Schule

Aktualisiert 11.03.2024

Welche Schule ist die richtige?

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das heißt auch, dass jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Schulsystem hat. Einheitlich sind lediglich die generelle Schulpflicht sowie das Notensystem. Die in den einzelnen Bundesländern erworbenen Schulabschlüsse werden in ganz Deutschland anerkannt. Hier finden Sie Informationen über das Schulsystem und zum Thema Nachhilfe und Mobbing.

Was muss ich wissen?

Muss mein Kind in die Schule gehen? (Schulpflicht)

In Deutschland sind alle Kinder ab sechs bzw. sieben Jahren schulpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab diesem Alter in die Schule gehen muss. Alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen gehen für mindestens neun Jahre in die Schule.

Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren müssen meist schon bald nach der Ankunft in Deutschland eine Schule besuchen. Die Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland weiter unten.

Wichtig: Eltern, die Ihr Kind nicht zur Schule schicken, müssen eine hohe Geldbuße bezahlen.

Auf welche Schule soll ich mein Kind schicken?

In den ersten Schuljahren lernen alle Kinder zusammen in der Grundschule. Die Grundschule dauert zwischen vier und sechs Jahren. Das ist abhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnen. Nach der Grundschule wechseln die Schüler*innen auf eine weiterführende Schule. Auf welche Schule Ihr Kind geht, hat einen großen Einfluss auf sein weiteres Leben. Umso höher der Schulabschluss Ihres Kindes ist, desto mehr Wahlmöglichkeiten und Berufschancen hat es später. Mit einem höheren Schulabschluss hat Ihr Kind also mehr Berufe zur Auswahl. Das betrifft alle Ausbildungsberufe. Der höchste Schulabschluss ist das Abitur. Nur mit Abitur kann Ihr Kind später eine Universität besuchen und studieren. In einigen Bundesländern entscheiden die Noten bzw. die Lehrer*innen, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen darf. In vielen Bundesländern geben die Lehrer*innen nur eine Empfehlung, aber letztendlich entscheiden die Eltern, auf welche Schule sie ihr Kind schicken möchten. Das bedeutet, dass Sie nicht auf die Empfehlung der Lehrer hören müssen. Es kann allerdings schwierig werden, eine höhere Schule zu finden, die Ihr Kind trotz schlechter Noten aufnimmt.

Wie es in Ihrem Bundesland ist, erfahren Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland weiter unten.

Wie funktionieren Noten- und Zeugnisvergabe?

Das deutsche Notensystem umfasst sechs Noten: "1" ist die beste Note und "6" ist die schlechteste Note. Die Schüler*innen erhalten zwei Mal im Jahr ein Zeugnis mit Noten für alle Fächer. Das Zwischenzeugnis bekommen die Schüler*innen meist Ende Januar. Es dient zur Orientierung für Eltern und Kind über die Leistungen des Kindes. Das Jahreszeugnis vor den Sommerferien entscheidet darüber, ob Ihr Kind in die nächste Klassenstufe wechseln oder das Jahr wiederholen muss. In den meisten Grundschulen gibt es während der ersten beiden Schuljahre noch keine Noten im Zeugnis. Stattdessen schreibt der Lehrer oder die Lehrerin einen kurzen Text dazu, wie sich das Kind entwickelt.

Wichtig: Schlechte Noten sind keine Katastrophe. Die Lehrer beraten Sie und Ihr Kind gerne, was zu tun ist. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule. Was tun?". Sie können sich aber auch außerhalb der Schule Rat suchen: Beim Jugendmigrationsdienst können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen oder sich online beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen. Auch bei der Elternhotline können Sie sich anonym und kostenlos beraten lassen. Sie können den Mitarbeiter*innen von Ihren Sorgen und Schwierigkeiten erzählen. Sie hören Ihnen zu und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sie erreichen die Elternhotline täglich zwischen 9 und 17 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 777 18 77 auf Deutsch und Englisch. Oder Sie schreiben eine Nachricht an fraguns@elternhotline.de auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Türkisch, Kurdisch, Bulgarisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Polnisch oder  Kroatisch. Die Mitarbeiter*innen antworten Ihnen innerhalb von  24 Stunden.

Wo lernen Kinder und Jugendliche, die kein Deutsch können?

Kinder und Jugendliche, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, besuchen anfangs spezielle Klassen, in denen sie Deutsch lernen und mehr über die deutsche Kultur erfahren. Diese Klassen werden "Willkommensklassen", "Vorbereitungsklassen" oder "Übergangsklassen (Ü-Klassen)" genannt. Die Bezeichnung ist in den Bundesländern verschieden. Anschließend werden die Schüler*innen schrittweise in eine Regelklasse eingestuft, die ihrem Alter, ihrer Schulerfahrung und ihrem Deutschniveau entspricht.

Gibt es Alternativen zu den staatlichen Schulen?

Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Deutschland auch Privat­schulen. Diese Schulen sind nicht staatlich organisiert, sondern werden beispiels­weise von einem privaten Unter­nehmen, der Kirche oder einem Verein betrieben. Sie haben oft eine besondere Philosophie oder Lehrmethode. Diese Schulen kosten fast immer Geld. Falls Sie überlegen, Ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, lassen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl beraten. Eine Liste mit allen Schulen finden Sie im Kapitel zu Ihrem Bundesland. Klicken Sie dazu unten auf Ihr Bundesland.

Mein Kind hat einen besonderen Förderbedarf. Was kann ich tun?

Kinder mit besonderen Schwierigkeiten oder Behinderungen können an vielen Schulen zusammen mit nicht behinderten Kindern lernen. Es gibt aber auch spezielle Schulen nur für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Falls Ihr Kind einen Kindergarten besucht, können die Mitarbeiter*innen dort Sie beraten. Unterstützung finden Sie außerdem beim Jugendmigrationsdienst. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen. Sie können auch die Elternhotline nutzen und dort in Ihrer Sprache Fragen stellen.

Was kann ich tun, wenn mein Kind gemobbt wird?

Wenn ein Kind über einen längeren Zeitraum hin von einem anderen Kind oder einer Gruppe von Kindern beleidigt, gehänselt, lächerlich gemacht, bedroht oder schikaniert wird, spricht man von Mobbing. Viele Kinder erleben Mobbing – vor allem in der Schule. Jede*r kann Opfer von Mobbing werden – die Ursache dafür lässt sich nicht beim Opfer finden, sondern bei den Täter*innen, die mit dem Mobbing ihren eigenen Frust abreagieren wollen.

Oft ist es gar nicht so einfach herauszufinden, ob das eigene Kind Opfer von Mobbing ist. Wenn Ihr Kind sich plötzlich anders verhält, ungern zur Schule geht, oft krank ist, die Schule schwänzt, schlechtere Noten hat, nicht mehr zum Sportverein will, Schlafprobleme hat, etc. können das aber Hinweise sein. Fragen Sie in diesem Fall einfühlsam nach, was die Ursache ist. Generell ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind regelmäßig nach der Schule und seinen Freunden fragen. Hören Sie aufmerksam zu, wenn es von der Schule oder seinen Freund*innen erzählt. Halten Sie auch regelmäßig Kontakt zu den Lehrer*innen, Trainer*innen, Eltern der Freunde, etc. Ihres Kindes und fragen sie nach dem Verhalten Ihres Kindes.

Wenn Ihr Kind gemobbt wird, sollten Sie sofort mit den Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen / Trainer*innen sprechen. Diese sollten gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind überlegen, wie man das Problem lösen kann. Wenn körperliche Gewalt oder Erpressung vorliegen, können Sie sich auch an die Polizei wenden. Hilfe finden Sie auch in Ihrer Sprache bei Beratungsstellen wie dem Jugendmigrationsdienst oder der Elternhotline.

Was kann ich tun, wenn mein Kind im Internet gemobbt wird?

In den Sozialen Medien (TikTok, Instagram, Snapchat, etc.) werden oft peinliche und / oder bearbeitete Bilder oder Videos von Kindern und Jugendlichen ohne deren Einwilligung hochgeladen. Teilweise hacken sich die Täter*innen auch in das Profil eines Kindes und posten in dessen Namen. Wenn jemand im Internet verleumdet, bedroht oder belästigt wird, spricht man von Cyber-Mobbing. Cyber-Mobbing ist strafbar. Wenn Ihr Kind Opfer von Cyber-Mobbing wird, sollten Sie das Material herunterladen und speichern – auf diese Weise haben Sie einen Beweis. Zeigen Sie es der Schule und gegebenenfalls den Eltern der Täter*innen und überlegen Sie gemeinsam, wie man das Problem lösen kann. Informieren Sie außerdem den Betreiber der Seite, damit die Beiträge gelöscht werden. Sie haben ein Recht auf Löschung. Generell ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind über seine Online-Aktivitäten und wie es seine Privatsphäre schützen kann, sprechen. Auf klicksafe.de finden Sie viele Informationen zum Thema Cyber-Mobbing auf Deutsch. Der Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline können Ihnen auch in Ihrer Sprache helfen.

Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule. Was tun?

Es ist normal, dass Kinder am Anfang oder zwischendurch Probleme mit einem oder mehreren Fächern haben. Oft kann Nachhilfe helfen. Bei der Nachhilfe hilft ein Betreuer oder eine Betreuerin Ihrem Kind nach der Schule mit den Fächern, in denen es Schwierigkeiten hat. Es gibt Nachhilfeschulen, in denen mehrere Kinder zusammen lernen. Das ist dann etwas weniger teuer als Einzelunterricht. "Nachhilfelehrer*innen" können aber auch ältere Schüler*innen oder ehemalige Lehrer*innen oder hilfsbereite Nachbar*innen sein, die oft nicht viel Geld kosten. In manchen Schulen und Jugendzentren gibt es am Nachmittag auch kostenlose Hausaufgabenhilfe. Fragen Sie am besten die Lehrer*innen Ihres Kindes oder andere Eltern nach Tipps oder Empfehlungen

Ihr Kind kann auch online Hilfe beim Lernen bekommen. Zum Beispiel auf lern-fair.de - hier bieten Studierende kostenlose Hilfe bei den Hausaufgaben für Schüler*innen ab der 1. Klasse. Die Betreuung findet durch Video-Chats auf Deutsch statt.

