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Illegale Beschäftigung

Business person paying cash

Was ist illegale Beschäftigung?

Wer in Deutschland arbeitet, muss in aller Regel Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung zahlen. Wer das nicht tut, arbeitet vermutlich "illegal" – und illegale Beschäftigung ist keine Kleinigkeit: Sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen drohen schwere Strafen, wenn eine Beschäftigung nicht richtig angemeldet wird. Hier erklären wir, wie Sie illegale Beschäftigung erkennen, was Sie beachten müssen und wo Sie Hilfe finden. Außerdem erfahren Sie, ob illegale Beschäftigung Konsequenzen für Ihren Aufenthalt haben könnte.

Was muss ich wissen?

Illegale Beschäftigung heißt, dass jemand arbeitet, ohne bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet zu sein. Ihr*e Arbeitgeber*in muss Sie zur Sozialversicherung und beim Finanzamt anmelden, damit Sie legal beschäftigt sind. Zur Sozialversicherung gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Ohne diese Anmeldung ist es in Deutschland verboten zu arbeiten. Wenn also im Rahmen Ihrer Arbeit weder Steuern noch Sozialabgaben abgeführt werden, arbeiten Sie illegal.

Auch die Ausübung eines Gewerbes oder Handwerks ohne Mitteilung gegenüber den Behörden und ohne Anmeldung wird in Deutschland als illegale Beschäftigung gezählt. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie als Haushaltshilfe arbeiten oder Handwerkstätigkeiten übernehmen, ohne für diese Arbeit eine Rechnung auszustellen und Steuern an den Staat zu zahlen. Häufig werden solche Arbeiten bar auf die Hand bezahlt.

Illegale Beschäftigung liegt hingegen vor, wenn Sie ohne erforderlichen Aufenthaltstitel und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten: Um legal beschäftigt zu werden, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Ob sie eine Arbeitserlaubnis bekommen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen zur Arbeitsmarktzulassung finden Sie zudem im Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland der Bundesagentur für Arbeit.

Darüber hinaus wird von illegaler Beschäftigung gesprochen, wenn Unternehmen ihren Angestellten keinen Mindestlohn zahlen. Dieser Mindestlohn beträgt seit 1. Oktober 2022 genau 12 Euro brutto pro Stunde. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Arbeitsvertrag unter der Frage: „Wie hoch muss der Lohn sein?“

    Damit Sie nicht illegal arbeiten, muss Ihr*e Arbeitgeber*in Sie zur Sozialversicherung anmelden. Tut er*sie dies nicht, muss er*sie mit einer Strafe rechnen.

    Für die Anmeldung müssen Sie Ihm*Ihr die notwendigen Unterlagen geben. Dazu gehören:

    Wenn Ihr*e Arbeitgeber*in Sie nicht nach diesen Unterlagen und Informationen fragt oder diese nicht haben will, kann es sein, dass Sie von ihm*ihr nicht angemeldet wurden. Ein weiterer Hinweis kann sein, dass Sie Ihr Gehalt immer bar auf die Hand ausbezahlt bekommen. In Deutschland wird Ihr Gehalt/Lohn normalerweise auf Ihr Konto überwiesen. Sie können Ihr*e Arbeitgeber*in bitten, das Geld zu überweisen und Ihnen eine Abrechnung über die Zahlung zu schicken.

    Wenn Sie die Vermutung haben, dass Ihr*e Arbeitgeber*in Sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet hat, können Sie bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob Sie angemeldet sind. Ihr*e Arbeitgeber*in hat sechs Wochen Zeit, um Sie anzumelden, nachdem Sie Ihre Arbeit begonnen haben. In manchen Branchen muss diese Anmeldung sogar spätestens bei Arbeitsaufnahme gemacht werden. Welche Wirtschaftsbereiche das sind, erfahren Sie hier: Zoll online - Anmeldung und Beitragspflicht.

    Wenn Sie nur wenige Stunden in der Woche arbeiten, sind Sie womöglich Minijobber*in – auch in diesem Fall muss Ihr*e Arbeitgeber*in Sie aber anmelden. Mehr Informationen finden Sie in unserem Kapitel Minijob.

