Schule
Welche Schule ist die richtige?
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das heißt auch, dass jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Schulsystem hat. Einheitlich sind lediglich die generelle Schulpflicht sowie das Notensystem. Die in den einzelnen Bundesländern erworbenen Schulabschlüsse werden in ganz Deutschland anerkannt. Hier finden Sie Informationen über das Schulsystem und zum Thema Nachhilfe und Mobbing.
Was muss ich wissen?
In Deutschland sind alle Kinder ab sechs bzw. sieben Jahren schulpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab diesem Alter in die Schule gehen muss. Alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen gehen für mindestens neun Jahre in die Schule.
Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren müssen meist schon bald nach der Ankunft in Deutschland eine Schule besuchen. Die Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland weiter unten.
Wichtig: Eltern, die Ihr Kind nicht zur Schule schicken, müssen eine hohe Geldbuße bezahlen.
In den ersten Schuljahren lernen alle Kinder zusammen in der Grundschule. Die Grundschule dauert zwischen vier und sechs Jahren. Das ist abhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnen. Nach der Grundschule wechseln die Schüler*innen auf eine weiterführende Schule. Auf welche Schule Ihr Kind geht, hat einen großen Einfluss auf sein weiteres Leben. Umso höher der Schulabschluss Ihres Kindes ist, desto mehr Wahlmöglichkeiten und Berufschancen hat es später. Mit einem höheren Schulabschluss hat Ihr Kind also mehr Berufe zur Auswahl. Das betrifft alle Ausbildungsberufe. Der höchste Schulabschluss ist das Abitur. Nur mit Abitur kann Ihr Kind später eine Universität besuchen und studieren. In einigen Bundesländern entscheiden die Noten bzw. die Lehrer*innen, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen darf. In vielen Bundesländern geben die Lehrer*innen nur eine Empfehlung, aber letztendlich entscheiden die Eltern, auf welche Schule sie ihr Kind schicken möchten. Das bedeutet, dass Sie nicht auf die Empfehlung der Lehrer hören müssen. Es kann allerdings schwierig werden, eine höhere Schule zu finden, die Ihr Kind trotz schlechter Noten aufnimmt.
Wie es in Ihrem Bundesland ist, erfahren Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland weiter unten.
Das deutsche Notensystem umfasst sechs Noten: "1" ist die beste Note und "6" ist die schlechteste Note. Die Schüler*innen erhalten zwei Mal im Jahr ein Zeugnis mit Noten für alle Fächer. Das Zwischenzeugnis bekommen die Schüler*innen meist Ende Januar. Es dient zur Orientierung für Eltern und Kind über die Leistungen des Kindes. Das Jahreszeugnis vor den Sommerferien entscheidet darüber, ob Ihr Kind in die nächste Klassenstufe wechseln oder das Jahr wiederholen muss. In den meisten Grundschulen gibt es während der ersten beiden Schuljahre noch keine Noten im Zeugnis. Stattdessen schreibt der Lehrer oder die Lehrerin einen kurzen Text dazu, wie sich das Kind entwickelt.
Wichtig: Schlechte Noten sind keine Katastrophe. Die Lehrer beraten Sie und Ihr Kind gerne, was zu tun ist. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule. Was tun?". Sie können sich aber auch außerhalb der Schule Rat suchen: Beim Jugendmigrationsdienst können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen oder sich online beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen. Auch bei der Elternhotline können Sie sich anonym und kostenlos beraten lassen. Sie können den Mitarbeiter*innen von Ihren Sorgen und Schwierigkeiten erzählen. Sie hören Ihnen zu und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sie erreichen die Elternhotline täglich zwischen 9 und 17 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 777 18 77 auf Deutsch und Englisch. Oder Sie schreiben eine Nachricht an fraguns@elternhotline.de auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Türkisch, Kurdisch, Bulgarisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Polnisch oder Kroatisch. Die Mitarbeiter*innen antworten Ihnen innerhalb von 24 Stunden.
