Frauenrechte

Aktualisiert 07.03.2024

Welche Rechte habe ich als Frau?

Frauenrechte sind in vielen Ländern gesetzlich festgeschrieben, doch in den meisten Gesellschaften herrscht noch immer keine Gleichberechtigung. In Deutschland wird dies vor allem im Bereich Chancengleichheit in Wirtschaft und Politik deutlich. Ein weiteres großes Problem sind sexualisierte und häusliche Gewalt gegen Frauen sowie der internationale Frauenhandel. Auch wenn in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern Frauen bereits sichtbarer geworden sind, ist die Frauenbewegung noch lange nicht am Ziel.

Was muss ich wissen?

Frauenquote in Politik und Wirtschaft

Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Frauen und Männer in Deutschland gleichberechtigt. Auch wenn prozentual Frauen gleiche oder höhere Bildungsabschlüsse und Qualifikationen haben als Männer, ist ihre Zahl in den Chefetagen immer noch gering.

Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, gibt es seit Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG). Das Gesetz wurde im August 2021 erweitert (FüPoG II). Dieses Gesetz verpflichtet größere private und öffentliche Unternehmen, den Frauenanteil in ihren Aufsichtsräten, Vorständen und im oberen Management zu erhöhen. Die sogenannte Frauenquote wurde viel und divers diskutiert. Seit es dieses Gesetz gibt, ist der Anteil von Frauen in diesen Bereichen leicht gestiegen.

In der Politik sieht es ähnlich aus. Auch hier sind Frauen unterrepräsentiert. Obwohl Deutschland mit Angela Merkel für 16 Jahre eine Bundeskanzlerin hatte, ist der Anteil von Frauen in der Politik allgemein und vor allem in der Lokalpolitik immer noch geringer als der der Männer. Die einzelnen Parteien gehen unterschiedlich mit dem Thema Frauenquote um. Einige Parteien haben festgelegte Quoten, andere nicht. Insgesamt versucht die Politik aber, Frauen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu fördern.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt werden, können Sie sich bei der Antidiskriminierungsstelle unter der 030 – 18555 1855 beraten lassen. Auf der Webseite der Antidiskriminierungsstelle finden Sie auch Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Nicht staatliche Antidiskriminierungsberatungen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland.

Geringere Löhne und unbezahlte Arbeit

Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich weniger als Männer. Das liegt zum Teil daran, dass sie in Bereichen arbeiten, die schlechter bezahlt werden, wie z.B. Berufe im sozialen Bereich. Aber Frauen verdienen oft auch für die gleiche Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Politik diskutiert seit Jahren verschiedene Vorschläge, um mehr Lohngerechtigkeit zu erreichen, bisher hat sich hier aber nicht viel geändert. Um mehr Bewusstsein für dieses Problem zu schaffen gibt es jedes Jahr den Equal Pay Day.

Außerdem sind noch immer hauptsächlich Frauen für den Haushalt, die Kindererziehung und für die Pflege kranker oder alter Familienangehöriger zuständig. Arbeiten, die unbezahlt und folglich oft gar nicht als Arbeit wahrgenommen werden. Dies gilt auch für soziale und kulturelle ehrenamtliche Arbeiten, die ebenfalls vor allem von Frauen ausgeführt werden.

Obwohl immer mehr Frauen arbeiten, gilt in vielen Familien in Deutschland noch immer das Modell des Mannes als Haupternährer, der sich im Haushalt nicht einbringen muss.

Ein erster Schritt, um gut bezahlte Arbeit in Deutschland zu finden, ist Deutsch zu lernen. Das BAMF bietet neben den normalen Integrationskursen auch spezielle Elternkurse und Frauenkurse an. Hier erhalten Sie auch Informationen zum Thema Kinderbetreuung und Schulsystem. Informieren Sie sich an Ihrem Wohnort bei Migrationsberatungsstellen, Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, Jobcenter oder direkt bei den Schulen, die Integrationskurse anbieten. Schulen finden Sie auf bamf.de.

Unter stark-im-beruf.de finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe, die Müttern helfen (wieder) in den Beruf einzusteigen. Einige dieser Beratungsstellen richten sich auch speziell an geflüchtete Frauen.

