Schule

Aktualisiert 10.09.2024

Welche Schule ist die richtige?

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das heißt auch, dass jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Schulsystem hat. Einheitlich sind lediglich die generelle Schulpflicht sowie das Notensystem. Die in den einzelnen Bundesländern erworbenen Schulabschlüsse werden in ganz Deutschland anerkannt. Hier finden Sie Informationen über das Schulsystem und zum Thema Nachhilfe und Mobbing.

Was muss ich wissen?

Muss mein Kind in die Schule gehen? (Schulpflicht)

In Deutschland sind alle Kinder ab sechs bzw. sieben Jahren schulpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab diesem Alter in die Schule gehen muss. Alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen gehen für mindestens neun Jahre in die Schule.

Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren müssen meist schon bald nach der Ankunft in Deutschland eine Schule besuchen. Die Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland weiter unten.

Wichtig: Eltern, die Ihr Kind nicht zur Schule schicken, müssen eine hohe Geldbuße bezahlen.

Auf welche Schule soll ich mein Kind schicken?

In den ersten Schuljahren lernen alle Kinder zusammen in der Grundschule. Die Grundschule dauert zwischen vier und sechs Jahren. Das ist abhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnen. Nach der Grundschule wechseln die Schüler*innen auf eine weiterführende Schule. Auf welche Schule Ihr Kind geht, hat einen großen Einfluss auf sein weiteres Leben. Umso höher der Schulabschluss Ihres Kindes ist, desto mehr Wahlmöglichkeiten und Berufschancen hat es später. Mit einem höheren Schulabschluss hat Ihr Kind also mehr Berufe zur Auswahl. Das betrifft alle Ausbildungsberufe. Der höchste Schulabschluss ist das Abitur. Nur mit Abitur kann Ihr Kind später eine Universität besuchen und studieren. In einigen Bundesländern entscheiden die Noten bzw. die Lehrer*innen, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen darf. In vielen Bundesländern geben die Lehrer*innen nur eine Empfehlung, aber letztendlich entscheiden die Eltern, auf welche Schule sie ihr Kind schicken möchten. Das bedeutet, dass Sie nicht auf die Empfehlung der Lehrer hören müssen. Es kann allerdings schwierig werden, eine höhere Schule zu finden, die Ihr Kind trotz schlechter Noten aufnimmt.

Wie es in Ihrem Bundesland ist, erfahren Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland weiter unten.

Wie funktionieren Noten- und Zeugnisvergabe?

Das deutsche Notensystem umfasst sechs Noten: "1" ist die beste Note und "6" ist die schlechteste Note. Die Schüler*innen erhalten zwei Mal im Jahr ein Zeugnis mit Noten für alle Fächer. Das Zwischenzeugnis bekommen die Schüler*innen meist Ende Januar. Es dient zur Orientierung für Eltern und Kind über die Leistungen des Kindes. Das Jahreszeugnis vor den Sommerferien entscheidet darüber, ob Ihr Kind in die nächste Klassenstufe wechseln oder das Jahr wiederholen muss. In den meisten Grundschulen gibt es während der ersten beiden Schuljahre noch keine Noten im Zeugnis. Stattdessen schreibt der Lehrer oder die Lehrerin einen kurzen Text dazu, wie sich das Kind entwickelt.

Wichtig: Schlechte Noten sind keine Katastrophe. Die Lehrer beraten Sie und Ihr Kind gerne, was zu tun ist. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule. Was tun?". Sie können sich aber auch außerhalb der Schule Rat suchen: Beim Jugendmigrationsdienst können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen oder sich online beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen. Auch bei der Elternhotline können Sie sich anonym und kostenlos beraten lassen. Sie können den Mitarbeiter*innen von Ihren Sorgen und Schwierigkeiten erzählen. Sie hören Ihnen zu und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sie erreichen die Elternhotline täglich zwischen 9 und 17 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 777 18 77 auf Deutsch und Englisch. Oder Sie schreiben eine Nachricht an fraguns@elternhotline.de auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Türkisch, Kurdisch, Bulgarisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Polnisch oder  Kroatisch. Die Mitarbeiter*innen antworten Ihnen innerhalb von  24 Stunden.

Wo lernen Kinder und Jugendliche, die kein Deutsch können?

Kinder und Jugendliche, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, besuchen anfangs spezielle Klassen, in denen sie Deutsch lernen und mehr über die deutsche Kultur erfahren. Diese Klassen werden "Willkommensklassen", "Vorbereitungsklassen" oder "Übergangsklassen (Ü-Klassen)" genannt. Die Bezeichnung ist in den Bundesländern verschieden. Anschließend werden die Schüler*innen schrittweise in eine Regelklasse eingestuft, die ihrem Alter, ihrer Schulerfahrung und ihrem Deutschniveau entspricht.

