Afghanistan Informationen

Afghanistan
Güncelle 22.01.2024

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf فارسی/دری,  پښتو

Ausführliche Informationen:

Die dramatische Situation in Afghanistan hat auch Folgen für Afghan*innen, die schon länger in Deutschland leben. Hier erfahren Sie, welche Regeln aktuell für diejenigen Afghan*innen gelten, die bereits vor August 2021 nach Deutschland gekommen sind.

Informationen für Afghan*innen in Deutschland

Finden derzeit Abschiebungen nach Afghanistan statt?

Nein. Derzeit finden keine Abschiebungen nach Afghanistan statt.

Bitte beachten Sie: Die Dublin-Regelung bleibt auch für Afghan*innen in Kraft. Falls Sie also z.B. Fingerabdrücke in einem anderen europäischen Land abgegeben haben oder dort einen Asylantrag gestellt haben, ist dieses Land für Ihr Asylverfahren zuständig und Deutschland kann Sie in dieses andere Land zurückschicken. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Dublin-Verfahren".

Ich habe schon einen Asylantrag gestellt. Was passiert jetzt?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet seit dem 01.12.2021 wieder über Asylanträge von Afghan*innen. Sie werden also vermutlich demnächst oder zumindest in nächster Zeit eine Einladung zu Ihrer Anhörung bekommen. Allerdings ist die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden der Behörden sehr groß. Insbesondere mit der Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden. Das bedeutet, dass die Wartezeit für Sie länger dauern wird: Es kann sein, dass es manchmal sogar mehr als ein Jahr dauert. Mehr zum Thema Anhörung finden Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren".

Was steht in dem Bericht des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (Easo)?

Laut den EASO-Leitlinien haben folgende Personengruppen eine "begründete Furcht vor Verfolgung" im Sinne der Flüchtlingsdefinition:

  • Personen, die bei der früheren afghanischen Regierung zentrale Positionen bei den Sicherheitskräften und im Justizwesen innehatten
  • Personen, die für ausländische Regierungsinstitutionen gearbeitet haben oder von denen angenommen wird, dass sie diese unterstützt haben
  • religiöse Führungspersönlichkeiten, die als kritisch gegenüber den Taliban gelten
  • Journalist*innen, Medienschaffende und Menschenrechtsaktivist*innen, die als kritisch gegenüber den Taliban gelten

Darüber hinaus wird in dem Bericht festgestellt, dass die Machtübernahme der Taliban vor allem für Frauen und Mädchen in Afghanistan sehr negative Auswirkungen hat.

Ob das BAMF diesen Leitlinien folgen und den erwähnten Personengruppen den Flüchtlingsstatus zusprechen wird, ist aktuell nicht bekannt. Das BAMF hat aber bereits mitgeteilt, dass es auch in Zukunft jeden Einzelfall sorgfältig und individuell prüfen wird. Da die zukünftige Entscheidungspraxis des BAMF nicht bekannt ist, sollten sich Asylbewerber*innen und Geduldete in der Zwischenzeit auch mit den vom Asylverfahren unabhängigen Bleiberechten bekannt machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Bleiberecht für Geduldete", "Ausbildungsduldung" und "Beschäftigungsduldung".

Ich habe vor Jahren gegen den negativen Bescheid vom BAMF geklagt und warte seitdem auf das Gerichtsverfahren. Was passiert jetzt?

Es gibt keine Regelung dazu. Jedes Gericht entscheidet allein, wann die Verfahren stattfinden. Es kann sich aber aktuell lohnen, wenn Sie Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin bitten, beim Verwaltungsgericht nachzufragen.


Bitte beachten Sie: Generell ist jeder Tag, an dem Sie warten, auch ein gewonnener Tag. Nutzen Sie die Zeit, um Deutsch zu lernen, eine Ausbildung zu beginnen oder Arbeit zu finden. Dann erfüllen Sie vielleicht schon bald die Voraussetzungen für ein Bleiberecht für Geduldete. Und können unabhängig vom Ausgang Ihres Asylverfahrens in Deutschland bleiben.

Mein Asylantrag wurde abgelehnt und ich habe nur eine Duldung. Was tun?

Personen mit Duldung, die in Afghanistan politisch verfolgt sind, können einen "Asylfolgeantrag" stellen. Personen, die nicht besonders gefährdet sind, können einen "Antrag auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens" stellen:        

Asylfolgeantrag: Wenn Ihr Asylantrag vor der Machtübernahme der Taliban abgelehnt wurde und Sie seitdem eine Duldung haben, kann es sinnvoll sein, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Einen Asylfolgeantrag können Sie dann stellen, wenn sich Ihre Situation oder die Situation in Ihrem Heimatland so sehr verändert hat, dass ein neuer Asylantrag Aussicht auf Erfolg hat. Mehr zum Thema Asylfolgeantrag finden Sie in unserem Kapitel "Asylantrag abgelehnt". Eine Beratungsstelle kann Ihnen helfen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf proasyl.de und adressen.asyl.net. Bringen Sie alle Ihre Unterlagen mit.

