Jobs für Studierende

Aktualisiert 22.03.2024

Wieviel darf ich verdienen?

Sie studieren und müssen nebenbei Geld verdienen, da das BAföG oder andere finanzielle Unterstützungen zum Leben nicht ausreichen. Vielleicht bekommen Sie sogar überhaupt keine Hilfen, dann bleibt Ihnen nichts anderes, als nebenbei zu arbeiten. Dieser Nebenjob kann aber auch dabei helfen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und nützliche Kontakte zu knüpfen. Egal ob Sie in Ihrem zukünftigen Arbeitsfeld arbeiten oder nicht. Beim Thema Nebenjob für Studierende stellen sich oft viele Fragen, wie: Muss ich Steuern bezahlen? Wie bin ich versichert? Hat mein Job Einfluss auf mein BAföG? Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Achtung!
Am 07. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Erleichterungen, um Deutschland attraktiver für Fachkräfte zu machen. Wann genau die unterschiedlichen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden, ist noch nicht klar. Wenn es soweit ist, werden wir auf unserer Website Updates veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um gut informiert zu sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an unsere Community-Plattform “Together in Germany” wenden, unsere Community-Manager*innen werden Ihre Fragen gerne beantworten!

Was muss ich beachten?

Darf ich arbeiten?

Ob Sie grundsätzlich mit Ihrem Aufenthaltsstatus arbeiten dürfen, erfahren Sie in unserem Kapitel „Arbeitserlaubnis“. Wenn Sie mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen sind, dürfen Sie 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten.  Ab dem 01. März 2024 werden Studierende 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage dürfen. Dies wird durch die Neuregelung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ermöglicht. Wenn Sie die Grenze Ihrer erlaubten Arbeitstage überschreiten, müssen Sie die Ausländerbehörde informieren. Auch ein Praktikum zählt als „normale“ Arbeit, sogar wenn es nicht bezahlt wird. Die Zeit im Praktikum wird also von den erlaubten Arbeitstagen abgezogen. Wenn es jedoch ein sogenanntes Pflichtpraktikum ist, zählt es nicht dazu. 

Welche Jobs kann ich machen?

Generell können Sie jeden Job annehmen. Typische Studentenjobs finden sich oft in der Gastronomie (z.B. als Bedienung) im Handel (z.B. Verkauf in Geschäften oder Regale einräumen) oder im Bildungsbereich (Nachhilfe). Sie können aber auch als sogenannte*r „Werkstudent*in“ in Ihr späteres Berufsfeld hineinschnuppern oder als studentische Hilfskraft direkt an der Uni arbeiten. Als studentische Hilfskraft („Hiwi“) arbeiten Sie zum Beispiel in der Uni-Bibliothek, leiten ein Tutorium oder recherchieren Literatur für Professor*innen. Auf der Website nebenjob.de finden Sie eine Liste mit den 30 beliebtesten Studentenjobs, die Ihnen vielleicht eine Idee gibt, als was Sie gerne arbeiten würden.

Wo finde ich einen Nebenjob?

Es gibt zahlreiche Websites, auf denen Sie kostenlos nach Nebenjobs für Studenten suchen können. Bei jobmensa.de, studentjob.de, jobber.de, nebenjob.de und jooble.org können Sie ganz einfach einen Job in Ihrer Stadt finden. Auf den meisten dieser Seiten können Sie auch ein eigenes Profil anlegen, um anschließend für Sie passende Jobangebote direkt per Email zu erhalten, anstatt selbst danach zu suchen. Auf campusjaeger.de und aubi-plus.com finden Sie außerdem Stellenanzeigen für Werkstudent*innen. An größeren Hochschulen vermittelt oft auch das Studentenwerk Nebenjobs für die Studierenden der eigenen Hochschule. Stellenanzeigen für Jobs als studentische Hilfskraft können Sie direkt an Ihrer Fakultät am Schwarzen Brett finden oder im Sekretariat Ihrer Fakultät erfragen. Sie können sich auch als Leiharbeiter*in bei einer Zeitarbeitsfirma bewerben. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Kapitel "Zeitarbeit / Leiharbeit".

Informationen und Tipps zur richtigen Bewerbung finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitssuche und Bewerbung“.

Wieviel darf ich arbeiten?

Damit Ihr Studentenstatus nicht in Gefahr ist, sollten Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten, gelten Sie als normale*r Arbeitnehmer*in. Das hat sowohl Einfluss auf die Art Ihrer Krankenversicherung als auch auf Ihren BAföG-Anspruch. Für die Semesterferien gelten andere Regeln. Mehr Infos dazu finden Sie im Abschnitt „Darf ich während der Semesterferien arbeiten?“.

Wieviel darf ich verdienen?

