Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Aktualisiert 02.01.2024

Wird mein Abschluss in Deutschland anerkannt?

Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Damit haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungsverfahren. Weder Ihr Aufenthaltsstatus noch Ihre Staatsangehörigkeit spielen dafür eine Rolle.

Was muss ich wissen?

Muss ich meinen ausländischen Abschluss anerkennen lassen?

In vielen Fällen ist eine Anerkennung Ihres Abschlusses nicht nötig. Es gibt aber einige Berufe, für die Sie eine Anerkennung brauchen. Das sind z.B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Krankenpfleger*innen oder Ingenieur*innen. Diese Berufe nennt man „reglementierte Berufe“. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen.

Wenn Sie sich in einem sogenannten „zulassungspflichtigen Handwerk“ selbständig machen möchten, müssen Sie Ihren Berufsabschluss ebenfalls anerkennen lassen. Eine Liste mit allen zulassungspflichtigen Handwerken finden Sie in der Handwerksordnung.

Wenn Ihr Beruf nicht reglementiert ist, müssen Sie Ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Eine Anerkennung verbessert allerdings Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Auf der Website der Arbeitsagentur können Sie überprüfen, ob Ihr Abschluss zu den reglementierten Berufen gehört. Auf ec.europa.eu können Sie außerdem auf Englisch überprüfen lassen, ob Ihr Abschluss zu den reglementierten Berufen gehört.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Visum zur Arbeitssuche oder einem Visum zur Beschäftigung nach Deutschland kommen möchten, müssen Sie Ihren Abschluss immer vorab anerkennen lassen.

Wo kann ich mich zum Anerkennungsverfahren beraten lassen?

Es lohnt sich, sich vorab beraten zu lassen. Die Mitarbeiter*innen in den Beratungsstellen können Ihnen genau erklären, welche Stelle für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig ist, was die nächsten Schritte sind und wie Sie das Anerkennungsverfahren finanzieren können.

Bei den Beratungsstellen des Netzwerks IQ können Sie sich vor Ort zum Anerkennungsverfahren beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen dort helfen Ihnen bei allen Schritten des Anerkennungsverfahrens. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf netzwerk-iq.de nach Bundesländern geordnet oben links unter dem türkisenen Menü-Button.

Sie können sich auch telefonisch von der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beraten lassen. Die Hotline können Sie auch nutzen, wenn Sie noch im Ausland sind. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch und sind unter der Telefonnummer +49 30 1815 1111 erreichbar. Die Beratung ist kostenlos, aber für den Anruf müssen Sie die üblichen Telefongebühren bezahlen. Sie können auch eine Nachricht über das Kontaktformular der Hotline schreiben.

Wo kann ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

Je nachdem, ob es sich um einen schulischen, einen akademischen oder einen beruflichen Abschluss handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Anerkennung zuständig.

  • Schulzeugnisse werden von den Zeugnisanerkennungsstellen der einzelnen Bundesländer anerkannt. Die zuständige Stelle finden Sie in der Datenbank anabin. Wenn Sie Ihr Schulzeugnis anerkennen lassen möchten, weil Sie in Deutschland studieren möchten, können Sie sich auch an die Hochschule Ihrer Wahl wenden.
  • Akademische Abschlüsse können von der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) anerkannt werden. Die ZAB führt eine Datenbank (anabin), in der Sie nachsehen können, ob Ihr Abschluss anerkannt wird. Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie direkt bei der ZAB. Mehr Informationen finden Sie auf der Website „Zeugnisbewertung“.
  • Für berufliche Abschlüsse können Sie über den „Anerkennungs-Finder“ herausfinden, welche Stelle für die Anerkennung dieses Berufs zuständig ist. Dort können Sie entweder direkt Ihre Berufsbezeichnung eingeben oder über die Rubrik „Wählen Sie Ihren Beruf aus der A-Z Liste“ aussuchen. Im zweiten Schritt geben Sie den Namen Ihrer Stadt ein. Dann wird Ihnen die für Sie zuständige Anerkennungsstelle angezeigt.

Falls Sie sich nicht sicher sind, wie Ihr Beruf auf Deutsch heißt, können Sie auf der Website des BQ-Portals auf Deutsch oder Englisch nach der genauen Bezeichnung recherchieren.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch im Ausland sind, sind ebenfalls die oben genannten Stellen für Sie zuständig. Beantragen Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses in diesem Fall bei einer Stelle an dem Ort, an dem Sie später in Deutschland wohnen möchten.

Wie stelle ich den Antrag?

