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Visum zur Selbständigkeit

Das Bild zeigt eine junge Frau an ihrem Küchentisch. Auf dem Tisch steht ihr Laptop aufgeklappt. Sie blättert in einigen Unterlagen und lächelt.

Kann ich nach Deutschland kommen und mich selbständig machen?

Ein eigenes Unternehmen zu gründen oder freiberuflich zu arbeiten, ist für viele Menschen ein Traum. Wenn Sie dies in Deutschland tun möchten, aber noch nicht hier leben, benötigen Sie dafür ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.

Was muss ich wissen?

Wenn Sie ein Gewerbe gründen möchten, brauchen Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Um dieses Visum / diese Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können nachweisen, dass es für Ihre Geschäftsidee ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis gibt.
  • Ihre Geschäftsidee wird sich positiv auf die deutsche Wirtschaft auswirken.
  • Die Finanzierung Ihrer Geschäftsidee ist gesichert.
  • Wenn Sie älter als 45 Jahre alt sind, müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie eine ausreichende Altersvorsorge haben.

    Wenn Sie sich als Freiberufler*in selbständig machen möchten, brauchen Sie ein Visum / eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Um dieses Visum / diese Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Die Finanzierung Ihrer Geschäftsidee ist gesichert.
    • Sie haben eine Berufserlaubnis für den Beruf, den Sie ausüben möchten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse".
    • Wenn Sie älter als 45 Jahre alt sind, müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie eine ausreichende Altersvorsorge haben.

      Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die genannten Unterlagen dort vorlegen.

      Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumantrags mehrere Monate dauern kann.

      Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und legen die geforderten Unterlagen dort vor.

      Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de. finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.

        In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die Sie generell für ein Nationales Visum benötigen.

        Welche zusätzlichen Unterlagen Sie für ein Visum zur Selbständigkeit brauchen, hängt sehr von Ihrem speziellen Fall ab. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft und der Ausländerbehörde des Ortes in Deutschland, an dem Sie sich selbständig machen möchten.

          Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

          Eine Aufenthaltserlaubnis zur Selbständigkeit wird in der Regel für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie in Deutschland zu finanzieren, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

            Weitere Informationen bekommen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie sich selbständig machen möchten.

              Wichtig

              Mehr zum Thema Existenzgründung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Existenzgründung als Gewerbetreibende" und "Existenzgründung als Freiberufler*in".

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