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پانګونه او کاروبار

څنګه کولای شم يو تجارت يا کاروبارو پیل کړم؟

ډېر کسان دا هیله لري چې خپل کار ولري او خپله د خپل ځان رييس شي. هر څوک کولای شي د خپل کار نظريې ته پراختيا ورکړي او خپلواک واوسي. هغه څوک چې خپله يو کار پيلوي؛ (Existenzgründung) ورته وايي. د خپل کار درلودونکي په توګه تاسې خپله پرېکړه کوئ چې څه وخت او څه کار وکړئ. البته سوداګري او د تجارت کار ډېر زيار ته اړتيا لري. په دې حالت کې تاسې د هر څه مسؤوليت لرئ او بايد ډېرو شيانو ته پام وکړئ. د سوداګرۍ پر مهال که څوک ډېره پانګونه وکړي؛ ښايي د زيان پر مهال ډېره سرمايه هم له لاسه ورکړي.

په دې څپرکي کې به سوداګرۍ يا کاروبار د پیلولو او اړونده موضوعاتو په اړه ګټور مالومات ترلاسه کړئ. که څوک غواړي يو دوکان پرانيزي يا کوم شرکت خلاص کړي؛ کاروباري يا سوداګر ګڼل کيږي. که څوک رستورانت، دوکان يا فابريکه خلاصول غواړي؛ هغه بايد ثبت کړي او نورې قانوني مرحلې يې په پام کې ونيسي.

که څوک د ډاکټر، وکيل يا ژباړن په شان آزاد کارکوونکی يا (Freelancer)  وي؛ کولای شي د د آزاد کار په په نامه زموږ په بل څپرکي کې په دې اړه بشپړ مالومات ترلاسه کړي.

د يوه کاروباري په توګه لومړي ګامونه

Ein Gewerbe ist eine selbständige Tätigkeit, bei der Sie Waren verkaufen, Produkte herstellen oder handwerkliche Dienstleistungen anbieten – z. B. als Betreiber*in eines Geschäfts, Restaurants, einer Werkstatt oder als Friseur*in bzw. Handwerker*in.
Vor dem Start müssen Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, Steuern zahlen, ggf. Genehmigungen einholen und eine Buchhaltung führen.

Freiberufliche Tätigkeiten wie die von selbständigen Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Journalist*innen, Künstler*innen oder Lehrer*innen gelten nicht als Gewerbe. Sie müssen nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt angemeldet werden. Mehr zum Thema erfahren Sie auf “Freiberufliche Selbständigkeit”.

    په معمول ډول ټول قبول شوي‌ کسان د آزاد کار په ګډون د هر کار اجازه لري. د دې اجازې په اړه د دوی په اوسوايس کې (Erwerbstätigkeit gestattet) يا (selbstständige Tätigkeit gestattet) ليکل شوي وي. هغه کسان چې د پنا حق، د کډوالو خونديتوب او يا فرعي خونديتوب يې ترلاسه کړی وي؛ د اوسوايس يا پېژندنې د کارت تر څنګ يوه بله شنه پاڼه هم ترلاسه کوي او ډېر وخت د کار د اجازې په اړه دا مالومات هلته ليکل شوي وي. که د استوګنې د اجازې تر څنګ د آزاد کار اجازه ونه لرئ؛ کولای شئ تر ځانګړو شرطونو لاندې د بهرنيانو چارو له ادارې (Ausländerbehörde) څخه د استوګنې قانون د شپږمې برخې او ۲۱مې مادې له مخې د کار د اجازې غوښتنه وکړئ. 

    يادونه: که څوک ډولډونګ ولري او يا يې د پنا غوښتنې قضیه روانه وي؛ نه شي کولای د آزاد کار اجازه ترلاسه کړي.

      Der Businessplan ist das Fundament Ihres Weges zur Selbständigkeit. Damit Sie bei Behörden und Banken weiterkommen, ist er unerlässlich. Wie Sie einen guten und überzeugenden Businessplan schreiben, erfahren Sie auf der Website von wir-gruenden-in-deutschland.de. Kostenlose Businessplan-Muster gibt es auf unternehmenswelt.de.

        د مشور ترلاسه کولو لپاره کولای شئ د اقتصاد او انرژۍ د فدرالي وزارت له لوري د شرکتونو او کاروبار پیلولو لپاره د ټليفوني خدمتونو ګټه واخلئ. د دې ادارې کارکوونکو ته له دوشنبې تر پنجشنبې د سهار له اتو بيا د شپې تر اتو او د جمعې په ورځ د سهار له اتو بيا د غرمې تر ۱۲ بجو پورې په (۰۳۰۳۴۰۶۰۶۵۶۰) شمېره زنګ ووهئ. د دې ادارې سلا مشوره وړيا ده.

        د کاروبار له يوه متخصص سلاکار څخه د مشورې ترلاسه کول لګښت ته اړتيا لري. د دې تر څنګ په ځينې ايالتونو کې کولای شئ د ځينو مرستندويو دفترونو له وړيا مشورو هم ګټه واخلئ. دا چې په کوم ايالت کې دا ډول خدمتونه شته؛ (existenzgruender.de) وېبسایټ ته سر ورښکاره کړئ او په خپله سيمه کې د کاروبار يو مشورتي مرکز ومومئ.

