16g AufenthG
Hallo Zusammen,
Mein Name ist HG, ich habe vor ungefähr 2 Jahren Asyl beantragt und vor 6 Monaten Anhörung beim Bamf abgegeben, ich habe trotzdem zur derzeit keine Entscheidung bekommen.
Ich mache gerade seit 01.04.25 eine Ausbildung zur Pflegefachkraft. Meine frage ist, darf ich direkt nach der Ablehnung vom BAMF( wenn es sein sollte)ohne klage ins Verwaltungsgericht einzulegen Antrag nach 16g AufenthG bei Ausländerbehörde stellen.
Ich habe alles Voraussetzungen erfüllt, ich warte nur die Entscheidung vom Bamf.
Liebe Grüße
HG

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