Wichtig

Wenn Sie Probleme mit bestimmten Lehrer*innen haben, wenden Sie sich an die Schulleitung. Wenn Sie Probleme mit der Schulleitung haben, wenden Sie sich an das Schulamt in Ihrer Gemeinde / Ihrem Bezirk. Der Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline können Ihnen helfen.

Das Schulsystem in:

In Nordrhein-Westfalen wechseln Kinder nach der Grundschule entweder auf die Hauptschule, eine Realschule, eine Sekundarschule, die Gesamtschule oder das Gymnasium.

Das Schulsystem

Grundschule

Die Grundschule dauert in Nordrhein-Westfalen vier Jahre.

Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt fünf Möglichkeiten:

  • Die Hauptschule
  • Die Realschule
  • Die Sekundarschule
  • Die Gesamtschule
  • Das Gymnasium
Hauptschule

Die Hauptschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9. bzw. 10. Klasse. Ihr Kind kann dort nach neun oder zehn  Jahren den Hauptschulabschluss oder nach zehn Jahren und dem Besuch einer besonderen Klasse (Typ B) den Mittleren Schulabschluss erwerben. Mit dem Hauptschulabschluss bzw. dem Mittleren Schulabschluss kann Ihr Kind eine berufliche Ausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit dem Mittleren Abschluss und besonders guten Leistungen können ihre Schulausbildung auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule fortsetzen.

Realschule

Die Realschule beginnt in der 5. Klasse und endet in der Regel mit der 10. Klasse mit dem Mittleren Schulabschluss. Mit diesem Abschluss kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit dem Mittleren Abschluss und besonders guten Leistungen können ihre Schulausbildung auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule fortsetzen. Ihr Kind hat außerdem auch die Möglichkeit, statt des Mittleren Abschlusses den Hauptschulabschluss zu erwerben.

Sekundarschule

Die Sekundarschule beginnt in der 5. Klasse und endet entweder in der 9. oder in der 10. Klasse. Sekundarschulen bieten sowohl eine frühzeitige berufliche Orientierung als auch die Möglichkeit, sich auf das Abitur vorzubereiten. Ihr Kind kann hier nach der 9. oder 10. Klasse den Hauptschulabschluss oder nach der 10. Klasse den Mittleren Schulabschluss erwerben. Mit diesen Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung".  Schüler*innen mit dem Mittleren Abschluss und besonders guten Leistungen können ihre Schulausbildung auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule fortsetzen.

Gesamtschule

Die Gesamtschule beginnt in der 5. Klasse und bietet alle Abschlüsse an. Das bedeutet, dass Ihr Kind sich nicht sofort  für einen Schulabschluss entscheiden muss. Ihr Kind kann nach der 9. oder 10. Klasse den Hauptschulabschluss oder nach der 10. Klasse den Mittleren Schulabschluss oder nach der 11. bzw. 13. Klasse die Fachhochschulreife bzw. die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Mit dem Hauptschul- bzw. dem Mittleren Schulabschluss kann Ihr Kind eine Ausbildung beginnen. Mit der Fachhochschulreife bzw. dem Abitur kann Ihr Kind eine Ausbildung beginnen oder an einer Fachhochschule bzw. Universität studieren. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem". 

Gymnasium

Auf einem Gymnasium macht man schon nach zwölf Jahren Abitur. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. Viele Gymnasien haben bestimmte Schwerpunkte wie Naturwissenschaften, Musik oder Kunst, Sprachen oder Sport. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss. Ihr Kind hat auch die Möglichkeit, hier die Fachhochschulreife zu erwerben. Damit kann es an einer Fachhochschule studieren. Mit dem Abitur kann Ihr Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem". 

Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?

Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?

In Nordrhein-Westfalen muss Ihr Kind in die Schule gehen, sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und eine Aufenthaltsgestattung haben.

Sie bekommen einen Brief von Ihrer Gemeinde. Mit diesem Brief erhalten Sie alle nötigen Informationen und die Kontaktdaten des Kommunalen Integrationszentrums. Im Kommunalen Integrationszentrum werden Sie beraten und Ihr Kind wird schulärztlich untersucht. Anschließend sucht das Schulamt einen Schulplatz für Ihr Kind und informiert Sie darüber in einem weiteren Brief. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.

Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.

Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?

In Nordrhein-Westfalen müssen Sie Ihr Kind bis spätestens November des Vorjahres an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden. Sie erhalten rechtzeitig einen Brief vom Schulverwaltungsamt mit allen nötigen Informationen und einem Termin. Zu diesem Termin melden Sie Ihr Kind dann persönlich an. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.

Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.

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