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Nationales Visum Typ D

Photo of a visa application form

Kann ich nach Deutschland einreisen und länger bleiben?

Alle Bürger*innen von sogenannten "Drittstaaten" brauchen ein Visum, um sich länger als 3 Monate in Deutschland aufzuhalten oder hier zu arbeiten. Das bedeutet, dass nur Bürger*innen der EU-Staaten sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, Großbritannien und Nordirland und die vereinigten Staaten von Amerika kein Visum für die Einreise benötigen, wenn sie in Deutschland leben möchten. Dieses Visum für längere Aufenthalte heißt "Nationales Visum Typ D".

Für die meisten Personen aus Drittstaaten gilt auch für kürzere Besuche eine Visumspflicht. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite "Besuchervisum".

Was muss ich wissen?

Das "Nationale Visum Typ D" ist ein Visum für längere Aufenthalte bzw. „Aufenthalte bis auf Weiteres“, also je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis Sie in Deutschland erhalten. Das Visum berechtigt Sie grundsätzlich zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland, den sie aber nur mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Da auch die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis bei den Ausländerbehörden oftmals mehrere Monate dauern kann, sollten Sie sich umgehend nach Einreise in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Damit können Sie je nach Visumstyp auch z.B. arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen. Die verschiedenen Visa-Arten stellen wir Ihnen hier genauer vor:

    Ihr Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder – falls das nicht möglich ist – in einem Nachbarland bzw. in dem Land, in dem Sie wohnen beantragen. Dafür brauchen Sie einen Termin, den Sie online auf der Website der zuständigen Botschaft buchen können. Jede Botschaft bzw. Auslandsvertretung hat ihre eigenen Terminvereinbarungen. Informieren Sie sich am besten auf der Internetseite der deutschen Botschaft, bei der Sie Ihr Visum beantragen. Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

    Die Botschaft wird Ihren Antrag auch an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiterleiten. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie wohnen möchten. Die Ausländerbehörde muss Ihrem Antrag in der Regel auch zustimmen.

    Gut zu wissen: Einige deutsche Konsulate im Ausland arbeiten mit externen Organisationen zusammen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Termine schneller vergeben zu können. Das bedeutet, dass Sie Ihre Unterlagen nicht immer direkt bei einem deutschen Konsulat oder einer deutschen Botschaft abgeben. Diese externen Stellen nehmen Ihre Unterlagen entgegen und leiten sie an das zuständige Konsulat weiter.
    Bitte beachten Sie: Es gibt viele betrügerische Webseiten, die sich als externe Dienstleistungsfirmen für Botschaften ausgeben und viel Geld von Ihnen verlangen oder sogar Ihre persönlichen Daten stehlen wollen. Informieren Sie sich am besten auf der Website des Konsulats oder der Botschaft Ihres Herkunftslandes über externe Dienstleister und vermeiden Sie andere, unzuverlässige Quellen.

      Das Formular für den Visumsantrag bekommen Sie direkt bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft bzw. beim für Sie zuständigen Konsulat. Außerdem können Sie das Formular auch auf auswaertiges-amt.de downloaden und zwei Mal ausdrucken. In einigen Botschaften wird das Antragsformular nur in der dort benutzten Sprachversion akzeptiert.

      Beachten Sie: Meistens müssen Sie alle Dokumente und sonstigen Unterlagen auch mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Das heißt, Sie müssen zwar nicht Ihren Pass, aber zum Beispiel Ihre Geburtsurkunde oft noch ins Deutsche übersetzen und beglaubigen lassen. Dafür gibt es spezielle Übersetzungsbüros im Herkunftsland. Es fallen also zusätzliche Kosten an.Erkundigen Sie sich vorab auf der Website der für Sie zuständigen Botschaft.

        Für ein Nationales Visum brauchen Sie in der Regel mindestens die folgenden Unterlagen:

        • ein ausgefülltes und unterzeichnetes Visumantragsformular (2x)
        • einen gültigen Reisepass,
        • aktuelle biometrische Passfotos
        • einen Finanzierungsnachweis bzw. eine Verpflichtungserklärung. Mehr dazu  finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?" und auf unserer Themenseite zu "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum".
        • weitere Unterlagen abhängig von der Art Ihres Visums. Weitere Dokumente, wie z.B. Arbeitsvertrag, Nachweis über Krankenversicherung oder Wohnraum, hängen vom Einreisezweck ab. So kann es sein, dass Sie bei einer Familienzusammenführung das Sorgerecht für Ihr Kind nachweisen müssen, oder dass Sie für die Einreise bzw. das Visum als Arbeitnehmer*in den entsprechenden Arbeitsvertrag vorlegen müssen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?".

          Die Bearbeitungsgebühr für ein Nationales Visum beträgt für Erwachsene 75 Euro und für Kinder unter 18 Jahre 37,50 Euro. Sie müssen das Geld bereits bei der Antragsstellung bezahlen. 

          Wichtig: Sie bekommen es auch nicht zurück, wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird.

          Bitte beachten Sie: Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen bei den Kosten. Mehr dazu finden Sie auf Deutsch im Merkblatt des Auswärtigen Amts.

            In der Regel müssen Sie mit bis zu 3 Monaten rechnen. Für manche Visa kann es auch länger dauern. Beim Familiennachzug dauert es oftmals erheblich länger. Das ist dann der Fall, wenn auch die Bundesagentur für Arbeit Ihrem Visumsantrag zustimmen muss.
            Bei bestimmten Visumkategorien kann das Visumverfahren jedoch beschleunigt werden. Das betrifft z.B. arbeitsbezogene Visa wie die Blaue Karte EU, das Fachkräftevisum, das Ausbildungsvisum etc. Wie ein beschleunigtes Verfahren beantragt werden kann, erfahren Sie auf der Webseite Make-it-in-Germany.de.

              Die Voraussetzungen dieses Visum unterscheiden sich je nach Ihrem Einreisezweck. Mehr dazu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?".

                Die Gültigkeitsdauer dieses Visum unterscheidet sich je nach Ihrem Einreisezweck. Mehr dazu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?".

                  Sie können mit einem Nationalen Visum Typ D einreisen und dann in Deutschland Asyl beantragen. Ob Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, hängt  von den Umständen in Ihrem Heimatland ab. Oft bekommen Personen, die eine Chance auf Asyl haben, meist erst gar kein Visum. Mehr zum Thema Asylverfahren erfahren Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren" und "Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete".

                  Bitte beachten Sie: Wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben worden ist, müssen Sie selbst bzw. die Person, die eine Verpflichtungserklärung für Sie abgegeben hat, alle Kosten (Unterkunft, Essen, Medizin, etc.) selbst bezahlen. So lange, bis über Ihren Asylantrag entschieden wurde. Das gilt auch für eine eventuelle Abschiebung. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zur "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum". Beachten Sie bitte: Diese Regelung unterscheidet sich vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wenn Angehörige nach der Einreise einen Asylantrag aus eigenen Gründen stellen (z.B. beim Familiennachzug), gilt in diesem Fall das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

                    Wichtig

                    Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Korea, Großbritannien, Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika müssen das Visum nicht vorab bei der Botschaft beantragen. Sie können es auch erst nach der Einreise beantragen.

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