Eine Wohnung mieten
Was ist wichtig, wenn ich in mein neues Zuhause ziehe?
Eine neue Wohnung zu finden, ist in vielen deutschen Städten herausfordernd. Wenn Sie endlich eine Wohnung gefunden haben, gibt es viel vorzubereiten: Sie müssen z. B. den Mietvertrag prüfen, Strom und Internet anmelden und den Umzug planen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen. Am Ende der Seite gibt es eine Checkliste , die Ihnen hilft, alles gut zu planen.
Was muss ich wissen?
Wenn Sie die Zusage für eine Wohnung bekommen haben, freuen Sie sich bestimmt: Oft dauert es Monate, bis man ein neues Zuhause findet. Jetzt ist es wichtig, die nächsten Schritte gut zu planen. Ob Sie in eine Wohnung, eine WG oder eine befristete Wohnung ziehen, spielt dabei keine Rolle. Sie müssen nämlich auf verschiedene Dinge achten. Weitere Informationen zur Wohngemeinschaft (WG) und befristeten Wohnung finden Sie auf unserer Themenseite „Wohnformen – Welche Wohnarten gibt es?“.
Bevor Sie in Ihre neue Wohnung einziehen, müssen Sie den Mietvertrag unterschreiben. Schauen Sie sich die Wohnung vorher genau an. So kann die offizielle Wohnungsübergabe, bei der Sie die Schlüssel für Ihre neue Wohnung oder Ihr Zimmer bekommen, möglichst stressfrei verlaufen.
In den Wochen vor Ihrem Einzug müssen Sie viele Dinge erledigen. Sie müssen Möbel suchen und vielleicht die Wohnung renovieren. Außerdem brauchen Sie einen Telefon- und Internetanbieter und müssen den Umzug organisieren. Vergessen Sie nicht, auch Ihre Post an die neue Adresse weiterzuleiten.
Nach der Wohnungsübergabe müssen Sie sich noch um einen Strom- und gegebenenfalls auch einen Gasanbieter kümmern und Ihren neuen Wohnsitz bei verschiedenen Stellen melden. Darüber hinaus müssen Sie sich für den Rundfunkbeitrag anmelden – alles Wichtige dazu steht auf unserer Themenseite „Rundfunkbeitrag“.
Mehr Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie in den folgenden Abschnitten. Eine Checkliste am Ende dieser Seite fasst die wichtigsten Punkte kurz zusammen.
Bei den Mietkosten wird zwischen Netto- oder Kaltmiete und Brutto- oder Warmmiete unterschieden. Die Nettomiete deckt nur die Kosten für die Wohnung ab. Hinzukommen aber noch die Betriebs- oder Nebenkosten, zu denen Wasserkosten, Müllabfuhr und oft auch die Heizkosten sowie ähnliche Betriebskosten gehören. Wichtig für Sie ist also die Brutto- oder Warmmiete, denn diese beschreibt den Betrag, den Sie tatsächlich zahlen müssen. Die Mietkosten müssen im Mietvertrag genau aufgeschlüsselt werden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite „Mietvertrag“ .
Gut zu wissen: In diesen Kosten sind die Stromkosten für Ihre Wohnung nicht enthalten. Und manchmal auch nicht die Gaskosten, falls in Ihrer neuen Wohnung mit Gas gekocht und/oder geheizt wird. Für Strom und gegebenenfalls Gas müssen Sie selbst Verträge abschließen und zusätzliche Kosten bezahlen. Gleiches gilt für Telefon und Internet. Mehr dazu erfahren Sie in den Abschnitten „Wie finde ich einen Gas- und Stromanbieter?“ und „Wie finde ich einen Anbieter für Telefon und Internet?“.