Recht auf Schwangerschaftsabbruch

In Deutschland haben Sie das Recht unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Schwangerschaft abzubrechen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann nur in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft, nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung und in Begleitung eines Arztes vorgenommen werden. Nach den ersten zwölf Wochen, ist ein Abbruch nur in Ausnahmefällen möglich. Lesen Sie mehr dazu in unserem Kapitel Schwangerschaft.

Wenn Sie jemand zum Schwangerschaftsabbruch zwingen möchte oder Sie Fragen zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch haben, wenden Sie sich an das Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020. Unter familienplanung.de können Sie außerdem eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.

Verbot der Genitalverstümmelung

In Deutschland ist die weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) verboten. Seit September 2013 wird FGM auch in Deutschland mit Freiheitsstrafe bestraft (§226A Strafgesetzbuch). Auch sogenannte „Ferienbeschneidungen“, bei der Eltern ihre Tochter zur Durchführung der Beschneidung aus Deutschland in ein anderes Land bringen, werden nach deutschem Strafrecht verfolgt. Bereits seit 2005 kann FGM als geschlechtsspezifische Verfolgung Grund für Asyl in Deutschland sein. Es gibt jedoch nicht viele Frauen, die aus diesem Grund tatsächlich eine Anerkennung als Asylberechtigte oder "Flüchtling" bekommen.

Nachwirkungen der Verstümmelung durch FGM können sein: Inkontinenz, Schmerzen, schwere Blutungen, Komplikationen beim Geschlechtsverkehr und bei Geburten, Unfruchtbarkeit, Gefahr von HIV- und Hepatitis-Infektion, Blutvergiftung und Tetanus, Schockzustände, psychische Traumata und Depressionen. Auch sexuelle Befriedigung ist nach einer FGM  meist nicht mehr möglich. Viele Mädchen sterben während der Verstümmelung oder an ihren Folgen.

Wenn Sie von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, wenden Sie sich an das Hilfetelefon unter der 08000 11 60 16. Die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons sind Tag und Nacht und in verschiedenen Sprachen für Sie da. 

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, die Klitoris zu rekonstruieren. Diese rekonstruktive Operation kann von plastischen Chirurgen durchgeführt werden. Fragen Sie einen Frauenarzt um Rat. In Berlin wurde ein „Zentrum für Opfer von Genitalverstümmelung“ (Desert Flower Center Waldfriede – DFC) gegründet. Hier werden nicht nur die körperlichen, sondern auch die psychischen Folgen kostenfrei und anonym behandelt. Sie brauchen dafür keine Krankenversicherung.

Frauenspezifische Fluchtgründe

Es gibt Arten von Verfolgung, die entweder ausschließlich Frauen bedrohen oder von denen Frauen in größerem Maß betroffen sind als Männer. Frauenspezifische Fluchtgründe sind vor allem die folgenden:

  • Frauenspezifische Gewaltakte im Rahmen der Verfolgung aufgrund politischer Aktivität, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit (z.B. Verschleppung, Versklavung und Vergewaltigung jesidischer Frauen durch die IS-Terrormilizen im Irak).
  • Die Verfolgung von Frauen durch z.B. Folter, Steinigung oder Zwangsabtreibung bzw. deren Androhung, um herrschende Normen und Moralvorstellungen durchzusetzen.
  • Die vom Staat geduldete Verfolgung von Frauen im privaten Bereich als Folge der untergeordneten Rolle der Frau in der Gesellschaft. Dies sind z.B. weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung bzw. Kinderehe, Zwangsprostitution, sexuelle Gewalt, Säureanschläge, Frauen- und Mädchenhandel.

Wenn sie Opfer von frauenspezifischer Verfolgung sind, können Sie für Ihr Interview im Asylverfahren eine weibliche Anhörerin und eine weibliche Dolmetscherin beim BAMF verlangen. Sie sollten vorab eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwältin aufsuchen und sich beraten lassen. Frauenspezifische Fluchtgründe werden bisher nur selten vom BAMF als Asylgrund oder als Grund für die Flüchtlingsanerkennung akzeptiert. Beratungsstellen in Ihrer Stadt finden Sie unter proasyl.de. Mehr Informationen zum Asylverfahren finden Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren".

Kinderheirat

Jede staatlich oder religiös geschlossene Ehe, in der eine*r der beiden Partner*innen jünger als 18 Jahre ist, wird als Kinderehe bezeichnet.

