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Mit dem Visum zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, können Sie sich in Deutschland aufhalten, um Ihren Abschluss anerkennen zu lassen.
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Wer noch nicht in Deutschland lebt, kann mit dem "Visum zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung" nach Deutschland kommen und arbeiten.
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Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für Akademiker*innen, die in Deutschland als qualifizierte Fachkraft arbeiten wollen.
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Die Chancenkarte ermöglicht mit einem Punktesystem den Aufenthalt in Deutschland zur Arbeitssuche.
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Mit der "Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums" können Sie in Deutschland studieren, wenn Sie nicht hier leben.
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Wer in Deutschland forschen will, aber nicht hier lebt, benötigt dafür ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung.
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Mit dem „Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz“ können Sie in Deutschland nach einem Ausbildungsplatz suchen, wenn Sie nicht hier leben.
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Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland machen wollen und noch nicht hier leben, müssen Sie ein "Visum zum Zweck der Ausbildung" beantragen.
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Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Zweck- oder Spurwechsel, können Sie Ihren Aufenthaltszweck ändern.
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Es kann schwierig sein, aus der Ferne einen Job zu finden. Daher können Sie ein Visum zur Arbeitssuche beantragen und in Deutschland suchen.