Wenn Sie Geld vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen, müssen Sie das vor der Wohnungssuche klären. Das Amt bezahlt nur bis zu einem bestimmten Betrag und nur, wenn bestimmte Regeln erfüllt sind. Holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung von der Behörde, dass Sie eine eigene Wohnung suchen dürfen. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen, wie hoch die Miete sein darf und welche Bedingungen die Wohnung erfüllen muss. Die erlaubte Miethöhe kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Sie hängt von Dingen wie der Art der Heizung und der Größe des Gebäudes ab. Die Wohnung muss eine bestimmte Größe haben und darf nicht zu groß sein. Viele Ämter akzeptieren keine befristeten Mietverträge oder Verträge mit steigender Miete (Staffelmiete). Fragen Sie deshalb vorher nach den genauen Regeln für Ihre Wohnungssuche.
Gut zu wissen: Die Staffelmiete ist eine besondere Mietenform. Hier wird von Anfang an festgelegt, dass die Miete regelmäßig erhöht wird. Im Vertrag steht genau, wann und um wie viel die Miete steigt, zum Beispiel jedes Jahr um einen bestimmten Betrag. So wissen Mieter*innen und Vermieter*innen von Anfang an, wie sich die Miete entwickelt.
Wenn Sie eine Zusage für eine Wohnung haben, bitten Sie den*die Vermieter*in um ein Mietangebot. Auf diesem Angebot müssen alle wichtigen Informationen über die Wohnung und die Telefonnummer des*der Vermieter*in stehen. Viele Ämter haben dafür spezielle Formulare, die Sie dem*der Vermieter*in geben können. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen nach einem Formular. Wenn der*die Vermieterin das Formular ausgefüllt hat, bringen Sie es so schnell wie möglich zu Ihren Sachbearbeiter*innen. Diese prüfen das Angebot und bestätigen, dass die Kosten übernommen werden. Mit dieser Bestätigung gehen Sie zurück zum*zur Vermieter*in und unterschreiben den Mietvertrag.
Beachten Sie: Wenn Sie mit einem Visum in Deutschland sind, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, bekommen Sie normalerweise keine finanzielle Hilfe. Wenn Sie Probleme haben, Ihre Miete zu bezahlen, lassen Sie sich beraten. Wir helfen Ihnen, eine Beratungsstelle zu finden. Melden Sie sich einfach in unserem kostenlosen und anonymen Community-Forum an.
Mit einer Mietkaution sichern sich Vermieter*innen finanziell ab. Falls Sie die Miete nicht bezahlen oder etwas in der Wohnung beschädigen, können Vermieter*innen die Kaution einbehalten. Die Kaution darf nicht mehr als drei Nettomieten betragen und muss spätestens zum Einzug bezahlt werden. Die genauen Regeln und weitere Details werden auf unserer Themenseite Mietvertrag erläutert.
Eine Wohnung in Deutschland zu finden, kann sehr schwer sein – umso größer ist die Freude, wenn man eine Zusage bekommt. Aber vergessen Sie nicht, den Mietvertrag genau zu prüfen, bevor Sie unterschreiben. Der Mietvertag ist die rechtliche Vereinbarung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen. Er regelt zum Beispiel, wie sich die Miete zusammensetzt und wie hoch die Kaution ist, die Sie vor dem Einzug bezahlen müssen. Worauf Sie hier insgesamt achten sollten, erfahren Sie auf unserer Themenseite zum Mietvertrag.
Bevor Sie in Ihre neue Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) ziehen, schauen Sie sich die Räume genau an. Achten Sie auf Schäden wie Risse in Fliesen, Flecken auf dem Teppich oder Kratzer an Küchenschränken, falls es eine Einbauküche gibt. Solche kleinen Mängel oder „Schönheitsfehler“ müssen Vermieter*innen nicht repariert werden. Sie sollten sie aber in einem sogenannten Übergabeprotokoll festhalten und vom*von der Vermieter*in vor dem Einzug unterschreiben lassen. Das ist wichtig, damit Sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Sie wieder aus der Wohnung ausziehen.
Prüfen Sie auch, ob alle Fenster richtig schließen, die Wasserhähne und das warme Wasser sowie alle Steckdosen und die Toilette funktionieren.
Gut zu wissen: Das Übergabeprotokoll wird in der Regel bei der Wohnungsübergabe erstellt. Im Protokoll werden auch die Zählerstände für Strom und gegebenenfalls auch Gas aufgeschrieben. Tipps für das Übergabeprotokoll hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt.