Seit Juli 2017 ist man in Deutschland für die Ehe erst ab 18 mündig. Dazu gibt es ein entsprechendes Gesetz gegen Kinderehe. Auch sind die Regeln für den Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen strenger geworden. Eine Ehe, bei der mindestens eine*r der Partner*innen zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahren war, ist automatisch ungültig. Ehen von 16- bis 18-Jährigen werden – außer in bestimmten Härtefällen – mit richterlichem Beschluss aufgehoben. Es sind hauptsächlich Mädchen von Kinderehen betroffen.

Neben Kinderehen sind auch Zwangsheiraten ein großes Problem. Wenn gegen den Willen mindestens eine*r der beiden Ehepartner*innen die Heirat geschlossen wurde, spricht man von Zwangsheirat. Das ist nicht das Gleiche wie eine arrangierte Ehe. Eine arrangierte Ehe wird durch die Familie oder durch eine Heiratsagentur vermittelt, aber mit dem Einverständnis der beiden Partner geschlossen. Seit Februar 2015 gelten Zwangsehen als ein besonders schwerer Fall von Nötigung (§240 Strafgesetzbuch) und werden in Deutschland bestraft.

Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Ehepartner*innen ist nur möglich, wenn es sich nicht um eine Zwangsheirat handelt. Bei einem großen Altersunterschied oder beim Verdacht, dass sich die beiden Partner*innen kaum kennen, werden die Behörden diese Ehe genau prüfen.

Wenn Sie von Kinderehe oder Zwangsheirat betroffen oder bedroht sind, können Sie sich an das niedersächsische Krisentelefon gegen Zwangsheirat unter 0800 06 67 88 8 oder der Email-Adresse  zwangsheirat@kargah.de wenden. Die Mitarbeiter*innen dort sind von Montag bis Donnerstag von 09.00-16.00 Uhr und am Freitag von 09.00-13.00 Uhr erreichbar. Sie sprechen viele Sprachen. Sie können sich auch an das Hilfetelefon unter 08000 11 60 16 wenden. Die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons sind Tag und Nacht und in vielen verschiedenen Sprachen für Sie da.

Prostitution und Frauenhandel

Prostitution ist in Deutschland seit 2001 legal und ein legitimer Beruf. Die Gesetzesänderung sollte für Sexarbeiter*innen einen besseren Schutz bieten, indem es strafbar wurde sie auszubeuten. Leider hatte das Gesetz aber nicht den gewünschten Effekt und Ausbeutung sowie Menschenhandel sind weiterhin ein großes Problem.

Menschen- bzw. Frauenhandel sind schwere Menschenrechtsverbrechen. Sie werden in der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel als moderne Form der Sklaverei bezeichnet.

Wenn Sie von Frauenhandel betroffen sind, können Sie sich an das Hilfetelefon unter 08000 11 60 16 wenden. Die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons sind Tag und Nacht und in vielen verschiedenen Sprachen für Sie da.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und passiert leider sehr häufig. Vor allem häusliche Gewalt ist ein großes Problem. Laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt erlebt. Um diese Frauen besser zu schützen, gibt es seit 2002 das Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz erlaubt es der Polizei sofort und ohne richterlichen Beschluss Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Frau zu ergreifen. So kann der Täter z.B. sofort der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden.

Aber wie wird Gewalt gegen Frauen definiert? Laut UN Deklaration zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gehört dazu jeder Akt bei dem einer Frau körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird, weil sie eine Frau ist. Dazu gehören auch die Androhung solcher Gewalthandlungen, Nötigungen und die willkürliche Freiheitsberaubung. Wenn eine Frau gegen ihren Willen eingesperrt wird, egal ob im privaten oder öffentlichen Raum, ist das Freiheitsberaubung.