Gibt es Alternativen zu den staatlichen Schulen?

Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Deutschland auch Privat­schulen. Diese Schulen sind nicht staatlich organisiert, sondern werden beispiels­weise von einem privaten Unter­nehmen, der Kirche oder einem Verein betrieben. Sie haben oft eine besondere Philosophie oder Lehrmethode. Diese Schulen kosten fast immer Geld. Falls Sie überlegen, Ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, lassen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl beraten. Eine Liste mit allen Schulen finden Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland. Klicken Sie dazu unten auf Ihr Bundesland.

Mein Kind hat einen besonderen Förderbedarf. Was kann ich tun?

Kinder mit besonderen Schwierigkeiten oder Behinderungen können an vielen Schulen zusammen mit nicht behinderten Kindern lernen. Es gibt aber auch spezielle Schulen nur für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Falls Ihr Kind einen Kindergarten besucht, können die Mitarbeiter*innen dort Sie beraten. Unterstützung finden Sie außerdem beim Jugendmigrationsdienst. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen. Sie können auch die Elternhotline nutzen und dort in Ihrer Sprache Fragen stellen.

Was kann ich tun, wenn mein Kind gemobbt wird?

Wenn ein Kind über einen längeren Zeitraum hin von einem anderen Kind oder einer Gruppe von Kindern beleidigt, gehänselt, lächerlich gemacht, bedroht oder schikaniert wird, spricht man von Mobbing. Viele Kinder erleben Mobbing – vor allem in der Schule. Jede*r kann Opfer von Mobbing werden – die Ursache dafür lässt sich nicht beim Opfer finden, sondern bei den Täter*innen, die mit dem Mobbing ihren eigenen Frust abreagieren wollen.

Oft ist es gar nicht so einfach herauszufinden, ob das eigene Kind Opfer von Mobbing ist. Wenn Ihr Kind sich plötzlich anders verhält, ungern zur Schule geht, oft krank ist, die Schule schwänzt, schlechtere Noten hat, nicht mehr zum Sportverein will, Schlafprobleme hat, etc. können das aber Hinweise sein. Fragen Sie in diesem Fall einfühlsam nach, was die Ursache ist. Generell ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind regelmäßig nach der Schule und seinen Freunden fragen. Hören Sie aufmerksam zu, wenn es von der Schule oder seinen Freund*innen erzählt. Halten Sie auch regelmäßig Kontakt zu den Lehrer*innen, Trainer*innen, Eltern der Freunde, etc. Ihres Kindes und fragen sie nach dem Verhalten Ihres Kindes.

Wenn Ihr Kind gemobbt wird, sollten Sie sofort mit den Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen / Trainer*innen sprechen. Diese sollten gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind überlegen, wie man das Problem lösen kann. Wenn körperliche Gewalt oder Erpressung vorliegen, können Sie sich auch an die Polizei wenden. Hilfe finden Sie auch in Ihrer Sprache bei Beratungsstellen wie dem Jugendmigrationsdienst oder der Elternhotline.

Was kann ich tun, wenn mein Kind im Internet gemobbt wird?

In den Sozialen Medien (TikTok, Instagram, Snapchat, etc.) werden oft peinliche und / oder bearbeitete Bilder oder Videos von Kindern und Jugendlichen ohne deren Einwilligung hochgeladen. Teilweise hacken sich die Täter*innen auch in das Profil eines Kindes und posten in dessen Namen. Wenn jemand im Internet verleumdet, bedroht oder belästigt wird, spricht man von Cyber-Mobbing. Cyber-Mobbing ist strafbar. Wenn Ihr Kind Opfer von Cyber-Mobbing wird, sollten Sie das Material herunterladen und speichern – auf diese Weise haben Sie einen Beweis. Zeigen Sie es der Schule und gegebenenfalls den Eltern der Täter*innen und überlegen Sie gemeinsam, wie man das Problem lösen kann. Informieren Sie außerdem den Betreiber der Seite, damit die Beiträge gelöscht werden. Sie haben ein Recht auf Löschung. Generell ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind über seine Online-Aktivitäten und wie es seine Privatsphäre schützen kann, sprechen. Auf klicksafe.de finden Sie viele Informationen zum Thema Cyber-Mobbing auf Deutsch. Der Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline können Ihnen auch in Ihrer Sprache helfen.

Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule. Was tun?