Beachten Sie: Größere Mängel wie zum Beispiel Schimmel in den Wohnräumen, feuchte Wände, kaputte Fenster oder Heizungen müssen von Vermieter*innen beseitigt werden. Auch solche Mängel sollten Sie vor dem Einzug protokollieren.
Nicht vergessen: Reservieren Sie rechtzeitig einen Umzugswagen und beantragen Sie ein Haltverbot für den Umzugstag. Das Haltverbot sorgt dafür, dass genug Platz für die Transportfahrzeuge da ist, besonders wenn die Straße in die Sie ziehen wenig Parkplätze hat. Den Antrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen „Straßenverkehrsbehörde“ stellen. Der Antrag braucht mindestens vier Wochen – stellen Sie ihn also möglichst früh.
Einige Tage vor dem Umzug oder spätestens am Tag des Einzugs findet die Wohnungsübergabe statt. Dabei gehen Sie mit dem*der Vermieterin oder jemandem von der Hausverwaltung durch die Wohnung und notieren Mängel im Übergabeprotokoll. An diesem Tag erhalten Sie auch die Schlüssel zur Wohnung. Die Schlüsselübergabe sollte also immer persönlich stattfinden.
Wenn die Wohnung nicht möbliert ist oder kein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) ist, sollte die Wohnung ganz leer sein, damit Sie Schäden besser sehen können.
Gut zu wissen: Mögliche Mängel werden in einem Übergabeprotokoll notiert, damit Sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Sie wieder aus der Wohnung ausziehen. Darüber hinaus bekommen Sie mindestens einen Satz Schlüssel für die Wohnung. Die Anzahl der übergebenen Schlüssel wird ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten.
Schließlich werden bei der Übergabe auch die Zählerstände für Strom sowie gegebenenfalls Gas aufgeschrieben. Diese Angaben müssen Sie an Ihren Stromanbieter und gegebenenfalls auch Ihren Gasanbieter melden.
Kurze Tipps für das Übergabeprotokoll hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt.
Strom ist nicht in der Miete enthalten, Sie müssen Strom also zusätzlich zur Miete bezahlen. Um die Anmeldung bei einem Stromanbieter müssen Sie sich selbst kümmern. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und so den für Sie günstigsten Tarif zu finden. Tarifrechner wie z.B. Check24 können hier helfen. Wenn Sie einen Stromanbieter gefunden haben, können Sie sich online anmelden. Der Stromanbieter wird Sie bei der Anmeldung auch nach dem aktuellen Stand Ihres Stromzählers fragen. Diesen Zählerstand finden Sie auf dem Übergabeprotokoll, dass Sie bei der Übergabe vom*von der Vermieter*in bzw. der Hausverwaltung bekommen haben.
Wenn Sie mit Gas kochen oder heizen, kann es auch sein, dass Sie sich selbst bei einem Gasanbieter anmelden müssen. Ihr*e Vermieter*in wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen. Die Anmeldung funktioniert genauso wie beim Strom. Auf Check24 finden Sie einen Tarifrechner für Gasanbieter.
Gut zu wissen: Solange Sie keinen Vertrag mit einem Strom- und gegebenenfalls Gasanbieter abgeschlossen haben, schaltet sich automatisch die sogenannte Grundversorgung ein. Sie haben also sofort Strom und Gas, ohne dass sie vorher einen Vertrag abschließen. Die Grundversorgung wird vom örtlichen Anbieter übernommen, dieser heißt z. B. „Stadtwerke“. Die Grundversorgung ist meist teurer als andere Tarife, es lohnt sich also einen Vertrag mit einem anderen Tarif abzuschließen.
