In vielen Fällen ist eine Anerkennung Ihres Abschlusses nicht nötig. Es gibt aber einige Berufe, für die Sie eine Anerkennung brauchen. Das sind z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Krankenpfleger oder Ingenieure. Diese Berufe nennt man „reglementierte Berufe“. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen.
Wenn Sie sich in einem sogenannten „zulassungspflichtigen Handwerk“ selbständig machen möchten, müssen Sie Ihren Berufsabschluss ebenfalls anerkennen lassen. Eine Liste mit allen zulassungspflichtigen Handwerken finden Sie in der Handwerksordnung.
Wenn Ihr Beruf nicht reglementiert ist, müssen Sie Ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Eine Anerkennung verbessert allerdings Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Auf der Website der Arbeitsagentur können Sie überprüfen, ob Ihr Abschluss zu den reglementierten Berufen gehört. Auf ec.europa.eu können Sie außerdem auf Englisch überprüfen lassen, ob Ihr Abschluss zu den reglementierten Berufen gehört.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Visum zur Arbeitssuche oder einem Visum zur Beschäftigung nach Deutschland kommen möchten, müssen Sie Ihren Abschluss immer vorab anerkennen lassen.