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Beim Widerrufsverfahren überprüft das BAMF den Status von Asylberechtigten, "Flüchtlingen" und Menschen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot.
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Geflüchtete Menschen mit Behinderung sind besonders schutzbedürftig. Die Behinderung kann ein Grund für einen positiven Asylbescheid sein.
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Menschen mit einer Duldung haben Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Für Unbegleitete Minderjährige gelten in Deutschland andere Regeln als für erwachsene Geflüchtete oder Familienkinder.
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Solange Sie eine "Beschäftigungsduldung" haben, können sie nicht abgeschoben werden und schneller eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
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Welche Möglichkeiten hat Ihre Familie, nach dem erfolgreichen Familiennachzug? Hier bekommen Sie Informationen zum Thema Familienasyl.
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Bürger*innen aus bestimmten Ländern brauchen ein Visum für Deutschland. Dieses Visum für längere Aufenthalte heißt "Nationales Visum Typ D".
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Diese Aufenthaltserlaubnis ist für Menschen, die über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen sind.
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Wenn Sie als Migrant*in in Deutschland sind und in Ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, können Sie finanzielle Hilfe bekommen.
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Falls Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Je nach Schutzform, haben Sie andere Rechte.