Bitte beachten Sie: Ihr Stromanbieter (und gegebenenfalls auch Ihr Gasanbieter) wird monatlich einen festgelegten Betrag von Ihrem Konto abbuchen. Dabei handelt es sich um einen Schätzwert. Das bedeutet, dass einmal im Jahr Ihr tatsächlicher Stromverbrauch überprüft wird. Dann erhalten Sie entweder Geld zurück oder müssen Geld nachzahlen – je nachdem, ob Sie weniger oder mehr Strom als vermutet verbraucht haben. Für die Überprüfung Ihres tatsächlichen Verbrauchs wird Sie Ihr Stromversorger kontaktieren und Sie nach dem aktuellen Stand Ihres Stromzählers fragen. Gleiches gilt für Ihren Gasanbieter, falls Sie in Ihrer Wohnung Gas nutzen.
Die Kosten für Telefon und Internet sind in der Miete nicht enthalten. Das ist anders wenn Sie in eine bestehende Wohngemeinschaft (WG) ziehen: Dann gibt es höchstwahrscheinlich schon einen Telefon- und Internetvertrag und Sie klären mit Ihren neuen Mitbewohner*innen, wie hoch Ihr Anteil an den Kosten ist.
Ziehen Sie allerdings in eine Wohnung oder gründen eine neue Wohngemeinschaft, müssen Sie sich bei einem Telefon- und Internetanbieter anmelden. Hier lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um das Paket auszuwählen, das am besten zu Ihnen passt. Tarifrechner wie z.B. Check24 können einen hilfreichen Überblick geben. Es kann sich auch lohnen, beim Anbieter Ihres Handy-Vertrags nachzufragen: Hat dieser auch Telefon und Internet im Angebot, bekommen Sie vielleicht ein günstigeres Gesamtpaket.
Bitte beachten Sie: Je günstiger der Preis für Ihren Telefon- und Internetanschluss, umso länger binden Sie sich häufig an Ihren Anbieter. Prüfen Sie die Vertragslaufzeiten gründlich, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie keine Briefe verpassen, können Sie für einen bestimmten Zeitraum einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post und der Pin Mail AG stellen. Dafür müssen Sie aber Geld bezahlen.
Denken Sie auch daran, Türschild, Briefkasten und Klingel Ihrer neuen Wohnung mit Ihrem Namen zu beschriften – in manchen Wohnungen übernimmt die Hausverwaltung das für Sie, damit Klingelschilder und Briefkästen im Haus einheitlich aussehen. Fragen Sie am besten bei der Wohnungsübergabe danach.
Nach Ihrem Umzug müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dieses Amt wird oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Themenseite Wohnsitz an- und abmelden.
Teilen Sie auch der Ausländerbehörde schnell Ihre neue Adresse mit. Informieren Sie auch alle anderen wichtigen Stellen mit denen Sie zu tun haben über Ihre neue Adresse. Das sind z. B. das Jobcenter, Sozialamt, Finanzamt, Ihre Bank, Ihr*e Arbeitgeber*in und Ihre Versicherungen.
Nach dem Umzug müssen Sie sich für den Rundfunkbeitrag anmelden. Wenn Sie in eine Wohngemeinschaft (WG) ziehen, ist die Wohnung vielleicht schon angemeldet, und Sie zahlen nur einen Teil des Beitrags. Auf unserer Themenseite zum Rundfunkbeitrag erfahren Sie, wie die Anmeldung funktioniert, welche Fristen es gibt und wie Sie sich eventuell von der Zahlung befreien lassen können.
Sie können günstige Möbel in sogenannten „Gebrauchtwarenhäusern“ oder im „Sozialkaufhaus“ finden. Das sind Kaufhäuser, wo unter anderem gebrauchte Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, Kleidung oder Spielsachen sowie Bücher und CDs verkauft werden. Die Sachen sind meist Spenden von Menschen, die sie nicht mehr brauchen. Viele Kaufhäuser werden von Sozialverbänden oder gemeinnützigen Organisationen betrieben. Um ein Kaufhaus in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie bei der Internetsuche „Sozialkaufhaus“ und Ihren Wohnort ein.
Auf Flohmärkten oder Trödelmärkten finden Sie oft gebrauchte Möbel und andere Sachen für Ihren Haushalt. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite „Flohmärkte“.