Kinder und Jugendliche, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, besuchen anfangs spezielle Klassen, in denen sie Deutsch lernen und mehr über die deutsche Kultur erfahren. Diese Klassen werden "Willkommensklassen", "Vorbereitungsklassen" oder "Übergangsklassen (Ü-Klassen)" genannt. Die Bezeichnung ist in den Bundesländern verschieden. Anschließend werden die Schüler*innen schrittweise in eine Regelklasse eingestuft, die ihrem Alter, ihrer Schulerfahrung und ihrem Deutschniveau entspricht.
Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Deutschland auch Privatschulen. Diese Schulen sind nicht staatlich organisiert, sondern werden beispielsweise von einem privaten Unternehmen, der Kirche oder einem Verein betrieben. Sie haben oft eine besondere Philosophie oder Lehrmethode. Diese Schulen kosten fast immer Geld. Falls Sie überlegen, Ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, lassen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl beraten. Eine Liste mit allen Schulen finden Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland. Klicken Sie dazu unten auf Ihr Bundesland.
Kinder mit besonderen Schwierigkeiten oder Behinderungen können an vielen Schulen zusammen mit nicht behinderten Kindern lernen. Es gibt aber auch spezielle Schulen nur für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Falls Ihr Kind einen Kindergarten besucht, können die Mitarbeiter*innen dort Sie beraten. Unterstützung finden Sie außerdem beim Jugendmigrationsdienst. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen. Sie können auch die Elternhotline nutzen und dort in Ihrer Sprache Fragen stellen.
Wenn ein Kind über einen längeren Zeitraum hin von einem anderen Kind oder einer Gruppe von Kindern beleidigt, gehänselt, lächerlich gemacht, bedroht oder schikaniert wird, spricht man von Mobbing. Viele Kinder erleben Mobbing – vor allem in der Schule. Jede*r kann Opfer von Mobbing werden – die Ursache dafür lässt sich nicht beim Opfer finden, sondern bei den Täter*innen, die mit dem Mobbing ihren eigenen Frust abreagieren wollen.
Oft ist es gar nicht so einfach herauszufinden, ob das eigene Kind Opfer von Mobbing ist. Wenn Ihr Kind sich plötzlich anders verhält, ungern zur Schule geht, oft krank ist, die Schule schwänzt, schlechtere Noten hat, nicht mehr zum Sportverein will, Schlafprobleme hat, etc. können das aber Hinweise sein. Fragen Sie in diesem Fall einfühlsam nach, was die Ursache ist. Generell ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind regelmäßig nach der Schule und seinen Freunden fragen. Hören Sie aufmerksam zu, wenn es von der Schule oder seinen Freund*innen erzählt. Halten Sie auch regelmäßig Kontakt zu den Lehrer*innen, Trainer*innen, Eltern der Freunde, etc. Ihres Kindes und fragen sie nach dem Verhalten Ihres Kindes.
Wenn Ihr Kind gemobbt wird, sollten Sie sofort mit den Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen / Trainer*innen sprechen. Diese sollten gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind überlegen, wie man das Problem lösen kann. Wenn körperliche Gewalt oder Erpressung vorliegen, können Sie sich auch an die Polizei wenden. Hilfe finden Sie auch in Ihrer Sprache bei Beratungsstellen wie dem Jugendmigrationsdienst oder der Elternhotline.
In den Sozialen Medien (TikTok, Instagram, Snapchat, etc.) werden oft peinliche und / oder bearbeitete Bilder oder Videos von Kindern und Jugendlichen ohne deren Einwilligung hochgeladen. Teilweise hacken sich die Täter*innen auch in das Profil eines Kindes und posten in dessen Namen. Wenn jemand im Internet verleumdet, bedroht oder belästigt wird, spricht man von Cyber-Mobbing. Cyber-Mobbing ist strafbar. Wenn Ihr Kind Opfer von Cyber-Mobbing wird, sollten Sie das Material herunterladen und speichern – auf diese Weise haben Sie einen Beweis. Zeigen Sie es der Schule und gegebenenfalls den Eltern der Täter*innen und überlegen Sie gemeinsam, wie man das Problem lösen kann. Informieren Sie außerdem den Betreiber der Seite, damit die Beiträge gelöscht werden. Sie haben ein Recht auf Löschung. Generell ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind über seine Online-Aktivitäten und wie es seine Privatsphäre schützen kann, sprechen. Auf klicksafe.de finden Sie viele Informationen zum Thema Cyber-Mobbing auf Deutsch. Der Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline können Ihnen auch in Ihrer Sprache helfen.