Nachdem Sie die richtige Anerkennungsstelle gefunden haben, können Sie dort einen Antrag auf Anerkennung Ihres Abschlusses stellen. Zuerst sollten Sie aber noch zwei Dinge erledigen:

  1. Klären Sie die Finanzierung des Anerkennungsverfahrens. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?“
  2. Sammeln Sie alle Zeugnisse und Dokumente, die Ihren ausländischen Abschluss belegen. In der Regel müssen Sie die Originale sowie beglaubigte Kopien einreichen. Meistens müssen Sie Ihre Dokumente von staatlich anerkannten Übersetzer*innen übersetzen lassen. Fragen Sie bei der Anerkennungsstelle oder einer Beratungsstelle nach, welche Dokumente Sie übersetzen lassen müssen. Die Mitarbeiter*innen können Ihnen auch Adressen von staatlich anerkannten Übersetzer*innen geben. Falls Sie keine Unterlagen über Ihren Abschluss haben, lassen Sie sich von einer Beratungsstelle beraten.

Nachdem Ihr Abschluss überprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid. In diesem Bescheid steht, ob Ihr Abschluss anerkannt wurde oder nicht.

Wenn Ihr Abschluss anerkannt wurde, bekommen Sie eine sogenannte „Gleichwertigkeitsbescheinigung“. Damit sind Sie einer Person mit einem deutschen Abschluss fachlich gleichgestellt.

Was kann ich tun, wenn mein Abschluss nicht / nur teilweise anerkannt wird?

Wenn Ihr Abschluss nicht anerkannt wurde, wird Ihr Antrag abgelehnt. In diesem Fall können Sie aber z.B. mit einem Test auf myskills.de herausfinden, zu welchem Beruf Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse passen. Sprechen Sie die Mitarbeiter*innen im Jobcenter oder in der Arbeitsagentur auf myskills an. Ihre Testergebnisse können helfen, ein passendes Stellenangebot zu finden oder Sie weiter zu qualifizieren. Vorab können Sie unter www.meine-berufserfahrung.de einen ersten kleineren Test für sich selbst machen. Diese beiden Tests können Sie in verschiedenen Sprachen machen.

Wenn Ihr Abschluss nur teilweise anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung oder eine Prüfung machen und so die vollständige Anerkennung erreichen. Die Beratungsstellen des IQ Netzwerks können Sie zu diesen Qualifizierungsmaßnahmen beraten. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf netzwerk-iq.de nach Bundesländern geordnet oben links unter dem türkisenen Menü-Button.

Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

Das Verfahren sollte normalerweise nicht länger als drei Monate dauern. Diese Frist beginnt, sobald der zuständigen Stelle alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Bei einem sehr schwierigen Anerkennungsverfahren kann diese Frist einmal verlängert werden.

Was kostet das Anerkennungsverfahren?

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sind sehr unterschiedlich. Neben den Gebühren für das Verfahren selbst (ca. 100 bis 600 Euro), müssen Sie auch Geld für die Übersetzung und Beglaubigung von Ihren Zeugnissen bezahlen.

Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung für das Anerkennungsverfahren?

Wenn Sie beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind, können Sie Ihre*n Sachbearbeiter*in nach finanzieller Unterstützung fragen. Die Jobcenter und Arbeitsagenturen können die Kosten für das Anerkennungsverfahren und auch für Weiterbildungen übernehmen. Falls das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit Ihren Antrag ablehnen, lassen Sie sich die Absage unbedingt schriftlich geben.

Falls das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit Sie nicht unterstützten, können Sie einen sogenannten „Anerkennungszuschuss“ beantragen. Den Anerkennungszuschuss können Menschen bekommen, die nur wenig Geld haben. Den Antrag müssen Sie bei einer Beratungsstelle des IQ Netzwerks stellen. Sie können sich vorab telefonisch oder per E-Mail dazu beraten lassen. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen auf Deutsch unter +49 371 4 33 11 222 bzw. anerkennungszuschuss@f-bb.de.

Für Menschen, die in Berlin oder Hamburg leben, gibt es außerdem eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung des Anerkennungsverfahrens. Mehr Informationen zum Berliner Härtefallfond Berufsanerkennung finden Sie auf berlin.de. Informationen zum Hamburger Stipendienprogramm finden Sie auf diakonie-hamburg.de.

Bitte beachten Sie: Alle diese Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung müssen Sie beantragen, bevor Sie Ihren Antrag auf Anerkennung einreichen. Wenn Sie die finanzielle Unterstützung erst danach beantragen, können Sie keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen.

Wichtig

Für reglementierte Berufe ist eine Berufserlaubnis notwendig. Deswegen müssen Sie die Anerkennung beantragen. In diesen Berufen ist es verboten, ohne Erlaubnis zu arbeiten.

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