einem anderen EU-Land wohnen und arbeiten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist unbefristet. Sie können sie auch zusätzlich zu einer Niederlassungserlaubnis beantragen. Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich zwar bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Land aufhalten. Sie dürfen dort aber nicht wohnen oder arbeiten. Mehr zur Niederlassungserlaubnis erfahren Sie in unserem Kapitel "Niederlassungserlaubnis".
Was muss ich wissen?
Kann ich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen?
Um eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aktuell und dauerhaft selbst verdienen. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
- Sie müssen Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle.
- Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Der Orientierungskurs ist Teil des Integrationskurses. Sie lernen dort etwas über die Gesellschaft und Geschichte Deutschlands.
- Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben.
- Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen. Wenn Sie Asylberechtigte*r, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte*r sind, wird die Zeit, die Ihr Asylverfahren gedauert hat, mit eingerechnet.
Wichtig: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben, können Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen.
Wie beantrage ich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen Sie zunächst bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Dabei gehen Sie genauso vor wie im Abschnitt „Wo beantrage ich eine Niederlassungserlaubnis?“ im Kapitel "Niederlassungserlaubnis" beschrieben. Anschließend müssen Sie in dem von Ihnen gewünschten EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wie das geht, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in einem anderen EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Wenn Sie eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben und in einem anderen EU-Land wohnen möchten, müssen Sie bei der dortigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen. Um in diesem anderen EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Ihrer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu bekommen, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen.
- Sie dürfen keine staatlichen Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beziehen.
- In der Regel müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ähnliches von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer zukünftigen Universität oder ähnliche Unterlagen vorlegen.
- Sie müssen eine Krankenversicherung haben.
Wenn die örtliche Ausländerbehörde in dem neuen Land Ihrem Antrag zustimmt, müssen Sie in der Regel einen weiteren Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur in dem neuen Land stellen, die Ihnen eine Arbeitserlaubnis für dieses Land ausstellen muss.
Bitte beachten Sie: Dänemark und Irland haben die entsprechende EU-Richtlinie nicht umgesetzt. In diesen Ländern können Sie also keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Ihrer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen.
Kann ich meine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU verlieren?
Ja, Sie können Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU verlieren, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:
- Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann zurückgenommen werden, wenn Sie sie aufgrund falscher Angaben bekommen haben.
- Wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind, können Sie ausgewiesen werden. In diesem Fall verlieren Sie auch Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Wenn Sie sich länger als zwölf Monate außerhalb der EU oder in Dänemark und Irland aufhalten, verlieren Sie in der Regel Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Wenn Sie sich länger als sechs Jahre nicht in Deutschland aufhalten, verlieren Sie in der Regel Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Wenn Sie einen langfristigen Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land erwerben, verlieren Sie Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Wenn Sie eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigte*r oder subsidiär Schutzberechtigte*r haben und in Ihr Heimatland reisen, kann Ihre Flüchtlings- / Asylanerkennung bzw. Ihr Schutzstatus widerrufen werden. Wenn Ihre Anerkennung widerrufen wird, hat die Ausländerbehörde zwei Möglichkeiten: 1. Sie kann auch Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU widerrufen. 2. Sie kann Ihre Erlaubnis bestehen lassen. Das wird in der Regel gemacht, wenn Sie schon lange in Deutschland / der EU sind, einen Job haben und keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen und wenn Sie sprachlich gut integriert sind. Welche der beiden Möglichkeiten gewählt wird, kann Ihre Ausländerbehörde alleine entscheiden. (§52 I AufenthG)
Wichtig
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nicht die einzige Möglichkeit, ein Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land zu bekommen. Qualifizierte Arbeitskräfte können oft auch andere Aufenthaltserlaubnisse bekommen. Erkundigen Sie sich bei Beratungsstellen und Behörden im Land Ihrer Wahl. Für Deutschland finden Sie dazu auch viele Informationen in unserem Kapitel "Migration".
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