Alle Personen, die in Deutschland als Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind und mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, müssen Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind (450 € -Job), sind Sie von der Sozialversicherung befreit. Selbständige können sich freiwillig absichern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapiteln „Minijob“ und „Existenzgründung als Gewerbetreibender“ sowie „Existenzgründung als Freiberufler“.
Bitte beachten Sie: Alle Menschen in Deutschland müssen Mitglied einer Krankenkasse sein. Unabhängig davon, ob sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder nicht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.