Grundsätzlich gilt, dass man auch als Student*in ab einer gewissen Summe Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)  und Steuern zahlen muss. Je nachdem, wie viel Sie verdienen, müssen Sie nichts davon, das eine oder beides zahlen. Wann welcher Fall eintritt, ist von Arbeitsumfang und Einkommen abhängig. Wenn Sie weniger als 538 Euro pro Monat verdienen (Minijob), müssen Sie keine Sozialabgaben und keine Steuern bezahlen. In den 538 Euro sind eventuelle Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld mit eingerechnet. Wenn Sie weniger als 538 Euro pro Monat verdienen, können Sie bei Vorliegen der restlichen Voraussetzungen außerdem über Ihre Eltern oder Ihre*n Ehepartner*in versichert sein. Das nennt man Familienversicherung. Mehr dazu erfahren Sie auf studis-online.de.

Wenn Sie zwischen 538,1 Euro und 2.000 Euro pro Monat (Midi-Job) verdienen, können Sie in der Regel nicht mehr über die Familienversicherung krankenversichert sein. In diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern. In der Regel können Sie sich über den günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherungen versichern lassen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website von studis-online.de. Außerdem müssen Sie auch Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Arbeitslosen- und Pflegeversicherung müssen Sie aber nur bezahlen, wenn Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie von der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. Wenn Sie einen Midi-Job ausüben, müssen Sie Steuern zahlen. Ihr*e Arbeitgeber*in wird Ihre Steuern automatisch von Ihrem Lohn abziehen und an das Finanzamt weitergeben. Dazu wird Ihre Steuer-ID benötigt. Sie bekommen Ihre Steuern aber nach Ihrer Steuererklärung im nächsten Jahr zurück, wenn Sie pro Jahr weniger als den Steuerfreibetrag verdient haben. Den aktuellen Steuerfreibetrag können Sie auf der Website mehrwertsteuerrechner.de erfahren. Eine Steuererklärung lohnt sich aber auf jeden Fall, weil Sie Werbungskosten oder Ausbildungskosten von der Steuer absetzen können. Mehr zum Thema Steuern erfahren Sie in unserem Kapitel „Steuererklärung“.

Wenn Sie mehr als 2001 Euro pro Monat verdienen, entfallen alle Privilegien für Studierende und Sie müssen wie normale Arbeitnehmer*innen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlen.

Mehr zum Thema Minijob und Midi-Job erfahren Sie in unserem Kapitel "Minijob".

Darf ich in den Semesterferien arbeiten?

Wenn Sie in den Semesterferien einen zeitlich befristeten Ferienjob annehmen, bleiben Sie in der Regel sozialversicherungsfrei. Sie dürfen aber nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr während der Semesterferien arbeiten, sonst müssen Sie Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Wenn Sie mehr als 26 Wochen pro Jahr in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten, müssen Sie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Wenn Sie weniger als 538 Euro pro Monat während Ihres Ferienjobs verdienen, müssen Sie keine Steuern bezahlen. Wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie Steuern bezahlen. Sie bekommen Ihre Steuern aber nach Ihrer Steuererklärung im nächsten Jahr zurück, wenn Sie pro Jahr weniger als den Steuerfreibetrag verdient haben. Den aktuellen Steuerfreibetrag können Sie auf der Website mehrwertsteuerrechner.de erfahren.

Kann ich trotz Nebenjob BAföG bekommen?

Ja. Allerdings dürfen Sie pro Jahr bzw. Bewilligungszeitraum nicht mehr als 6456 Euro verdienen. Das entspricht einem 538 Euro-Job. Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihr BAföG gekürzt.

Habe ich Anspruch auf den Mindestlohn?

Auch Studierende haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Mehr zum Thema Mindestlohn erfahren Sie in unserem Kapitel "Arbeitsvertrag". Bitte beachten Sie: Für Pflichtpraktika oder Ihren Lohn innerhalb eines dualen Studiums gilt der Mindestlohn nicht.
 

Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Ja. Jede*r Arbeitnehmer*in hat Anspruch auf Urlaub. Unabhängig davon, ob er oder sie Student*in ist oder nicht. Wenn Sie das Jahr über fünf Mal pro Woche arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Wenn Sie weniger Tage pro Woche arbeiten, reduzieren sich Ihre Urlaubstage entsprechend. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Arbeitsvertrag". 

Wichtig

Achten Sie bei der Jobsuche auf faire Bedingungen. Es gibt leider immer wieder Arbeitgeber, die Studierende ausnutzen und ihnen zum Beispiel weniger als den Mindestlohn bezahlen oder sie Probearbeiten lassen ohne sie (fair) zu bezahlen. Wenden Sie sich in so einem Fall an Ihr Studentenwerk.

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