Wichtig: Wenn Sie eine Ausbildungsduldung oder eine Beschäftigungsduldung haben oder kurz davor sind, ein Bleiberecht für Geduldete zu bekommen, sollten Sie sich einen Asylfolgeantrag gut überlegen. Während Ihr neues Asylverfahren läuft, bekommen Sie eine Aufenthaltsgestattung. Sie verlieren also Ihre aktuelle Duldung. Das wird in vielen Fällen eher ein Nachteil sein. Lassen sich also vorab beraten.

Antrag auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens: Wenn Sie auch jetzt nicht politisch verfolgt oder besonders gefährdet sind, ist ein Asylfolgeantrag weiterhin nicht erfolgversprechend. Sie können aber einen sogenannten "Antrag auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens" stellen. Dann wird Ihr altes Asylverfahren neu aufgerollt. Da die wirtschaftliche Situation in Afghanistan sehr schlecht ist, haben Sie eine Chance auf ein Abschiebungsverbot. Das ist eine Aufenthaltserlaubnis für in der Regel 1 Jahr, die dann verlängert werden kann. Es ist ein besserer Aufenthaltsstatus als eine Duldung. Mehr dazu finden Sie in unserem Kapitel "Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete". Den "Antrag auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens" können Sie schriftlich beim BAMF stellen. Auf die Entscheidung müssen Sie wahrscheinlich länger warten. Lassen Sie sich vorab von einer Beratungsstelle beraten. Die Beratungsstelle kann Ihnen auch bei der Antragsstellung helfen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf proasyl.de und adressen.asyl.net. Bringen Sie alle Ihre Unterlagen mit. Während Ihr Antrag läuft, bleibt Ihre aktuelle Duldung gültig.

Neu: Wenn Sie eine Duldung haben und zum 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, können Sie das neue Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Die genauen Voraussetzungen dazu finden Sie in unserem Kapitel „Chancen-Aufenthaltsrecht“.

Die Ausländerbehörde hat meinen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungsduldung abgelehnt. Was tun?

Stellen Sie Ihren Antrag erneut. Oft wurden diese Anträge abgelehnt, weil bisher Abschiebungen nach Afghanistan möglich waren. Stellen Sie Ihren Antrag mit einer Entscheidungsfrist von einer Woche. Wenn die Ausländerbehörde nicht reagiert, können Sie dann einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht stellen. Eine Beratungsstelle kann Ihnen helfen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung. 

Die Ausländerbehörde will, dass ich einen afghanischen Pass oder eine Tazkira bringe. Was tun?

Laut unseren Informationen stellen die afghanische Botschaft und die afghanischen Konsulate in Deutschland derzeit keine Papiere aus. Bitte lassen Sie sich von der afghanischen Botschaft oder vom afghanischen Konsulat eine Bestätigung geben, dass diese Ihnen momentan keinen Pass oder Tazkira ausstellen. Diese Bestätigung können Sie der Ausländerbehörde zeigen. Dadurch erfüllen Sie Ihre Mitwirkungspflicht. Manchmal reicht es aus, die Ausländerbehörde aufzuklären, dass die afghanische Botschaft oder das Konsulat keine Pässe oder Tazkira ausstellt. Falls die Ausländerbehörde trotzdem auf einen Pass oder eine Tazkira besteht, sollten Sie sich an den Flüchtlingsrat in Ihrem Bundesland wenden. Die Adressen der Flüchtlingsräte finden Sie auf fluechtlingsrat.de. Sie können sich auch bei anderen Beratungsstellen informieren. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.

Falls Sie einen ablaufenden oder abgelaufenen afghanischen Pass haben, können Sie diesen in der afghanischen Botschaft verlängern lassen.

Die Situation in der Botschaft bzw. im Konsulat kann sich jeden Tag ändern. Rufen Sie am besten direkt dort an und fragen Sie nach, ob sie immer noch keine Pässe oder Tazkira ausstellen.

Darf ich während meines Asylverfahrens an einem Integrationskurs teilnehmen?

Seit dem 17. Januar 2022 dürfen Asylbewerber*innen aus Afghanistan an Integrationskursen teilnehmen. Auch schon während des Asylverfahrens.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Integrationskurse".  

Darf ich während meines Asylverfahrens an einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen?

Ja. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die berufsbezogenen Deutschkurse für afghanische Asylbewerber*innen geöffnet. Mehr zum Thema berufsbezogene Deutschkurse erfahren Sie in unserem Kapitel "Deutsch für den Beruf".

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