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Sozialversicherungen

Gegen welche Risiken bin ich abgesichert?

Deutschland hat ein gutes Sozialversicherungssystem, dass alle Versicherten gegen die Risiken von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Betriebsunfälle und im Alter absichert. Die Regeln und Bestimmungen dazu werden vom Staat festgelegt und kontrolliert. Die Leistungen werden von den sogenannten Sozialversicherungsträgern umgesetzt. Das sind die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, das Arbeitsamt und die Deutsche Rentenversicherung.

Was muss ich wissen?

Alle Personen, die in Deutschland als Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind und mehr als 538 Euro pro Monat verdienen, müssen Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind (Minijob), sind Sie von der Sozialversicherung befreit. Selbständige können sich freiwillig absichern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapiteln „Minijob“ und „Existenzgründung als Gewerbetreibender“ sowie „Existenzgründung als Freiberufler“.

Bitte beachten Sie: Alle Menschen in Deutschland müssen Mitglied einer Krankenkasse sein. Unabhängig davon, ob sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder nicht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.

    Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen:

    • Krankenversicherung: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten bei Erkrankungen und Schwangerschaft. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.
    • Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie pflegebedürftig werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Pflegebedürftig“.
    • Unfallversicherung: Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie einen Arbeitsunfall haben oder an einer Berufskrankheit erkranken. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Arbeitnehmer*innenrechte".
    • Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitlosenversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie arbeitslos werden.
    • Rentenversicherung: Die Rentenversicherung zahlt Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie aufgrund Ihres Alters oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Rentner*in in Deutschland“.

      Bei der Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Sie automatisch versichert. Dort haben Sie keine Auswahlmöglichkeit. Bei der Krankenversicherung können Sie aus einer Vielzahl von Krankenkassen auswählen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.

        Die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden zur Hälfte von Ihnen und zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Die Unfallversicherung bezahlt Ihr Arbeitgeber allein.

        Die Höhe Ihrer Beiträge sind abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Jeder Sozialversicherungsträger bekommt einen bestimmten Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens. Die Höhe dieses Prozentsatzes wird regelmäßig angepasst. Die aktuellen Prozensätze können Sie auf ihre-vorsorge.de nachlesen.

        Bitte beachten Sie: Sie müssen sich nicht um die Zahlung der Beiträge kümmern. Arbeitgeber*innen ziehen Ihren Anteil direkt von Ihrem Bruttolohn ab und überweisen das Geld zusammen mit ihrem Anteil direkt an die Sozialversicherungsträger.

          Wenn Sie Ihren ersten Job in Deutschland beginnen, bekommen Sie einen sogenannten „Sozialversicherungsausweis“. In diesem Ausweis steht Ihr Name und Ihre Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer bleibt Ihr Leben lang gültig. Wenn Sie einen neuen Job beginnen, müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer Ihrem*r Arbeitgeber*in mitteilen. 

          Wenn Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz beantragen. Das können Sie online auf eservice-drv.de machen.

            Wichtig

            Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job gefunden haben, meldet ihr*e Arbeitgeber*in Sie zur Sozialversicherung an. Dafür wird Ihre Sozialversicherungsnummer benötigt. Diese finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis. Bewahren Sie diesen darum immer gut auf. Wenn Sie noch keine Sozialversicherungsnummer haben, wird diese Ihnen nach der Anmeldung durch Ihre*n Arbeitgeber*in zugeschickt.

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