Ob Sie grundsätzlich mit Ihrem Aufenthaltsstatus arbeiten dürfen, erfahren Sie in unserem Kapitel „Arbeitserlaubnis“. Wenn Sie mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen sind, dürfen Sie 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Wenn Sie die 120-Tage-Grenze überschreiten, müssen Sie die Ausländerbehörde informieren. Auch ein Praktikum zählt als „normale“ Arbeit, sogar wenn es nicht bezahlt wird. Die Zeit im Praktikum wird also von den 120 Tagen abgezogen. Wenn es jedoch ein sogenanntes Pflichtpraktikum ist, zählt es nicht dazu.
Studentenjobs
Wieviel darf ich verdienen?
Sie studieren und müssen nebenbei Geld verdienen, da das BAföG oder andere finanzielle Unterstützungen zum Leben nicht ausreichen. Vielleicht bekommen Sie sogar überhaupt keine Hilfen, dann bleibt Ihnen nichts anderes, als nebenbei zu arbeiten. Dieser Nebenjob kann aber auch dabei helfen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und nützliche Kontakte zu knüpfen. Egal ob Sie in Ihrem zukünftigen Arbeitsfeld arbeiten oder nicht. Beim Thema Nebenjob für Studierende stellen sich aber oft viele Fragen wie: Muss ich Steuern bezahlen? Wie bin ich versichert? Hat mein Job Einfluss auf mein BAföG? Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was muss ich beachten?
Wichtig
Achten Sie bei der Jobsuche auf faire Bedingungen. Es gibt leider immer wieder Arbeitgeber, die Studierende ausnutzen und ihnen zum Beispiel weniger als den Mindestlohn bezahlen oder sie Probearbeiten lassen ohne sie (fair) zu bezahlen. Wenden Sie sich in so einem Fall an Ihr Studentenwerk.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.