        که اوس مهال بېکاره ياست او د خپل کار پيلولو په فکر کې ياست؛ کولای شئ د کار له ادارې څخه د فعاليت او ځای پر ځای کېدلو د کوپون (AVGS nach §45 I 1 Nr. 4 SGB III - MAT) غوښتنه وکړئ. د دې کوپون په ترلاسه کولو کولای شئ د کاروبار پيلولو لپاره وړيا مشوره ترلاسه کړئ؛ د مارکېټېنګ او حسابدارۍ په سيمينارونو کې ګډون وکړئ او يا د خپل تجارت يا سوداګريز پلان لپاره له يوه لارښود څخه مشوره واخلئ. دا چې دا کوپون چا ته ورکول کيږي؛ د هر کس له اړوند مامور سره اړه لري. په ياد مو وي چې يوازې هغه وخت د دې کوپون غوښتنه کولای شئ چې لږ تر لږه د شپږو اونيو لپاره د بېکارۍ لومړی ډول (Arbeitslosengeld 1) پیسې ترلاسه کړئ. د دې کوپون ترلاسه کولو لپاره د کار په اداره کې مخامخ خپل اړوند مامور ته ويلای شئ او يا کولای شئ په ليکلي ډول دې ادارې ته غوښتنه ولېږئ. البته د خپلې بېکارۍ ټاکل شوې شمېره او د بېکارۍ د وخت يادونه بايد وکړئ. په ياد مو وي چې دا کوپون بايد د خپل کاروبار له پيلولو مخکې وکاروئ.

          Die bundesweite Gründerinnenagentur (bga) unterstützt Frauen bei der Gründung, Unternehmensführung und -entwicklung. Sie ist in allen Bundesländern aktiv und vernetzt Gründerinnen mit über 500 Beratungsstellen, 1.300 Expert*innen und 350 Netzwerken. Das Angebot reicht von Erstberatung bis zu spezialisierter Fachberatung – branchenübergreifend. Themen sind z. B. Unternehmensnachfolge, Handwerk und haushaltsnahe Dienstleistungen.

          Weitere Angebote für Frauen haben wir auf unserer Themenseite “Kann ich mich selbständig machen?” gelistet.

            Finanzielle Unterstützung bei der Gründung

            Wenn Sie in die Selbständigkeit starten und nicht genügend eigenes Kapital für die nötigen Investitionen haben, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Fördermitteln, die Sie entweder beim Staat oder bei einer Förderbank beantragen können. Bei all diesen Fördermitteln steht in der Regel Ihr Businessplan im Vordergrund. 

            Wie Sie einen guten und überzeugenden Businessplan schreiben, erfahren Sie auf der Website von wir-gruenden-in-deutschland.de. Kostenlose Businessplan-Muster gibt es auf unternehmenswelt.de.

            Weiterführende Informationen zu verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Banken oder dem Staat finden Sie ebenfalls auf unternehmenswelt.de.

            Gründungszuschuss

            Wenn Sie seit mindestens einem Tag arbeitslos sind und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und hauptberuflich selbständig sein möchten, können Sie den sogenannten "Gründungszuschuss" der Agentur für Arbeit beantragen. Das machen Sie direkt bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur. 

            Um den Gründungszuschuss zu bekommen, müssen Sie einen guten Businessplan, eine Kopie Ihrer Anmeldung beim Finanzamt und eine sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“ vorlegen - das ist eine Bestätigung von Unternehmensberater*innen oder Expert*innen aus einem Gründerzentrum, dass Ihr Businessplan gut durchdacht ist. Außerdem müssen Sie einen Lebenslauf und all Ihre Zeugnisse und Nachweise, die Ihre Qualifikationen beweisen, bei der Arbeitsagentur abgeben. 

            Wenn Sie den Gründungszuschuss bekommen, erhalten Sie für sechs Monate weiterhin monatlich Ihr Arbeitslosengeld I und zusätzliche 300€ für Ihre Krankenversicherung und Altersvorsorge. Zudem besteht die Möglichkeit kostenfrei an Seminaren und Workshops zu verschiedenen Themen (Buchhaltung, Marketing, …) teilzunehmen. Nach den ersten sechs Monaten besteht die Möglichkeit für weitere neun Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe von 300€ zu bekommen. Ob Sie den Gründungszuschuss bekommen, hängt von Ihren  Sachbearbeiter*innen ab. Es ist ihre Entscheidung und Sie haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss.

            Einstiegsgeld

            Wenn Sie eine Grundsicherung vom Jobcenter bekommen und hauptberuflich selbständig werden möchten, können Sie das sogenannte „Einstiegsgeld“ beantragen. Um das Einstiegsgeld zu bekommen, müssen Sie einen guten Businessplan, Ihren Lebenslauf und eine Kopie Ihrer Anmeldung beim Finanzamt vorlegen. Möglicherweise werden die Sachbearbeiter*innen beim Jobcenter zusätzlich ein Gutachten von Expert*innen über Ihren Businessplan fordern. 

            Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach der Dauer Ihrer vorausgegangenen Arbeitslosigkeit und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft und wird in der Regel individuell bemessen. Sie haben außerdem die Möglichkeit zusätzlich Geld für wichtige Anschaffungen (z.B. einen Computer), die Sie für Ihre Arbeit benötigen, zu beantragen. Sie können insgesamt bis zu 24 Monate gefördert werden. Ob Sie das Einstiegsgeld bekommen, hängt von Ihren Sachbearbeiter*innen ab. Es ist ihre Entscheidung und Sie haben keinen Anspruch auf das Einstiegsgeld. 

              Vergünstigte Kredite von einer Förderbank

              Ein Kredit von einer Förderbank wie z.B. der KfW-Förderbank ist in der Regel günstiger als ein normaler Kredit. Die Förderbanken nehmen weniger hohe Zinsen. Außerdem können Sie in der Regel eine tilgungsfreie Zeit vereinbaren – so müssen Sie nicht schon zu Beginn Ihres Business mit der Rückzahlung beginnen. Diese vergünstigten Kredite müssen Sie vorab beantragen. Sie können ihn nicht direkt über die Förderbank beantragen, sondern müssen sich dafür an Ihre normale Bank wenden. Ihre Bank wird dann den Antrag auf einen Kredit an die Förderbank weiterleiten.


              Bürgschaften für Darlehen bei Bürgschaftsbanken

              Hier übernimmt eine sogenannte Bürgschaftsbank die Haftung für die von Ihnen beantragten Kredite. Um einen Kredit zu bekommen, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie den Kredit auch bei Misserfolg zurückzahlen können. Wenn Sie selbst keine Sicherheiten haben, kann eine Bürgschaftsbank das für Sie übernehmen. Damit steigen Ihre Chancen auf eine Zusage für einen Kredit. Sie können diese Bürgschaft nicht direkt über die Bürgschaftsbank beantragen, sondern müssen sich dafür an Ihre normale Bank wenden.

                Auf der Website deutschland-startet.de und fuer-gruender.de können Sie nach Fördermitteln für  Ihre Geschäftsidee suchen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen und je nach Ihrer persönlichen Situation, kommen verschiedene Förderprogramme für Sie in Frage. Auf beiden Seiten finden Sie einen kurzen Fragebogen. Wenn Sie diesen Fragebogen ausfüllen, bekommen Sie anschließend kostenlos für Sie passende Förderprogramme zugeschickt.

                Weitere Informationen zu den verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Banken oder dem Staat finden Sie auf unternehmenswelt.de

                  • Tipps und Förderangebote speziell für Frauen gibt es auf dem Portal „Perspektiven schaffen“ des Bundesgleichstellungsministeriums.

                  • Neben allgemeinen Förderungen gibt es spezielle Programme für Frauen, z. B. den Gründerinnenbonus in Berlin. Auch andere regionale Angebote sind möglich – z. B. über Trading Twins.

                  • Founderland unterstützt BIPoC-Frauen bei der Finanzierung – z. B. mit Trainings für Pitch und Verhandlungen, um Investor*innen oder Business Angels zu gewinnen. Gut zu wissen: Business Angels sind vermögende Privatpersonen, die Geld, Wissen und Kontakte in junge Unternehmen investieren.

                    Start in die gewerbliche Selbständigkeit

                    Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK):

                    In einigen Bereichen können Sie ohne bestimmte Ausbildung oder Erlaubnis als Selbständige*r starten. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie sich mit einer Autovermietung selbständig machen möchten. Für andere Tätigkeitsbereiche benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie nicht in diesem Bereich tätig sein. Das betrifft z.B. Gastwirte, die eine sogenannte Gaststättenkonzession benötigen, Cateringfirmen, die eine sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz machen müssen oder Taxifahrer*innen, die einen Personenbeförderungsschein brauchen. Handwerker*innen (Zimmerer, Bäcker, Fleischer, Kfz-Mechaniker, Friseure, Maurer, …) brauchen in der Regel einen Meisterbrief, um einen Handwerksbetrieb zu eröffnen. Fragen Sie bei der IHK oder dem Gewerbeamt vor Ort nach, ob Sie für Ihr Gewerbe eine Erlaubnis brauchen. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb eröffnen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer vor Ort anmelden. Die Handwerkskammer wird dann überprüfen, ob Sie die nötigen Qualifikationen haben. Im Internetportal anerkennung-in-deutschland.de können Sie nachsehen, ob Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen den in Deutschland nötigen Erfordernissen entsprechen. 

                    Gewerbeamt:

                    Sie müssen Ihr Gewerbe beim für Sie zuständigen Gewerbeamt anmelden. Der Standort Ihres neuen Gewerbes ist ausschlaggebend dafür, welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist. Sie können dieses über den Behördenwegweiser finden: Wählen Sie links „Gewerbeamt“ aus und geben Sie rechts die Postleitzahl Ihres Gewerbestandorts an. Vereinbaren Sie dort einen Termin und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:

                    • Ihren Pass und Ihre Aufenthaltserlaubnis inklusive der Bestätigung, dass Sie als Selbständige*r arbeiten dürfen
                    • falls notwendig: die spezielle Erlaubnis
                    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / ein Führungszeugnis
                    • falls Sie Handwerker*in sind: Ihre Handwerkskarte

                    Informieren Sie sich vorab auf der Website des für Sie zuständigen Gewerbeamts über die dort geforderten Unterlagen. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet Geld. In der Regel sind das ca. 50€. Genaue Informationen über die Höhe der Gebühren des für sie zuständigen Gewerbeamts finden Sie auf dessen Webseite. 

                    Das Gewerbeamt informiert dann alle anderen Behörden, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Amtsgericht, über Ihre Gewerbeanmeldung. Diese Behörden werden sich dann per Brief bei Ihnen melden und Sie auffordern, bestimmte Formulare auszufüllen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen. Falls Sie nicht warten wollen, bis diese Behörden sich bei Ihnen melden, können Sie sich auch selbst persönlich oder per Brief bei diesen Behörden melden. Legen Sie dann aber unbedingt Ihre Gewerbeanmeldung vor.


                    Finanzamt:

                    Das Finanzamt wird Ihnen den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ schicken. Achten Sie darauf, diesen Fragebogen vollständig und korrekt auszufüllen. Hier müssen Sie entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können und wollen und welche Art der Buchführung Sie nutzen werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Steuerberater*innen helfen. Diese Beratung kostet jedoch Geld. Steuerberater*innen können Sie zum Beispiel über die Website steuerberater.de finden. 

                    Sie können den Fragebogen auch direkt beim Finanzamt abholen und anschließend ausgefüllt an das Finanzamt zurückschicken. So sparen Sie Zeit. Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Behördenwegweiser. Wählen Sie links „Finanzamt“ aus und geben Sie rechts die Postleitzahl Ihres Gewerbestandorts an.

                    Sobald Sie den Fragebogen ausgefüllt ans Finanzamt geschickt haben, erteilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer. Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens finden Sie zum Beispiel auf der Website www.fuer-gruender.de. Außerdem können Sie auch gegen Bezahlung einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin um Hilfe bitten. 

                    Für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung benötigen Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer (IdNr.). Die IdNr bekommen Sie automatisch per Post zugeschickt, wenn Sie sich zum ersten Mal in Deutschland polizeilich registrieren. Diese Nummer gilt ein Leben lang. Auch jedes Kind, das in Deutschland geboren wurde, bekommt automatisch eine IdNr. zugeschickt. Falls Sie Ihre IdNr. verloren haben, können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern. 

                    Handelsregisterbuch:

                    Wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen zusätzlich zur Anmeldung beim Gewerbeamt auch noch im Handelsregisterbuch eintragen lassen. Dafür benötigen Sie die Unterstützung eines Notars oder einer Notarin. Notar*innen in Ihrer Nähe finden Sie auf notar.de

                    Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK):

                    Sie müssen Mitglied bei der IHK oder HWK werden. Wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag sein wird, hängt von Ihrem Jahresumsatz, der Rechtsform und Ihrem Standort ab. Die für Sie zuständige IHK finden Sie auf der Website der IHK. Die für Sie zuständige HWK finden Sie auf handwerkskammer.de.

                    Generell gilt: Planen Sie ausreichend Zeit für die verschiedenen Anmeldungen und Behördengänge ein. Informieren Sie sich vorab ausführlich und lassen Sie sich beraten. Ihre Entscheidungen haben einen großen Einfluss auf Ihr Unternehmen. 

                      Den Namen für Ihr Gewerbe müssen Sie bei der Anmeldung beim Gewerbeamt angeben. Wenn Ihr Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, muss es zwingend die Rechtsform im Namen tragen. Außerdem ist es nicht erlaubt, einen Namen zu wählen, der bereits vergeben ist. Generell gilt für alle Unternehmen: Der Name darf die Kunden nicht irreführen. In der Regel ist es sinnvoll, Ihren vollständigen Namen für Ihren Firmennamen zu nutzen. Sie können sich bei der IHK oder der HWK zur Namensgebung beraten lassen. 

                        Als Gewerbetreibende*r haben Sie die Wahl zwischen einer Personengesellschaft (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, UG & Co KG) und einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, gGmbH, gUG, AG, Ltd., KGaA, eG). 

                        Der wichtigste Unterschied zwischen einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft ist, dass Sie bei einer Personengesellschaft nicht nur mit Ihrem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen für mögliche Schulden haften. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf Ihr Geschäftsvermögen beschränkt. Personengesellschaften haben den Vorteil, dass Sie kein Mindestkapital für die Gründung benötigen und die Buchführung einfacher ist. Außerdem unterscheiden sich Personen- und Kapitalgesellschaften hinsichtlich der zu zahlenden Steuern. 

                        Mehr zu den verschiedenen Rechtsformen können Sie auf der Website fuer-gruender.degruenderplattform.de und “Wir gründen in Deutschland” nachlesen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich von Steuerberater*innen oder Ihrer IHK oder HWK vor Ort beraten lassen, um die für Sie richtige Rechtsform zu finden. Steuerberater*innen können Sie zum Beispiel über die Website steuerberater.de finden. Die Entscheidung für eine Rechtsform hat weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

                          Wenn Ihr Jahresumsatz im Vorjahr die Summe von 25.000 € (seit 01.01.2025) voraussichtlich nicht überschreitet und Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € beträgt, können Sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer*in müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben. Damit sind Sie auch von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Außerdem genügen in der Regel eine einfache Buchführung und Gewinnermittlung.
                          Sie können bereits bei der Anmeldung beim Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Bitte beachten Sie: Als Kleinunternehmer*in dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben, müssen jedoch darauf hinweisen, z.B. so: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Und Sie können natürlich auch keine Vorsteuer abziehen.

                          Sobald Ihre Umsätze steigen oder Sie aus anderen Gründen auf die Kleinunternehmerregelung verzichten wollen, können Sie dies dem Finanzamt formlos mitteilen und zur Regelbesteuerung wechseln.

                          Beachten Sie: Wenn Sie als Selbstständige*r im laufenden Jahr mehr als 100.000 € verdienen, endet die Kleinunternehmerregelung sofort, und Sie müssen ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer berechnen und abführen.

                          Mehr zum Thema Kleinunternehmerregelung erfahren Sie auf der Website fuer-gruender.de.

                            Als Selbständige*r haben Sie die Wahl zwischen der sogenannten „freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung“ oder einer „privaten Krankenversicherung“. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite „Krankenversicherung“. In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass Sie sich versichern müssen. Für Künstler*innen und Publizist*innen gibt es neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung eine dritte Möglichkeit: Sie können sich auch bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden. Bei der KSK wird die Hälfte Ihres Beitrags zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungaus Steuermitteln und von anderen Unternehmen bezahlt. Man wird dort allerdings nicht automatisch mit der Anmeldung Mitglied. Die KSK wird zunächst Ihre Selbständigkeit überprüfen.


                            Rentenversicherung:
                            Die Rentenversicherung ist freiwillig. Sie können sich freiwillig rentenversichern oder aber privat vorsorgen. Irgendeine Art von Vorsorge sollten Sie aber auf jeden Fall für die Zeit Ihrer Rente treffen. Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
                             

                            Arbeitslosenversicherung:
                            Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen. Das können Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Selbständigkeit bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort machen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website existenzgruender.de.


                            Berufsunfallversicherung:
                            In der Regel müssen Sie eine Berufsunfallversicherung haben. Dazu müssen Sie sich bei der für Ihren Beruf zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Bei einem Arbeitsunfall oder wenn Sie an einer Berufskrankheit erkranken, werden Sie von der Berufsgenossenschaft unterstützt. Wenn Sie Angestellte haben, müssen Sie diese ebenfalls dort versichern lassen. Die Berufsgenossenschaften unterstützen Sie außerdem mit Ratschlägen zum Arbeitsschutz.


                            Berufsunfähigkeitsversicherung:
                            Nicht verpflichtend, aber möglicherweise sinnvoll, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Sie Ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben können, bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine monatliche Rente. Auf dem Portal Check24 können Sie verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen.


                            Weitere Versicherungen:
                            Je nachdem, in welchem Bereich Sie arbeiten und welche Produkte oder Dienstleistungen Sie anbieten, können folgende Versicherungen sinnvoll sein:

                            • Berufshaftpflichtversicherung: Diese springt ein, wenn Sie durch einen Fehler oder falsche Beratung einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden bei Kund*innen verursachen.
                               
                            • Betriebshaftpflichtversicherung: Diese zahlt, wenn durch Ihr Unternehmen Personen- oder Sachschäden entstehen. Das ist z. B. wichtig, wenn in Ihrem Laden ein Kunde über ein Kabel stolpert und sich verletzt oder wenn Sie beim Aufbau einer gelieferten Maschine bei einem Kunden dessen Boden beschädigen.
                               
                            • Sachversicherung (z. B. Equipmentversicherung): Damit können Sie Arbeitsmittel wie Maschinen, Computer oder Werkzeuge gegen Schäden absichern. Das lohnt sich z. B., wenn Sie als Cafébetreiber*in Ihre Kaffeemaschine absichern wollen oder als Handwerker*in Ihre Spezialwerkzeuge gegen Diebstahl oder Defekte versichern möchten.

                            Auf der Website finanzchef24.de können Sie die Leistungen und Kosten verschiedener Versicherungsanbieter vergleichen.

                              Rechnungen, Buchführung & Steuern

                              Wenn Sie als Gewerbetreibende*r ein Produkt an eine Person oder ein Unternehmen verkaufen und / oder eine Dienstleistung für sie erbringen, müssen Sie eine Rechnung ausstellen. Das müssen Sie in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung machen. Alle Rechnungen, die Sie ausstellen, müssen Sie zehn Jahre lang aufbewahren. Das Finanzamt kann diese Rechnungen jederzeit anfordern, um zu überprüfen, ob Sie alles korrekt versteuern. 

                              Ihre Rechnungen müssen bestimmte Angaben enthalten. Das sind:

                              • Ihr Name und Ihre Anschrift
                              • Name und Anschrift des*der Rechnungsempfänger*in
                              • das Rechnungsdatum
                              • Leistungszeitraum, also das Datum, an dem Sie die Leistung erbracht haben
                              • Art, Umfang und Datum der erbrachten Dienstleistung
                              • Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer
                              • die Rechnungsnummer
                              • den Umsatzsteuersatz sowie den Netto- und Bruttobetrag (oder wenn Sie Kleinunternehmer sind: Den zu zahlenden Betrag und den Hinweis, dass Sie gemäß §19 UstG keine Umsatzsteuer erheben)

                              Es ist außerdem sinnvoll, wenn Ihre Rechnung die Kundennummer  des*der Rechnungsempfänger*in, die von Ihnen festgelegte Zahlungsfrist und Ihre Bankverbindung enthält. Auf der Website fuer-gruender.de finden Sie weitere Informationen. 

                                Welche Art der Buchführung Sie erstellen müssen, hängt von Ihrer Rechtsform und der Höhe Ihres Umsatzes bzw. Gewinns ab:

                                Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine GbR haben und weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz oder weniger als 80.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften (Stand: 2025), dürfen Sie die Buchführung als einfache EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) machen. Bei der EÜR müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben in einem analogen oder digitalen Kassenbuch erfassen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website fuer-gruender.de.

                                Wenn Ihr Einzelunternehmen oder Ihre GbR mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erwirtschaftet oder Ihr Unternehmen im Handelsregister angemeldet ist oder Sie eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform gewählt haben, müssen Sie eine Bilanz (doppelte Buchführung) erstellen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website existenzgruender.dewir-gruenden-in-deutschland.de . Wenn Sie die Buchführung selbst erledigen wollen, sollten Sie einen Buchführungskurs belegen. Entsprechende Angebote finden Sie bei Ihrer IHK oder HWK. Alternativ können Sie Steuerberater*innen mit der Buchführung beauftragen.

                                Wichtig: Sie müssen alle Rechnungen, die Sie ausstellen und erhalten, für 10 Jahre aufbewahren. Wenn das Finanzamt Ihre Buchführung überprüft, kann es alle Rechnungen und Unterlagen von Ihnen anfordern.

                                  Welche Steuern Sie zahlen müssen, ist abhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform. 

                                  Wenn Sie sich für eine Personengesellschaft entschieden haben, müssen Sie in der Regel Einkommenssteuer, Vor- und Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bezahlen. 

                                  • Die Höhe Ihrer Einkommenssteuer ist abhängig vom Gewinn Ihres Unternehmens. Je höher Ihr Gewinn ist, desto höher ist Ihre zu zahlende Einkommenssteuer. Betriebsausgaben wie die Kosten für ein Firmenauto und ein Arbeitszimmer oder Werbekosten können Sie von der Steuer absetzen. Als Freiberufler*in müssen Sie Ihre Einkommenssteuer in der Regel im Voraus bezahlen. Nur wenn Ihre voraussichtliche Einkommenssteuer niedriger als 400 Euro im Jahr ist, müssen Sie keine Vorauszahlungen leisten. Eine Vorauszahlung ist auch nicht nötig, wenn Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2025) bzw. 12.348 € (ab 2026) liegt. Die Vorauszahlung ist jeweils zum 10. März, zum 10. Juni, zum 10. September und zum 10. Dezember fällig. Sie erhalten vorab einen Bescheid des Finanzamts über die Höhe der Vorauszahlung. Diese ist abhängig vom im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ von Ihnen geschätzten (wenn Sie neu angefangen haben) oder früheren Gewinn (wenn Sie schon mindestens ein Jahr als Freiberufler*in arbeiten). Sobald Sie dann Ihre Steuererklärung für das gesamte Jahr abgegeben haben, wird berechnet, ob Sie zu viel oder zu wenig vorausgezahlt haben. Wenn Sie zu viel bezahlt haben, bekommen Sie Geld zurück. Wenn Sie zu wenig bezahlt haben, müssen Sie die fehlenden Steuern innerhalb eines Monats nachzahlen. Wenn Ihr Gewinn unterhalb von 11.604 € (für 2025) und 12.348 € (für 2026) liegt, müssen Sie keine Einkommenssteuer bezahlen. Eine Steuererklärung müssen Sie aber auch in diesem Fall abgeben. Mehr zum Thema Steuerklärung finden Sie in unserem Kapitel „Steuererklärung“.

                                  • Wer mit seiner Arbeit finanziellen Umsatz erzielt, muss darauf in der Regel Steuern zahlen. Diese Steuern nennt man Umsatzsteuer. Wenn die Kleinunternehmerregelung für Sie nicht gilt, müssen Sie in der Regel 19% auf die von Ihnen in Deutschland erzielten Umsätze bezahlen. Einige Freie Berufe wie Schriftsteller*in, Künstler*in und ähnliche Berufe zahlen nur 7% Umsatzsteuer (§12 Umsatzsteuergesetz).  Einige Dienstleistungen im humanmedizinischen Bereich sind komplett von der Umsatzsteuer befreit (§4 Umsatzsteuergesetz). Ihre Umsatzsteuer müssen Sie in der Regel bis zum 10. jeden Monats beim Finanzamt voranmelden. Dazu müssen Sie Ihre Umsatzsteuerschuld berechnen. Die Umsatzsteuer berechnen Sie, indem Sie von der von Ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer, die von Ihnen für Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen im Rahmen Ihrer Selbständigkeit bezahlten Umsatzsteuer (die Vorsteuer genannt wird) abziehen und dieses Ergebnis an das Finanzamt übermitteln. Das nennt man Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie über das Programm www.elster.de machen. Wenn die von Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer höher ist als die von Ihnen bezahlte Vorsteuer, müssen Sie Geld an das Finanzamt überweisen. Wenn Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer, bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück. Die Jahresabrechnung erfolgt dann mit der Umsatzsteuererklärung im Folgejahr. Diese müssen Sie jeweils bis zum 31. Juli abgeben. Bitte beachten Sie: Kleine Unternehmen können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Sie müssen aber trotzdem eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
                                     
                                  • Gewerbesteuer müssen alle Gewerbetreibenden bezahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von Ihrem Gewinn und der Gemeinde, in der Ihr Unternehmen sitzt. Jede Gemeinde bestimmt den Gewerbesteuersatz selbst. In der Regel ist der Gewerbesteuersatz in ländlichen Regionen niedriger als in den großen Städten. Wie Sie die Höhe Ihrer Gewerbesteuer berechnen können, erfahren Sie auf der Website debitoor.de. Personengesellschaften müssen allerdings nur Gewerbesteuer bezahlen, wenn ihr Gewinn über 24.500 € liegt. Wenn sie weniger Gewinn machen, sind Personengesellschaften von der Gewerbesteuer befreit. Wenn Sie Gewerbesteuer bezahlen müssen, schickt Ihnen das Finanzamt einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende Gewerbesteuer. Dort steht auch, bis wann Sie die Gewerbesteuer ans Finanzamt überweisen müssen.

                                  Wenn Sie sich für eine Kapitalgesellschaft entschieden haben, müssen Sie Körperschaftssteuer, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Abgeltungssteuer bezahlen. Wenn Sie als Geschäftsführer*in Lohn bekommen, müssen Sie für Ihren Lohn außerdem Einkommenssteuer bezahlen.

                                  • Eine Kapitalgesellschaft zahlt keine Einkommenssteuer, sondern die sogenannte Körperschaft­steuer. Die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Körperschaftsteuer ist abhängig von Ihrem Gewinn. 15 % des Gewinns Ihres Unternehmens gehen als Körperschaftsteuer an das Finanzamt. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer gibt es bei der Körperschaftsteuer keinen Freibetrag, d. h., dass Sie auch bei kleinem Gewinn 15 % davon an das Finanzamt abgeben müssen. Die Körperschaftsteuer müssen Sie im Voraus bezahlen. Die Vorauszahlung ist jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Sie erhalten vorab einen Bescheid des Finanzamts über die Höhe der Vorauszahlung. Diese ist abhängig von dem im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ von Ihnen geschätzten (wenn Sie neu angefangen haben) oder Ihrem früheren Gewinn (wenn Sie schon mindestens ein Jahr als Selbständige*r arbeiten). Sobald Sie dann Ihre Steuererklärung für das gesamte Jahr abgegeben haben, wird berechnet, ob Sie zu viel oder zu wenig vorausgezahlt haben. Wenn Sie zu viel bezahlt haben, bekommen Sie Geld zurück. Wenn Sie zu wenig bezahlt haben, müssen Sie die fehlenden Steuern innerhalb eines Monats nachzahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Steuererklärung jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben müssen.
                                     

                                  Lassen Sie sich spätestens vor der Abgabe Ihrer ersten Steuererklärung von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten. Die Beratung kostet zwar Geld, aber ohne Hilfe durch einen Experten ist es schwierig alles richtig zu machen. Steuerberater*innen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website von steuerberater.de

                                   

                                  Bitte beachten Sie: Während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung einige Fristen verlängert. Aktuell gilt noch eine verlängerte Frist: Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 ist bis zum 30. April 2026 möglich.  Aber nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem*einer Steuerberater*in machen lassen.

                                    Die Steuererklärung können Sie nur elektronisch abgeben. Das können Sie entweder auf dem offiziellen Portal www.elster.de machen oder indem Sie andere kostenpflichtige Tools wie z.B. smartsteuertaxfixwundertax usw. nutzen. Das Portal elster.de erklärt Ihnen zwar, was Sie machen müssen – es ist aber teilweise schwierig zu verstehen. Kostenpflichtige Tools sind dagegen leichter bedienbar. Sie können Ihre Steuererklärung natürlich auch mithilfe von Steuerberater*innen machen. Die Beratung kostet zwar etwas, aber durch eine professionelle Steuererklärung können Sie möglicherweise Steuern sparen. Steueberater*innen können Sie z.B. über die Website steuerberater.de finden. Mehr Informationen zum Thema Steuererklärung finden Sie auf unserer Themenseite "Steuererklärung".

                                      Was muss ich nach der Gründung beachten?

                                      Wenn Sie offiziell zwar als Selbständige*r arbeiten, tatsächlich aber nur für ein einziges Unternehmen tätig sind, und dort nicht wirklich eigenverantwortlich tätig sind, sind Sie vermutlich „scheinselbständig“. Das bedeutet, dass Sie nur auf dem Papier selbständig sind, aber eigentlich wie ein*e Angestellte*r behandelt werden. In diesem Fall müsste das Unternehmen Sie eigentlich regulär anstellen und Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer zahlen. Eine scheinselbstständige Beschäftigung ist in Deutschland strafbar. Das gilt sowohl für Auftraggeber*innen als auch für Auftragnehmer*innen. Mehr zum Unterschied zwischen Scheinselbständigkeit und echter Selbständigkeit erfahren Sie auf der Website der Industrie- und Handelskammer.

                                       

                                        Ob Sie Ihre Mitarbeiter*innen in Vollzeit, Teilzeit oder für einen Minijob einstellen, ist Ihre Entscheidung. Sie können natürlich auch andere Freiberufler*innen für bestimmte Aufträge bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie für Mitarbeiter*innen, die mehr als 520 Euro pro Monat verdienen, Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Diese Beiträge betragen ungefähr 21,9 % (2025) des Bruttolohns, den Sie an den Mitarbeiter*innen bezahlen. Für Minijobber*innen bezahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge, sondern eine pauschale Abgabe in Höhe von ca. 31 % (2025) des Lohns an die Minijobzentrale

                                        Wenn Sie Mitarbeiter*innen einstellen, müssen Sie folgendes beachten:

                                        • Sie müssen eine Betriebsnummer für Mitarbeiter beim Betriebsnummern-Service (BMS) der Agentur für Arbeit beantragen. Diese Nummer benötigen Sie für die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter*innen bei der Sozialversicherung oder der Minijob-Zentrale.
                                        • Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich verfasst werden. Nur so können Sie Missverständnisse und arbeitsrechtliche Konflikte vermeiden. Es gibt bestimmte Regeln, die Sie beim Verfassen eines Arbeitsvertrages beachten müssen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ein Muster für einen Arbeitsvertrag finden Sie auf der Website der IHK.
                                        • Sie müssen Ihre Mitarbeiter*innen bei der Sozialversicherung oder der Minijob-Zentrale anmelden und die Beiträge für Sie bezahlen. Auch dann, wenn Sie Familienmitglieder beschäftigen. Wenn Sie das nicht machen, ist das eine Straftat. Die Anmeldung müssen Sie elektronisch über das SV-Meldeportal machen.
                                        • Sie müssen Ihre Mitarbeiter*innen bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

                                        Sie müssen Ihren Mitarbeiter*innen mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlen. Für 2025 beträgt dieser 12,41 Euro pro Stunde. Für 2026 ist eine Erhöhung auf 12,82 Euro pro Stunde geplant. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anrufen. Die Mitarbeiter*innen sind unter der Telefonnummer 030-60280028 erreichbar. Die Beratung ist kostenlos.

                                        • Sie müssen monatlich die Lohnsteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website fuer-gruender.de.

                                          Ja. Sie können neben Ihrem Job als Angestellte*r nebenberuflich auch selbständig arbeiten. Bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit gelten die gleichen Regeln wie für hauptberufliche Selbständige. Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl für Ihren Lohn als Angestellte*r als auch für Ihren Gewinn als Selbständige*r Steuern bezahlen müssen.

                                            Wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben möchten, müssen Sie sich beim Gewerbeamt abmelden. Das entsprechende Formular finden Sie entweder auf der Website Ihres Gewerbeamtes oder direkt im Gewerbeamt. Dieses Formular müssen Sie persönlich beim Gewerbeamt abgeben. Bei der Abmeldung müssen Sie außerdem Ihren Gewerbeschein, Ihre Meldebescheinigung, Ihren Ausweis und – falls vorhanden – einen Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzeigen. Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft.

                                            Falls Ihr Unternehmen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist, müssen Sie zusätzlich zur Abmeldung beim Gewerbeamt einen Notar mit der Löschung beauftragen.

                                            Bitte beachten Sie: Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihr Gewerbe endgültig abmelden möchten, können Sie statt einer Abmeldung auch eine sogenannte „Ruhendmeldung“ beim Finanzamt abgeben. Damit pausiert das Gewerbe für eine bestimmte Zeit. Falls Sie dann doch beschließen weiterzumachen, müssen Sie nicht alle Genehmigungen neu beantragen.

                                              مهم

                                              د کاروبار او پانګونې له پيلولو مخکې د  (IHK) او (HWK)  په شان له ادارو د مرستې او مشورې له ترلاسه کولو ځان ډاډه کړئ. همدا شان غوره ده چې د ماليې له يوه سلاکار څخه مشوره واخلئ. د کار په پیل کې د کاروبار سم ډول ټاکلو په اړه ستاسې پرېکړه ډېره مهمه ده.

                                              سره ورته سکالوګانې

                                              په فورم کې زموږ ټولنه

                                              هرې پوښتنې ته ژر ځوابونه ومومئ. د خپلې ټولنې له تجربې څخه ګټه واخلئ او نظرونه تبادله کړئ.

                                              فورم ته دوام ورکړئ

                                              ځای پر ځای ملاتړ

                                              د مشورتي ادارو، ملاقات ځايونو او نورو وړانديزونو په لټه کې ياست؟ نو زموږ لټونګر ماشين. وکاروئ.

                                              سيمه‌ييز لټون ته ورشئ
                                              یو پروژه د
                                              • medienmacher
                                              • د اروپایي ټولنې له خوا تمویل شوی لوګو
                                              • د کورنیو او ملي چارو د فدرالي وزارت له خوا تمویل شوی لوګو
                                              • د مهاجرت، کډوالو او ادغام لپاره د فدرالي حکومت د استازي او د فدرالي حکومت د نژادپالنې ضد استازي له خوا تمویل شوی لوگو
                                              تميلوونکي:
                                              • د ژغورنې د نړيوالې کمېټې لوګو