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Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie können es beantragen, wenn Sie eine Duldung bzw. eine sogenannte Duldung light haben.
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Falls Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Je nach Schutzform, haben Sie andere Rechte.
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Bürger*innen aus bestimmten Ländern brauchen ein Visum für Deutschland. Dieses Visum für längere Aufenthalte heißt "Nationales Visum Typ D".
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Wie können Sie Ihre Familie nach Deutschland holen? Hier erhalten Sie wichtige Infos zum Familiennachzug für Geflüchtete.
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Unter welchen Voraussetzungen können Sie Familiennachzug beantragen? Hier finden Sie wichtige Infos zum Thema Familienzusammenführung.
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Wenn Ihr Kind in Deutschland geboren ist und Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, haben Sie und Ihr Kind bestimmte Aufenthaltsrechte.
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Beim Widerrufsverfahren überprüft das BAMF den Status von Asylberechtigten, "Flüchtlingen" und Menschen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot.
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Für Unbegleitete Minderjährige gelten in Deutschland andere Regeln als für erwachsene Geflüchtete oder Familienkinder.
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Menschen mit einer Duldung haben Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Solange Sie eine "Beschäftigungsduldung" haben, können sie nicht abgeschoben werden und schneller eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.