Es ist normal, dass Kinder am Anfang oder zwischendurch Probleme mit einem oder mehreren Fächern haben. Oft kann Nachhilfe helfen. Bei der Nachhilfe hilft ein Betreuer oder eine Betreuerin Ihrem Kind nach der Schule mit den Fächern, in denen es Schwierigkeiten hat. Es gibt Nachhilfeschulen, in denen mehrere Kinder zusammen lernen. Das ist dann etwas weniger teuer als Einzelunterricht. "Nachhilfelehrer*innen" können aber auch ältere Schüler*innen oder ehemalige Lehrer*innen oder hilfsbereite Nachbar*innen sein, die oft nicht viel Geld kosten. In manchen Schulen und Jugendzentren gibt es am Nachmittag auch kostenlose Hausaufgabenhilfe. Fragen Sie am besten die Lehrer*innen Ihres Kindes oder andere Eltern nach Tipps oder Empfehlungen
Ihr Kind kann auch online Hilfe beim Lernen bekommen. Zum Beispiel auf lern-fair.de - hier bieten Studierende kostenlose Hilfe bei den Hausaufgaben für Schüler*innen ab der 1. Klasse. Die Betreuung findet durch Video-Chats auf Deutsch statt.
Wichtig
Wenn Sie Probleme mit bestimmten Lehrer*innen haben, wenden Sie sich an die Schulleitung. Wenn Sie Probleme mit der Schulleitung haben, wenden Sie sich an das Schulamt in Ihrer Gemeinde / Ihrem Bezirk. Der Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline können Ihnen helfen.
Das Schulsystem in:
Im Saarland besuchen Kinder nach der Grundschule entweder die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Die Grundschule dauert im Saarland vier Jahre.
Nach der Grundschule wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
Ihr Kind kann nur auf Empfehlung der Grundschule auf ein Gymnasium wechseln. Wenn Sie Ihr Kind ohne diese Empfehlung auf ein Gymnasium schicken wollen, muss es an einem sogenannten Übergangsverfahren teilnehmen, das noch im zweiten Halbjahr der 4. Klasse beginnt. Dieses Übergangsverfahren besteht aus einem Test in Deutsch und Mathematik. Wenn Ihr Kind die Tests besteht, darf es auf ein Gymnasium wechseln.
Die Gemeinschaftsschule beginnt mit der 5. Klasse und endet mit der 9., 10. oder 13. Klasse. In einer Gemeinschaftsschule lernen alle Schüler*innen so lange wie möglich zusammen. Auf der Gemeinschaftsschule können Kinder alle Abschlüsse machen: den Hauptschulabschluss nach neun Jahren, den Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse und das Abitur nach der 13. Klasse. Mit allen drei Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit Abitur kann Ihr Kind zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien lernen die Schüler*innen besonders viel und müssen sehr fleißig sein. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss. Mit dem Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Im Saarland sind Kinder sofort nach der Ankunft schulpflichtig. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung bei der für Ihr Kind zuständigen Schule.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Einschulung einen Brief von der für Ihr Kind zuständigen Grundschule mit allen Informationen und einem Termin. Zu diesem Termin müssen Sie Ihr Kind dann persönlich anmelden. Ihr Kind wird dann schulärztlich untersucht. Außerdem werden seine Deutschkenntnisse in einem Gespräch getestet. Falls Sie keinen Brief bekommen, melden Sie sich einfach direkt bei derjenigen Grundschule, die Ihrem Wohnort am nächsten ist.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.