Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
In einigen Bereichen können Sie ohne bestimmte Ausbildung oder Erlaubnis als Selbständiger starten. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie sich mit einer Autovermietung selbständig machen. Für andere Tätigkeitsbereiche benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie nicht in diesem Bereich tätig sein. Das betrifft z.B. Gastwirte, die eine sogenannte Gaststättenkonzession benötigen, Cateringfirmen, die eine sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz machen müssen oder Taxifahrer, die einen Personenbeförderungsschein brauchen. Handwerker (Zimmerer, Bäcker, Fleischer, Kfz-Mechaniker, Friseure, Maurer, …) brauchen in der Regel einen Meisterbrief, um einen Handwerksbetrieb zu eröffnen. Fragen Sie bei der IHK oder dem Gewerbeamt vor Ort nach, ob Sie für Ihr Gewerbe eine Erlaubnis brauchen. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb eröffnen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer vor Ort anmelden. Die Handwerkskammer wird dann überprüfen, ob Sie die nötigen Qualifikationen haben. Im Internetportal anerkennung-in-deutschland.de können Sie nachsehen, ob Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen den in Deutschland nötigen Erfordernissen entsprechen.
Gewerbeamt
Sie müssen Ihr Gewerbe beim für Sie zuständigen Gewerbeamt anmelden. Der Standort Ihres neuen Gewerbes ist ausschlaggebend dafür, welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist. Sie können dieses über den Behördenwegweiser finden: Wählen Sie links „Gewerbeamt“ aus und geben sie rechts die Postleitzahl Ihres Gewerbestandorts an. Vereinbaren Sie dort einen Termin und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:
- Ihren Pass und Ihre Aufenthaltserlaubnis inklusive der Bestätigung, dass Sie als Selbständiger arbeiten dürfen
- falls notwendig: die spezielle Erlaubnis
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / ein Führungszeugnis
- falls Sie Handwerker sind: Ihre Handwerkskarte
Informieren Sie sich vorab auf der Website des für Sie zuständigen Gewerbeamts über die dort geforderten Unterlagen. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet Geld. In der Regel sind das ca. 50€. Genaue Informationen über die Höhe der Gebühren des für sie zuständigen Gewerbeamts finden Sie auf dessen Webseite.
Das Gewerbeamt informiert dann alle anderen Behörden, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Amtsgericht, über Ihre Gewerbeanmeldung. Diese Behörden werden sich dann per Brief bei Ihnen melden und Sie auffordern bestimmte Formulare auszufüllen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen. Falls Sie nicht warten wollen, bis diese Behörden sich bei Ihnen melden, können Sie sich auch selbst persönlich oder per Brief bei diesen Behörden melden. Legen Sie dann aber unbedingt Ihre Gewerbeanmeldung vor.
Finanzamt
Das Finanzamt wird Ihnen den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ schicken. Achten Sie darauf, diesen Fragebogen vollständig und korrekt auszufüllen. Hier müssen Sie entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können und wollen und welche Art der Buchführung Sie nutzen werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater helfen. Diese Beratung kostet jedoch Geld. Einen Steuerberater können Sie zum Beispiel über die Website dstv.de finden.
Sie können den Fragebogen auch direkt beim Finanzamt abholen und anschließend ausgefüllt an das Finanzamt zurückschicken. So sparen Sie Zeit. Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Behördenwegweiser. Wählen Sie links „Finanzamt“ aus und geben sie rechts die Postleitzahl Ihres Gewerbestandorts an.
Sobald Sie den Fragebogen ausgefüllt ans Finanzamt geschickt haben, erteilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer. Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens finden Sie zum Beispiel auf der Website www.fuer-gruender.de. Außerdem können Sie auch gegen Bezahlung einen Steuerberater um Hilfe bitten.
Für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung benötigen Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer (IdNr.). Die IdNr bekommen Sie automatisch per Post zugeschickt, wenn Sie sich zum ersten Mal in Deutschland polizeilich registrieren. Diese Nummer gilt ein Leben lang. Auch jedes Kind, das in Deutschland geboren wurde, bekommt automatisch eine IdNr. zugeschickt. Falls Sie Ihre IdNr. verloren haben, können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern.
Handelsregisterbuch
Wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen zusätzlich zur Anmeldung beim Gewerbeamt auch noch im Handelsregisterbuch eintragen lassen. Dafür benötigen Sie die Unterstützung eines Notars. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie auf notar.de
Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
Sie müssen Mitglied bei der IHK oder HWK werden. Wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag sein wird, hängt von Ihrem Jahresumsatz, der Rechtsform und Ihrem Standort ab. Die für Sie zuständige IHK finden Sie auf der Website der IHK. Die für Sie zuständige HWK finden Sie auf handwerkskammer.de.
Generell gilt: Planen Sie ausreichend Zeit für die verschiedenen Anmeldungen und Behördengänge ein. Informieren Sie sich vorab ausführlich und lassen Sie sich beraten. Ihre Entscheidungen haben einen großen Einfluss auf Ihr Unternehmen.