    Wenn Ihr*e Arbeitgeber*in Sie zur Sozialversicherung anmeldet, bekommen Sie eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung.

    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie angemeldet sind, lassen Sie sich unbedingt bei einer Beratungsstelle von Faire Integration beraten. Sie können sich auch informieren, ob es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt und diesen ansprechen.

     

    (Quelle: Faire Integration)

      Wenn Sie ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, bedeutet das, dass Sie selbst und Ihr*e Arbeitgeber*in keine Beiträge in die Sozialversicherung für Sie zahlen. Diese Beiträge sichern Sie allerdings ab, wenn Sie krank oder arbeitslos werden oder in Rente gehen. Denn nur, wenn Sie in diese Sozialversicherungen eingezahlt haben, können Sie auch Leistungen erhalten.

      Das ist auch wichtig, wenn Sie bei der Arbeit einen Unfall erleiden. Normalerweise haben Sie dann Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung. Diese übernimmt alle anfallenden Kosten für Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Verletztengeld. Wenn Sie allerdings eine illegale Beschäftigung ausüben und dabei einen Unfall haben, besteht dieser gesetzliche Versicherungsschutz für Sie nicht. Auch die gesetzliche Krankenversicherung springt nicht ein, wenn bewiesen wurde, dass Sie ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet haben.

      Zusätzlich ist es viel schwerer für Sie, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn sie illegal arbeiten. So haben Sie zum Beispiel keinen Kündigungsschutz, der Ihnen als regulärer Arbeitnehmer*in in bestimmten Fällen laut Arbeitsrecht zusteht. Dieser Kündigungsschutz ist in Deutschland sehr stark: Er schützt Sie davor, Ihre Arbeit von einem Tag auf den anderen zu verlieren.

      Arbeitgeber*innen nutzen illegale Beschäftigung auch, um die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn zu umgehen. Das heißt, dass Sie häufig viel schlechter bezahlt werden, wenn Sie illegal arbeiten. Auch sind die Bedingungen in der illegalen Beschäftigung oft viel schlechter als bei einer legalen Beschäftigung, weil Arbeitgeber*innen sich nicht an gesetzliche Vorschriften wie beispielsweise zu Pausenzeiten halten.

      Außerdem kann die Zollbehörde die Ausländerbehörde informieren, wenn Sie ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Das könnte Konsequenzen für Ihren Aufenthalt haben.

      Wichtig: Auch wenn Sie ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt sind und/oder ohne notwendige Arbeitserlaubnis tätig sind, haben Sie ein Recht auf Ihren Lohn. Bei Problemen mit dem*r Arbeitgeber*in lassen Sie sich unbedingt bei einer Beratungsstelle von Faire Integration oder Ihrer Gewerkschaft beraten, wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind! Diese können Ihnen helfen, wenn Sie gegen Ihre*n Arbeitgeber*in vor Gericht vorgehen wollen.

        Wenn Ihnen illegale Beschäftigung nachgewiesen wird, hat das vielleicht auch Folgen für Ihren Aufenthalt. Denn die Zollbehörde kann die Ausländerbehörde darüber informieren, so dass Ihnen nicht nur Bußgelder und/oder Haftstrafen drohen, sondern auch eine Ausweisung oder Abschiebung. Mit dieser Ausweisung kann einhergehen, dass Sie bis zu fünf Jahre nicht nach Deutschland einreisen bzw. sich nicht im Land aufhalten dürfen. Mehr Informationen zur Ausweisung und zur Frage, wo Sie Hilfe finden, gibt es in unserem Kapitel „Abschiebung“.

        Auch für Ihre*n Arbeitgeber*in hat das Folgen: Ihm*Ihr droht, einen Teil der Kosten für Ihre Ausweisung oder gar die kompletten Kosten bezahlen zu müssen, wenn Ihnen für Ihren Anteil das Geld fehlt.