Es gibt in Deutschland viele Anlaufstellen für Frauen, die physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben. Das können Beratungsstellen sein oder Frauenhäuser. Ein Frauenhaus ist ein Haus, in dem von Gewalt betroffene Frauen Schutz finden können. Sie können dort wohnen bis sich Ihre Situation geklärt hat. Die Adressen sind geheim, das heißt, niemand kann Sie dort finden. Es gibt leider nicht überall Frauenhäuser und manchmal ist kein Platz frei, aber die Mitarbeiterinnen dort helfen Ihnen auf jeden Fall weiter. Unter www.frauen-gegen-gewalt.de und frauenhauskoordinierung.de können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Sprache oder einem Frauenhaus in Ihrer Nähe suchen. Außerdem gibt es ein Hilfetelefon, das Sie jederzeit anrufen können. Unter der Nummer 08000 116 016 sind Tag und Nacht Mitarbeiterinnen in verschiedenen Sprachen zu erreichen.  

Mehr Informationen zum Thema häusliche Gewalt finden Sie in unserem Kapitel "Häusliche Gewalt".

Sexualisierte Gewalt: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Belästigung

Der Übergang von einer sexuellen Belästigung zu einer Nötigung bzw. Vergewaltigung ist oft fließend.

Als sexuelle Nötigung werden Handlungen bezeichnet, die gegen den Willen des Opfers durch Gewalt oder Androhung von Gewalt vorgenommen werden. Die äußerste Form der sexuellen Nötigung ist eine Vergewaltigung.

Sexuelle Belästigung ist, wenn Sie in der Öffentlichkeit, zu Hause oder am Arbeitsplatz von einem Fremden, einem Verwandten oder Freund, einem Kollegen oder Chef

  • gegen Ihren Willen berührt werden,
  • angestarrt werden,
  • verbal beleidigt werden,
  • zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden,
  • gezwungen werden, anderen beim Geschlechtsverkehr zuzusehen,
  • beleidigende Bemerkungen zu ihrem Geschlecht oder Gender anhören müssen oder
  • mit unpassenden und unschicklichen Namen bezeichnet werden.

Wurden Sie sexuell belästigt (§184i StGB) bzw. genötigt oder vergewaltigt (§177 StGB), ist dies in Deutschland und vielen anderen Ländern eine Straftat. Sie können entweder direkt zur Polizei gehen oder sich – auch anonym – an eine Beratungsstelle wenden.

Viele Frauen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, werden auf der Flucht und auch nach der Ankunft in Deutschland Opfer von sexueller Gewalt. Wenn Sie über Ihre Erlebnisse sprechen möchten, finden Sie bei Beratungsstellen und Therapiezentren Hilfe. Werden Sie aktuell – zum Beispiel in Ihrem Wohnheim - belästigt oder bedroht, können Sie sich an die Sozialarbeiter im Heim oder an eine unabhängige Beratungsstelle wenden. Sie haben ein Recht auf eine sichere Unterkunft.

Unter www.frauen-gegen-gewalt.de und frauenhauskoordinierung.de können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Sprache oder einem Frauenhaus in Ihrer Nähe suchen. Außerdem gibt es ein Hilfetelefon, das Sie jederzeit anrufen können. Unter der Nummer 08000 116 016 sind Tag und Nacht Mitarbeiterinnen in verschiedenen Sprachen zu erreichen.  

Wichtig: Laut einer Umfrage von YouGov wurde die Hälfte der Frauen in Deutschland schon mindestens einmal sexuell belästigt. Viele trauen sich aus Angst oder Scham jedoch nicht die Belästigung anzuzeigen.

Es gibt viele Kampagnen, die mehr Bewusstsein für diese Probleme schaffen wollen. Ein aktuelles Beispiel ist #metoo. Diese Kampagnen zeigen wie wichtig es ist, dass wir unsere Stimmen erheben und sexuelle Gewalt sichtbar machen.

Wichtig

Es gibt in Deutschland viele Anlaufstellen für Frauen, die physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt haben. Das können Beratungsstellen sein oder Frauenhäuser. Ein Frauenhaus ist ein Haus, in dem von Gewalt betroffene Frauen Schutz finden können. Sie können dort wohnen bis Ihre Situation geklärt ist. Die Adressen sind geheim, das heißt, niemand kann Sie dort finden.  Unter www.frauen-gegen-gewalt.de und frauenhauskoordinierung.de können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Sprache oder einem Frauenhaus in Ihrer Nähe suchen. Außerdem gibt es ein Hilfetelefon, das Sie jederzeit anrufen können. Unter der Nummer 08000 116 016 sind Tag und Nacht Mitarbeiterinnen in verschiedenen Sprachen zu erreichen. 

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