Im Internet gibt es verschiedene Plattformen, wo Menschen ihre gebrauchten Möbel oder andere Dinge für den Haushalt verkaufen oder verschenken. Das ist zum Beispiel Kleinanzeigen. In der Rubrik „zu verschenken“ finden Sie Dinge, die andere Menschen kostenlos abgeben. Die Rubrik können Sie nach Orten in Ihrer Nähe filtern. Manchmal brauchen Sie einen Account, um die Anbieter*innen zu kontaktieren. Ein Account ist kostenlos.
Mit dem Einzug in eine Wohnung können eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung für Sie interessant werden. Diese Versicherungen sind freiwillig, versichern Sie aber gegen finanzielle Risiken ab. Alles Wissenswerte zu diesen beiden freiwilligen Versicherungen finden Sie auf unserer Themenseite „Zusatzversicherungen“.
Mietvertrag prüfen, Strom und Internet beauftragen, Umzug organisieren: Nach der Wohnungszusage gibt es einiges zu tun. Folgende Checkliste fasst das Wichtigste zusammen:
Direkt nach der Wohnungszusage:
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag gründlich, bevor Sie ihn unterschreiben.
- Klären Sie, wie Sie die Miete bezahlen – vor allem, wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt oder Jobcenter für die Mietkosten bekommen.
Ein bis zwei Monate vor dem Einzug
- Schließen Sie einen Telefon- und Internetvertrag ab.
- Suchen Sie Möbel für Ihr neues Zuhause, wenn Sie nicht in eine möblierte Wohnung ziehen. Im Abschnitt „Wo finde ich günstige Möbel?“gibt es ein paar Tipps.
- Legen Sie einen Umzugstermin fest und beantragen Sie gegebenenfalls eine Halteverbotszone für den Tag des Umzugs.
Eine Woche vor dem Umzug
- Eine Woche vor dem Umzug, spätestens aber am Tag des Einzugs sollte die Wohnungs- und Schlüsselübergabe stattfinden. Dabei werden auch die Zählerstände für Strom und gegebenenfalls auch Gas abgelesen. Mehr Infos dazu finden Sie im Abschnitt "Worauf sollte ich vor dem Einzug achten?“.
- Suchen Sie nach dem Ablesen der Zählerstände einen Stromanbieter und gegebenenfalls auch Gasanbieter.
- Überweisen Sie nach Unterzeichnung des Mietvertrags, spätestens aber zum Einzug die Kaution für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues WG-Zimmer.
Nach dem Einzug
- Melden Sie sich für den Rundfunkbeitrag an. Weitere Infos bekommen Sie auf unserer Themenseite „Rundfunkbeitrag“.
- Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt (oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro) an. Mehr dazu hier auf unserer Themenseite „Wohnsitz an- und abmelden“ .
- Informieren Sie alle wichtigen Stellen über Ihre neue Adresse. Dazu gehören vor allem die Ausländerbehörde, Ihre Krankenversicherung, Ihre Bank und, wenn Sie arbeiten, Ihre*n Arbeitgeber*in.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in oder Ihren Nachbarn*innen haben, können Sie Hilfe bei einem Mieter*innenverein oder Mieter*innenbund suchen. Diese Organisationen helfen Ihnen mit Beratung und rechtlicher Unterstützung. Sie müssen Mitglied werden und etwa 50 Euro im Jahr bezahlen. Auf mieterbund.de finden Sie einen Mieter*innenschutzbund in Ihrer Nähe.
Bei Problemen mit Ihren Nebenkosten, Strom- oder Gasrechnungen können Sie auch die Verbraucherzentrale um Hilfe bitten.
Wenn Sie von Vermieter*innen oder Nachbar*innen diskriminiert werden, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf antidiskriminierungsstelle.de. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf unserer Themenseite "Diskriminierung".
Wichtig
Mieter*innen in Deutschland sind rechtlich gut geschützt. Wenn Sie Probleme mit Vermieter*innen haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Mieter*innen. Diese speziellen Beratungsstellen heißen meistens Mieterschutzbund oder Mieterverein. Die Mitarbeiter*innen dort helfen Ihnen bei allen Schwierigkeiten und unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit Vermieter*innen.