        Die Ausweisung oder Abschiebung ist eine besonders harte Strafe für illegale Beschäftigung: Sie droht dann, wenn es sich um einen schweren Fall von illegaler Beschäftigung handelt. Dieser liegt zum Beispiel vor, wenn Sie selbst illegal arbeiten und zusätzlich noch andere Menschen illegal beschäftigen. Ebenso kann eine Ausweisung die Folge sein, wenn Ihnen neben der illegalen Beschäftigung noch andere Verbrechen nachgewiesen werden.

        Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, kann eine illegale Beschäftigung dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Zusätzlich droht Ihnen auch in diesem Fall die Ausweisung.

        In manchen Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen, damit Sie einen Aufenthaltstitel bekommen. Wird Ihnen illegale Beschäftigung nachgewiesen, kann die Bundesagentur für Arbeit diese Zustimmung verweigern.

          Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis haben, dann gilt diese in der Regel für eine ganz bestimmte Arbeitsstelle. Diese Arbeitsstelle wird von Ihrer*Ihrem Arbeitgeber*in in einem Formular beschrieben, bevor Sie Ihre Arbeit beginnen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitserlaubnis“.

          Wenn Sie nun befördert werden, also eine bessere Position bekommen, müssen Sie unter Umständen bei der Ausländerbehörde eine Änderung Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen. Ohne diese Änderung der Arbeitserlaubnis kann es sein, dass Sie illegal beschäftigt werden, ohne dass Sie oder Ihr*e Arbeitgeber*in das merken.

          Eine solche Änderung der Arbeitserlaubnis ist auch nötig, wenn Sie Ihre*n Arbeitgeber*in wechseln.

            Grundlage für die Bekämpfung von illegale Beschäftigung in Deutschland ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Für die Bekämpfung von Verstößen gegen dieses Gesetz sind die Bundeszollverwaltung mit der Einheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ und die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden zuständig.

            Was kontrolliert der Zoll?

            Die Beschäftigten der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Zolls prüfen unter anderem, ob:

            • Arbeitgeber*innen ihre Beschäftigten korrekt zur Sozialversicherung angemeldet haben. Zur Sozialversicherung gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
            • Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld I und Bürgergeld, zu Unrecht bezogen werden.
            • Arbeitsbescheinigungen oder Nebeneinkommensbescheinigungen richtig ausgestellt wurden.
            • Ausländer*innen arbeiten, ohne die dafür nötige Erlaubnis zu haben.
            • ausländische Arbeitnehmer*innen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer*innen.
            • die Lohn- und Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland kommen und hier arbeiten, eingehalten werden („Arbeitnehmer-Entsendegesetz“). Dazu gehört auch die Zahlung des Mindestlohns („Mindestlohngesetz).
            • Beschäftigte, die steuerpflichtig sind, für Ihre Arbeit auch Steuern zahlen (z.B. Lohn- und Umsatzsteuer).

            Der Zoll prüft dabei, ohne sich vorher anzumelden und ohne, dass es einen konkreten Grund geben muss. Er nimmt sich auch zurückliegende Zeiträume vor. Außerdem wird er bei den Prüfungen von unterschiedlichsten Behörden unterstützt, darunter den Finanzbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, auch in ihrer Funktion als Familienkasse, oder der Bundesnetzagentur. Diese Stellen tauschen stetig Informationen und etwaige Verdachtsmomente aus.

            Was kontrollieren die kommunalen "Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden"?

            Die Beschäftigten der kommunalen Behörden prüfen, ob:

            • ein*e Gewerbetreibende*r ihrer*seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes oder Reisegewerbes nachgekommen ist.
            • die Handwerksrolleneintragung vorliegt: Wer ein selbstständiges Handwerk ausübt und das als Gewerbe macht, muss sich für bestimmte Handwerke in die Handwerksrolle eintragen. Das ist das Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker*innen. Ein zulassungspflichtiges Handwerk üben Sie zum Beispiel aus, wenn Sie als Maurer*in, Dachdecker*in oder Maler*in arbeiten. Eine Liste aller zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie bei der Handwerkskammer Berlin.

            Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sind gesetzlich verpflichtet, bei Prüfungen des Zolls mitzuwirken. Sie müssen vor allem

            • die erforderlichen Auskünfte geben,
            • die entsprechenden Unterlagen vorlegen und
            • erlauben, dass die Zoll-Beamt*innen Grundstücke und Geschäftsräume des*der Arbeitgeber*innen betreten.

            Die Zollverzugsbeamt*innen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Polizist*innen. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, arbeiten sie außerdem eng mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Bundespolizei zusammen. Sie sind berechtigt, Festnahmen und Vollstreckungen von Haftbefehlen durchzuführen.

              Bei einer illegalen Beschäftigung werden sowohl Auftraggeber*in als auch Arbeitnehmer*in bestraft. Unwissenheit schützt dabei nicht. Das heißt, dass Sie auch bestraft werden, wenn Sie gar nicht wussten, dass Sie illegal Beschäftigt sind.

              Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt davon ab, ob die illegale Beschäftigung als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Eine Ordnungswidrigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie ein Gewerbe nicht angemeldet haben, Ihren Handwerksbetrieb nicht in die Handwerksrolle eingetragen haben, obwohl Sie dazu verpflichtet gewesen wären, oder notwendige Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt haben. In all diesen Fällen kann es zu Geldbußen bis zu 50.000 Euro kommen.

              Wird die illegale Beschäftigung als Straftat eingestuft, können auch höhere Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen drohen. Das trifft zum Beispiel auf Auftrag- bzw. Arbeitgeber*innen zu, die für Arbeitsnehmer*innen ohne Arbeitserlaubnis keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahren Haft, in besonders schweren Fällen sogar mehr. Diese Strafen können auch verhängt werden, wenn sie Ausländer*innen ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel beschäftigen oder zu Bedingungen, die viel schlechter sind als die für deutsche Arbeitnehmer*innen.

              Und schließlich können Sie selbst und Ihr*e Auftrag- bzw. Arbeitgeber*in wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden, falls Sie bei der illegalen Beschäftigung erwischt werden. Auch hier sind Geld- und Freiheitsstrafen möglich. Wenn Sie als Ausländer*in ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung arbeiten, können Sie zudem mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

                Wenn Sie Bürgergeld bekommen und bei der illegalen Beschäftigung erwischt werden, drohen Ihnen empfindliche Strafen. Denn Bürgergeld-Empfänger*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Einkünfte beim Jobcenter zu melden. Diese Einkünfte werden (teilweise) auf das Bürgergeld angerechnet. Informieren Sie das Jobcenter nicht darüber, erschleichen Sie Sozialleistungen. Dann wird von Leistungsbetrug gesprochen. Darüber hinaus machen sie Bürgergeld-Empfänger*innen, die illegal Beschäftigt sind, der Steuerhinterziehung schuldig.

                Wenn Ihnen der Zoll als Bürgergeld-Empfänger*in illegaler Beschäftigung nachweist, kann es sein, dass Sie die Bürgergeld-Leistungen, die Sie bekommen haben, teilweise oder ganz zurückzahlen müssen. Zusätzlich droht Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann diese Freiheitsstrafe sogar zehn Jahre betragen.

                  Eine illegale Beschäftigung kann nicht nur bei Arbeitslosen und Scheinselbstständigen vorkommen, sondern auch bei Menschen, die regulär angestellt sind. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer legalen Tätigkeit illegal arbeiten, machen Sie sich strafbar. Erfährt Ihr*e Arbeitgeber*in davon, kann dies Grund für eine fristlose Kündigung Ihres Arbeitsvertrages sein. In so einem Fall kann Ihr*e Arbeitgeber*in Ihnen wegen Ihres Verhaltens kündigen. Das ist vor allem dann möglich, wenn Sie illegal für die Konkurrenz gearbeitet haben oder dem Unternehmen potenzielle Kund*innen durch ihre illegale Beschäftigung „stehlen“. Wichtig sind hier aber die konkreten Umstände des Einzelfalls. Das bedeutet, dass in solchen Streitfällen ein Arbeitsgericht darüber entscheidet, ob eine fristlose Kündigung wegen einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis wirksam ist oder nicht.