Es ist normal, dass Kinder am Anfang oder zwischendurch Probleme mit einem oder mehreren Fächern haben. Oft kann Nachhilfe helfen. Bei der Nachhilfe hilft ein Betreuer oder eine Betreuerin Ihrem Kind nach der Schule mit den Fächern, in denen es Schwierigkeiten hat. Es gibt Nachhilfeschulen, in denen mehrere Kinder zusammen lernen. Das ist dann etwas weniger teuer als Einzelunterricht. "Nachhilfelehrer*innen" können aber auch ältere Schüler*innen oder ehemalige Lehrer*innen oder hilfsbereite Nachbar*innen sein, die oft nicht viel Geld kosten. In manchen Schulen und Jugendzentren gibt es am Nachmittag auch kostenlose Hausaufgabenhilfe. Fragen Sie am besten die Lehrer*innen Ihres Kindes oder andere Eltern nach Tipps oder Empfehlungen

Ihr Kind kann auch online Hilfe beim Lernen bekommen. Zum Beispiel auf lern-fair.de - hier bieten Studierende kostenlose Hilfe bei den Hausaufgaben für Schüler*innen ab der 1. Klasse. Die Betreuung findet durch Video-Chats auf Deutsch statt.

Wichtig

Wenn Sie Probleme mit bestimmten Lehrer*innen haben, wenden Sie sich an die Schulleitung. Wenn Sie Probleme mit der Schulleitung haben, wenden Sie sich an das Schulamt in Ihrer Gemeinde / Ihrem Bezirk. Der Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline können Ihnen helfen.

Das Schulsystem in:

In Brandenburg besuchen Kinder nach der Grundschule entweder eine Oberschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium. 

Das Schulsystem

Grundschule

Die Grundschule dauert in Brandenburg normalerweise sechs Jahre. Besonders begabte Kinder können die Grundschule aber auch schon nach fünf Jahren verlassen und auf eine weiterführende Schule wechseln.

Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • die Oberschule
  • die Gesamtschule
  • das Gymnasium
Oberschule

Die Oberschule beginnt mit der 7. Klasse und endet mit der 10. Klasse. Ihr Kind kann dort die Einfache oder Erweiterte Berufsbildungsreife oder die Fachoberschulreife erwerben. Es gibt zwei Arten von Oberschulen:

  • In den kooperativen Oberschulen werden die Schüler*innen ab dem zweiten Halbjahr der 7. Klasse in zwei verschiedenen Klassen unterrichtet, das heißt Ihr Kind muss sich in der 7. Klasse für einen der beiden Abschlüsse entscheiden. Ein Wechsel ist allerdings weiterhin möglich.
  • In den integrativen Oberschulen werden alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet. Es gibt pro Fach je zwei verschiedene Kurse mit unterschiedlichen Anforderungen.

In beiden Schularten muss sich Ihr Kind in der 9. Klasse für einen Abschluss entscheiden. Mit allen drei Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit Fachoberschulreife und guten Noten können außerdem an ein Gymnasium wechseln. 

Gesamtschule

Die Gesamtschule beginnt mit der 7. Klasse und endet mit der 10. oder 13. Klasse. In Gesamtschulen werden alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet. In einigen Fächern gibt es je zwei Kurse mit unterschiedlich hohen Anforderungen. Ihr Kind kann an der Gesamtschule die Einfache oder Erweiterte Berufsbildungsreife nach neun Jahren, die Fachoberschulreife nach zehn Jahren oder das Abitur nach 13 Jahren erwerben. Mit allen vier Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit Abitur kann Ihr Kind zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem". 

Gymnasium

Auf einem Gymnasium macht man schon nach zwölf Jahren Abitur. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Viele Gymnasien haben bestimmte Schwerpunkte wie Naturwissenschaften, Musik oder Kunst, Sprachen oder Sport. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens die Einfache bzw. Erweiterte Berufsbildungsreife, mit der man eine Berufsausbildung beginnen kann. Mit Abitur kann Ihr Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem". 

Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?

Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?

Sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, muss Ihr Kind in die Schule gehen, wenn Sie in Brandenburg leben. Kinder und Jugendliche, die nie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht waren, müssen sechs Wochen nach der Erteilung einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in die Schule gehen.

Um Ihr Kind an einer Schule anzumelden, gehen Sie direkt zur nächstgelegenen Grundschule oder einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl. Alle Schulen in Brandenburg finden Sie auf bildung-brandenburg.de. Die Schule wird Ihr Kind schulärztlich untersuchen lassen und seine Sprachkenntnisse prüfen. Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.

Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.

Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?

In Brandenburg müssen Sie Ihr Kind bis Ende Februar in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden. Die für Sie zuständige Grundschule ist diejenige Grundschule, die Ihrer Wohnung am nächsten ist. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann Ihnen bei der Suche nach der zuständigen Grundschule weiterhelfen. Sie können auch auf schulliste.eu oder bildung-brandenburg.de nach der nächstgelegenen Grundschule suchen. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.

Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.

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