Um eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aktuell und dauerhaft selbst verdienen. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
- Sie müssen Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle.
- Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Der Orientierungskurs ist Teil des Integrationskurses. Sie lernen dort etwas über die Gesellschaft und Geschichte Deutschlands.
- Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben.
- Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen. Wenn Sie Asylberechtigte*r, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte*r sind, wird die Zeit, die Ihr Asylverfahren gedauert hat, mit eingerechnet.
Wichtig: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben, können Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen.