Visum zum Forschen

Das Bild zeigt eine Forscherin. Sie sitzt an einem Labortisch und untersucht eine Probe unter einem Vergrößerungsglas. Im Hintergrund sieht man einen PC.
Aktualisiert 06.09.2023

Kann ich nach Deutschland kommen und als Forscher*in arbeiten?

In Deutschland gibt es viele interessante Forschungseinrichtungen. Wenn Sie in Deutschland forschen wollen, aber noch nicht hier oder in einem anderen EU-Land leben, benötigen Sie dafür ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung nach §18d Aufenthaltsgesetz.

Achtung!
Am 07. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Erleichterungen, um Deutschland attraktiver für Fachkräfte zu machen. Wann genau die unterschiedlichen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden, ist noch nicht klar. Wenn es soweit ist, werden wir auf unserer Website Updates veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um gut informiert zu sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an unsere Community-Plattform “Together in Germany” wenden, unsere Community-Manager*innen werden Ihre Fragen gerne beantworten!

Was muss ich wissen?

Kann ich ein Visum zum Forschen bekommen?

Sie können ein Forschungs-Visum bekommen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine Aufnahmevereinbarung mit einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannten Forschungseinrichtung. Die Liste der aktuell anerkannten Forschungseinrichtungen finden Sie auf bamf.de.
  • Das Forschungsvorhaben wird tatsächlich durchgeführt.
  • Ihr spezielles Wissen bzw. Ihre speziellen Fähigkeiten sind durch Zeugnisse, etc. nachweisbar.
  • In der Regel muss sich die Forschungseinrichtung außerdem schriftlich verpflichten, Ihren Lebensunterhalt zu sichern sowie eventuelle Kosten, die durch einen weiteren "unerlaubten" Aufenthalt oder eine Abschiebung entstehen, zu übernehmen.
Wo beantrage ich das Visum?

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die genannten Unterlagen dort vorlegen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.

Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und legen die geforderten Unterlagen dort vor.

Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Antragsstellung?

In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die alle Drittstaatsangehörigen für ein Nationales Visum benötigen.

Für ein Forschervisum brauchen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Eine Aufnahmevereinbarung mit einer vom BAMF anerkannten Forschungseinrichtung. Die Liste der aktuell anerkannten Forschungseinrichtungen finden Sie auf bamf.de.
  • Eine Bestätigung der Forschungseinrichtung über die tatsächliche Durchführung des Forschungsvorhabens
  • Nachweise über Ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Eine Verpflichtungserklärung der Forschungseinrichtung für alle Kosten aufzukommen
Was passiert nach der Einreise?

Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Sie dürfen dann für mindestens 1 Jahr in Deutschland bleiben und hier forschen. Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

Was passiert, wenn mein Vertrag mit der Forschungseinrichtung endet?

Nach dem Ende Ihrer Tätigkeit in der Forschungseinrichtung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Für Forscher*innen gilt diese Aufenthaltserlaubnis 9 Monate lang. Die Aufenthaltserlaubnis können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wichtig

Mehr zum Thema Arbeit finden Sie in unseren Kapiteln "Arbeitsvertrag" und "Arbeitnehmerrechte" sowie "Arbeitssuche und Bewerbung".

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