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K-f:

16g AufenthG

Hallo Zusammen,

Mein Name ist HG, ich habe vor ungefähr 2 Jahren Asyl beantragt und vor 6 Monaten Anhörung beim Bamf abgegeben, ich habe trotzdem zur derzeit keine Entscheidung bekommen.

Ich mache gerade seit 01.04.25 eine Ausbildung zur Pflegefachkraft. Meine frage ist, darf ich direkt nach der Ablehnung vom BAMF( wenn es sein sollte)ohne klage ins Verwaltungsgericht einzulegen Antrag nach 16g AufenthG bei Ausländerbehörde stellen.

Ich habe alles Voraussetzungen erfüllt, ich warte nur die Entscheidung vom Bamf.

Liebe Grüße 

HG

 

2 Kommentare

Antworten (2)

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Willkommen im Forum @K-f:  

Vielen Dank, dass Du Deine Situation teilst. Es ist toll zu hören, dass Du bereits eine Ausbildung angefangen hast! 

Unsere Kolleg:innen von @LIFE__Initiative werden Dir schnellstmöglich antworten.

Ich wünsche Dir alles Gute! 

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LIFE__Initiative

Hallo @K-f: , danke für deine Anfrage. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 

Super, dass du eine Ausbildung machst und alle Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach §16g erfüllst. Wenn du eine Ablehnung vom BAMF erhältst, kannst du in der Regel ohne eine Klage einen Antrag bei der Ausländerbehörde auf einen Aufenthaltstitel nach §16g einreichen. Um den Antrag einzureichen, solltest du einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren und alle notwendigen Dokumente zu dem Termin mitbringen (siehe:https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence#faq_3296). Du kannst dich für Unterstützung in diesem Prozess an eine Migrationsberatungsstelle wenden.

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska

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