                    Wenn Sie für jemanden arbeiten und dafür kein Geld bekommen, handelt es sich nicht um eine illegale Beschäftigung, sondern um eine Gefälligkeit. Genauer wird das im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) beschrieben. Darin steht, dass keine illegale Beschäftigung vorliegt, wenn die durchgeführten Arbeiten

                    • von Angehörigen,
                    • im Rahmen der Nachbarschaftshilfe,
                    • im Wege der Selbsthilfe (bei der Durchführung eines Bauvorhabens) oder
                    • aus Gefälligkeit erbracht werden.

                    Das bedeutet, dass keine illegale Beschäftigung vorliegt, wenn Sie für Familienangehörige, Freund*innen Nachbar*innen oder auch Kolleg*innen freiwillig Arbeiten verrichten, ohne dafür eine Bezahlung zu erwarten. Selbst, wenn Sie dann aus Dankbarkeit etwas Geld bekommen, ist das keine illegale Beschäftigung, weil die Tätigkeit nicht auf einen Gewinn ausgelegt war und nicht regelmäßig ausgeführt wurde. Wenn Sie allerdings regelmäßig für Ihre Nachbarin den Rasen mähen und dafür Geld bekommen, kann durchaus illegale Beschäftigung vorliegen.

                      Scheinselbstständigkeit ist eine besondere Form der illegalen Beschäftigung: Sie liegt dann vor, wenn Sie offiziell zwar als Selbstständige*r arbeiten, tatsächlich aber nur für ein einziges Unternehmen und dort nicht wirklich eigenverantwortlich tätig sind. Das bedeutet, dass Sie nur auf dem Papier selbständig sind, aber eigentlich wie ein Angestellte*r behandelt werden. In diesem Fall müsste das Unternehmen Sie eigentlich regulär anstellen und Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer zahlen. Eine scheinselbstständige Beschäftigung ist in Deutschland strafbar. Das gilt sowohl für Auftraggeber*innen als auch für Auftragnehmer*innen. Mehr zum Unterschied zwischen Scheinselbständigkeit und echter Selbständigkeit erfahren Sie auf der Website des DGB.

                        Eine illegale Beschäftigung kann in fast allen Arbeitsfeldern auftreten. Besonders häufig kommt sie allerdings in den Branchen Bau, Gaststätten, Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Transport, Schausteller*innen, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen sowie in der Fleischwirtschaft vor. Weil die Kontrollbehörden in diesen Bereichen öfter auf Formen der illegalen Beschäftigung treffen, schreibt das "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz" für diese vor, dass die dort Beschäftigten immer Ausweise mitführen müssen.

                          Wenn Sie unsicher sind, ob Sie illegal Beschäftigt sind, oder nicht wissen, ob Ihr*e Arbeitgeber*in Sie angemeldet hat, wenden Sie unbedingt an eine Beratungsstelle von Faire Integration oder Ihre Gewerkschaft, wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind!

                            Eine illegale Beschäftigung kann reguläre Arbeitsplätze gefährden: Weil für illegale Beschäftigungen keine Steuern bezahlt werden, ist die Arbeitskraft günstiger. Außerdem entgehen dem Staat durch "Schwarzarbeit Steuereinnahmen". Für das Jahr 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beispielsweise mehr als 48.000 Arbeitgeber*innen, leitete mehr als 120.000 Strafverfahren ein und ermittelte fast 790 Millionen Euro an Steuer- und Sozialversicherungsschäden.

                              Wichtig

                              Sie können Mitglied in einer Gewerkschaft werden, auch wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei den meisten Gewerkschaften brauchen Sie aber eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland; eine Arbeit ist nicht unbedingt notwendig. Mehr zum Thema Gewerkschaften, finden Sie in unserem Kapitel "Betriebsrat und Gewerkschaft".

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